Biogasherstellern muss schnell und unbürokratisch geholfen werden

Berlin

Biogasherstellern muss schnell und unbürokratisch geholfen werden

Clearingstelle scheint überfordert zu sein

Zur Situation bei Biogasaltanlagen erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:

Der vom Gesetzgeber gewählte Anlagenbegriff führt dazu, dass zahlreiche Altanlagen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Juni 2008 während der Beratungen der EEG-Novelle darauf hingewiesen und einen Änderungsantrag gestellt, der abgelehnt wurde.

Gegenwärtig herrscht seitens des zuständigen BMU offensichtlich Unklarheit darüber, wie viele Anlagen von der krisenhaften Entwicklung betroffen sind. Die Zahlen reichen von einigen wenigen bis zu über 700 betroffenen Anlagen. Die zuständige Clearingstelle scheint überfordert zu sein. Während das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag abgelehnt hat, hat das Landgericht Stralsund einem betroffenen Unternehmen eine erhöhte Vergütung zugesprochenen.

Das sorgt für Unsicherheit bei den in den Unternehmen Beschäftigten und bei Investoren, bei denen es sich häufig um kleine Leute handelt.

Von denjenigen, die diese Situation zu verantworten haben, ist jetzt schnelles und unbürokratisches Handeln gefordert. Sonst könnten ohne Not Arbeitsplätze und Investitionen von bis zu 400 Millionen Euro gefährdet sein.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

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Biogasherstellern muss schnell und unbürokratisch geholfen werden

Clearingstelle scheint überfordert zu sein

Zur Situation bei Biogasaltanlagen erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:

Der vom Gesetzgeber gewählte Anlagenbegriff führt dazu, dass zahlreiche Altanlagen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Juni 2008 während der Beratungen der EEG-Novelle darauf hingewiesen und einen Änderungsantrag gestellt, der abgelehnt wurde.

Gegenwärtig herrscht seitens des zuständigen BMU offensichtlich Unklarheit darüber, wie viele Anlagen von der krisenhaften Entwicklung betroffen sind. Die Zahlen reichen von einigen wenigen bis zu über 700 betroffenen Anlagen. Die zuständige Clearingstelle scheint überfordert zu sein. Während das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag abgelehnt hat, hat das Landgericht Stralsund einem betroffenen Unternehmen eine erhöhte Vergütung zugesprochenen.

Das sorgt für Unsicherheit bei den in den Unternehmen Beschäftigten und bei Investoren, bei denen es sich häufig um kleine Leute handelt.

Von denjenigen, die diese Situation zu verantworten haben, ist jetzt schnelles und unbürokratisches Handeln gefordert. Sonst könnten ohne Not Arbeitsplätze und Investitionen von bis zu 400 Millionen Euro gefährdet sein.

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