Bernhard: Miteinander von Mensch und Biber sichern – 250.000 Euro im Jahr für Biberschäden

München

Bernhard: Miteinander von Mensch und Biber sichern – 250.000 Euro im Jahr für Biberschäden
Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichsleistungen für Biberschäden von insgesamt bis zu 250.000 Euro im Jahr will der Freistaat die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft weiter erhöhen. Dies erklärte Umweltminister Otmar Bernhard heute in München nach der gestrigen Kabinettsentscheidung. Bernhard: ‘Der Schutzstatus des Bibers ist EU-rechtlich vorgegeben. Das kann und wird Bayern nicht ändern. Worum es aber geht, ist die Verbesserung der Akzeptanz vor Ort. Denn von Jahr zu Jahr gibt es mehr Biber im Freistaat; der Bestand stieg von 120 Tieren in den 70er Jahren auf inzwischen über 10.000 Biber – Tendenz steigend. Folglich nehmen die Schäden zu. Landnutzer und Betroffene erwarten Lösungen. Mit dem Schadensausgleich wird das künftige Miteinander von Mensch und Biber verbessert.’ Bernhard zufolge vermeiden oder verringern in 9 von 10 Fällen Bibermanager und ehrenamtliche Biberberater durch geeignete Präventionsmaßnahmen bereits Schäden und leisten so vor Ort Überzeugungsarbeit. Bernhard: ‘Nach bestehender Rechtsordnung haftet der Staat nicht für Schäden herrenloser Tiere wie beispielsweise Verkehrsunfälle mit Wildtieren oder Marderschäden am Auto. Beim Biber liegt der Fall aber anders, da er in den 70er Jahren mit staatlicher Genehmigung wieder angesiedelt wurde.’
Die Ausgleichsregelung erfasst Schäden in Land-, Forst- und Teichwirtschaft, insbesondere Fraß- und Vernässungsschäden an Feldfrüchten, Maschinenschäden in der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und in der Fischzucht sowie forstwirtschaftliche Schäden. Kein Ausgleich soll erfolgen z.B. bei Bagatellfällen oder wenn eine Versicherung für den Schaden aufkommt.
Der von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz bisher eingerichteten Biberfonds in Höhe von rund 15.000 Euro jährlich war nicht mehr ausreichend. Daher werden die zuständigen unteren Naturschutzbehörden im Rahmen des bestehenden staatlichen Bibermanagements nunmehr auch mit Finanzmitteln für einen Ausgleich von Biberschäden ausgestattet. Mögliche Konflikte können so vor Ort unbürokratisch gelöst werden. Die Schützer- und Nutzerverbände, also vor allem Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Bauernverband und Waldbesitzerverband sind eng eingebunden. Sie leisten auch einen angemessenen Eigenanteil vor allem durch die Beteiligung der BN-Biberberater und BBV-Mitarbeiter bei der fachlichen Bewertung der Schadensfälle.
Weitere Informationen: http://www.natur.bayern.de
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
www.stmugv.bayern.de

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Bernhard: Miteinander von Mensch und Biber sichern – 250.000 Euro im Jahr für Biberschäden
Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichsleistungen für Biberschäden von insgesamt bis zu 250.000 Euro im Jahr will der Freistaat die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft weiter erhöhen. Dies erklärte Umweltminister Otmar Bernhard heute in München nach der gestrigen Kabinettsentscheidung. Bernhard: ‘Der Schutzstatus des Bibers ist EU-rechtlich vorgegeben. Das kann und wird Bayern nicht ändern. Worum es aber geht, ist die Verbesserung der Akzeptanz vor Ort. Denn von Jahr zu Jahr gibt es mehr Biber im Freistaat; der Bestand stieg von 120 Tieren in den 70er Jahren auf inzwischen über 10.000 Biber – Tendenz steigend. Folglich nehmen die Schäden zu. Landnutzer und Betroffene erwarten Lösungen. Mit dem Schadensausgleich wird das künftige Miteinander von Mensch und Biber verbessert.’ Bernhard zufolge vermeiden oder verringern in 9 von 10 Fällen Bibermanager und ehrenamtliche Biberberater durch geeignete Präventionsmaßnahmen bereits Schäden und leisten so vor Ort Überzeugungsarbeit. Bernhard: ‘Nach bestehender Rechtsordnung haftet der Staat nicht für Schäden herrenloser Tiere wie beispielsweise Verkehrsunfälle mit Wildtieren oder Marderschäden am Auto. Beim Biber liegt der Fall aber anders, da er in den 70er Jahren mit staatlicher Genehmigung wieder angesiedelt wurde.’
Die Ausgleichsregelung erfasst Schäden in Land-, Forst- und Teichwirtschaft, insbesondere Fraß- und Vernässungsschäden an Feldfrüchten, Maschinenschäden in der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und in der Fischzucht sowie forstwirtschaftliche Schäden. Kein Ausgleich soll erfolgen z.B. bei Bagatellfällen oder wenn eine Versicherung für den Schaden aufkommt.
Der von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz bisher eingerichteten Biberfonds in Höhe von rund 15.000 Euro jährlich war nicht mehr ausreichend. Daher werden die zuständigen unteren Naturschutzbehörden im Rahmen des bestehenden staatlichen Bibermanagements nunmehr auch mit Finanzmitteln für einen Ausgleich von Biberschäden ausgestattet. Mögliche Konflikte können so vor Ort unbürokratisch gelöst werden. Die Schützer- und Nutzerverbände, also vor allem Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Bauernverband und Waldbesitzerverband sind eng eingebunden. Sie leisten auch einen angemessenen Eigenanteil vor allem durch die Beteiligung der BN-Biberberater und BBV-Mitarbeiter bei der fachlichen Bewertung der Schadensfälle.
Weitere Informationen: http://www.natur.bayern.de
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
www.stmugv.bayern.de