‘Befähigte Personen’ verbessern die Betriebliche Sicherheit

Düsseldorf

‘Befähigte Personen’ verbessern die Betriebliche Sicherheit

Düsseldorf 10.03.2009) Im April 2009 erscheinen zwei neue Folgeblätter aus der Richtlinienreihe VDI 4068 „Befähigte Personen“. Das Blatt 2 definiert die Qualifikation, die “Befähigte Personen“ besitzen sollen, die im Unternehmen mit dem Prüfen von Kränen, Hebezeugen und Anschlagmitteln beauftragt werden. Das Blatt 3 beschreibt die Qualifikation „Befähigter Personen“, die Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste prüfen. Die Blätter 2 und 3 schließen somit an das Blatt 1 der Richtlinie VDI 4068 an, das allgemeine Aussagen zur Befähigten Person enthält.

Für „Befähigte Personen“ gibt es bisher kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt* unterstützt mit der Richtlinienreihe VDI 4068 Unternehmer, die zum Verbessern der Betrieblichen Sicherheit qualifizierte Mitarbeiter mit Prüfaufgaben an bestimmten Arbeitsmitteln betrauen wollen und sie dafür aus- oder weiterbilden müssen. Solche Qualifizierungen können innerbetrieblich oder außerbetrieblich erfolgen. Die Richtlinienreihe gibt detaillierte Hinweise zu den Inhalten solcher Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Richtlinien VDI 4068 Blatt 2 und Blatt 3 sind als Entwürfe für je 40,10 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist für beide Richtlinien endet am 30.09.2009.

* Um neue Aktivitäten und Produkte zu entwickeln und Synergien zwischen den VDI-Gesellschaften zu nutzen, sind die VDI-Gesellschaft Energietechnik (VDI-GET) und die VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT) zur neuen VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) verschmolzen.

Hinweis an die Redaktion:
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter: www.vdi.de/presse
Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Marita Heiken,
Telefon: +49 (0) 211 62 14-415, Telefax: +49 (0) 211 62 14-124, E-Mail: heiken@vdi.de

Düsseldorf

‘Befähigte Personen’ verbessern die Betriebliche Sicherheit

Düsseldorf 10.03.2009) Im April 2009 erscheinen zwei neue Folgeblätter aus der Richtlinienreihe VDI 4068 „Befähigte Personen“. Das Blatt 2 definiert die Qualifikation, die “Befähigte Personen“ besitzen sollen, die im Unternehmen mit dem Prüfen von Kränen, Hebezeugen und Anschlagmitteln beauftragt werden. Das Blatt 3 beschreibt die Qualifikation „Befähigter Personen“, die Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste prüfen. Die Blätter 2 und 3 schließen somit an das Blatt 1 der Richtlinie VDI 4068 an, das allgemeine Aussagen zur Befähigten Person enthält.

Für „Befähigte Personen“ gibt es bisher kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein „Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln“. Die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt* unterstützt mit der Richtlinienreihe VDI 4068 Unternehmer, die zum Verbessern der Betrieblichen Sicherheit qualifizierte Mitarbeiter mit Prüfaufgaben an bestimmten Arbeitsmitteln betrauen wollen und sie dafür aus- oder weiterbilden müssen. Solche Qualifizierungen können innerbetrieblich oder außerbetrieblich erfolgen. Die Richtlinienreihe gibt detaillierte Hinweise zu den Inhalten solcher Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Richtlinien VDI 4068 Blatt 2 und Blatt 3 sind als Entwürfe für je 40,10 € beim Beuth Verlag in Berlin, Tel. +49 (0) 30 2601-2260, erhältlich. Onlinebestellungen sind möglich unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de. Die Einspruchsfrist für beide Richtlinien endet am 30.09.2009.

* Um neue Aktivitäten und Produkte zu entwickeln und Synergien zwischen den VDI-Gesellschaften zu nutzen, sind die VDI-Gesellschaft Energietechnik (VDI-GET) und die VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT) zur neuen VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) verschmolzen.

Hinweis an die Redaktion:
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter: www.vdi.de/presse
Ihr Ansprechpartner für die VDI-Fachpressearbeit: Marita Heiken,
Telefon: +49 (0) 211 62 14-415, Telefax: +49 (0) 211 62 14-124, E-Mail: heiken@vdi.de