Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kohlendioxidabscheidung und -speicherung

Berlin

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kohlendioxidabscheidung und -speicherung

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Gesetzentwurf zur Kohlendioxidabscheidung und -speicherung (CCS) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarischen Beratungen. Das Gesetz dient gleichermaßen dem Klimaschutz und der Energieversorgungssicherheit. Mit einer sicheren, umweltverträglichen und wirtschaftlichen CCS-Technologie wird langfristig ein wesentlicher Baustein für eine auf heimischen Energieträgern beruhende Energieversorgung einerseits aber auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Klimas andererseits geschaffen. Dies hat auch für den Klimaschutztechnologie-Standort Deutschland hohe Bedeutung. Weltweit wird u. a. nach der Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) Kohle auch weiterhin Energieträger Nummer 1 bleiben. Wichtig ist, dass deutsche Klimaschutztechnologie rechtzeitig erprobt, entwickelt und schließlich weltweit auch angeboten werden kann.

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg: “Im Interesse des Klimaschutzes und der nationalen Versorgungssicherheit ist die Bundesregierung in dieser hochkomplexen technischen und juristischen Materie zu einer Einigung gekommen. Damit ist es gelungen, aus den EU-rechtlichen Vorgaben aus dem vergangen Jahr den Entwurf für einen nationalen Rechtsrahmen zu erarbeiten. Ich gehe davon aus, dass die parlamentarischen Beratungen noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden können, um umfassende Rechts- und Investitionssicherheit für die in Planung befindlichen drei Demonstrationsanlagen zu haben.”

Inhaltlich regelt der Gesetzentwurf in Anlehnung an die entsprechenden Bestimmungen des Immissionsschutzrechtes, des Bergrechtes und des Energiewirtschaftsrechtes die Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für die Kohlendioxidabscheidung, für Kohlendioxid-Transportleitungen sowie für die Erkundung, Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von dauerhaften Kohlendioxidspeichern in Gesteinsschichten des tieferen geologischen Untergrundes. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Umweltbundesamt (UBA) werden umfassende Vorarbeiten für eine wissenschaftliche Analyse und Bewertung der Speicherpotentiale in Deutschland erarbeiten; die Ergebnisse stehen der Wirtschaft und den Genehmigungsbehörden der Länder als wichtige Grundlageninformationen zur Verfügung.

Zu Guttenberg: “Wir haben in diesem Gesetzentwurf ein bislang einmaliges Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie der Wirtschaft und der Öffentlichkeit vorgesehen. Ziel ist es, bei diesem für die Zukunft wichtigen Thema die in unserem Lande vorhandene Expertise zu bündeln. Ziel ist es ebenso, hohe Sicherheits- und Umweltstandards zu Grunde zu legen und im Interesse der Akzeptanz dieser neuen Technologie ein größtmögliches Maß an Transparenz zu gewährleisten. Über die Ergebnisse der jetzt geplanten Demonstrationsvorhaben wird daher im Jahr 2015 ein umfassender Evaluierungsbericht erstellt und veröffentlicht. Darin wird erforderlichenfalls dem Parlament auch weiterführende gesetzgeberische Vorschläge unterbreitet werden. Es soll damit ein Beitrag zu einer offenen Diskussion einer zukunftsgerichteten Energie- und Technologiepolitik geleistet werden.”

Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Energiewirtschaft innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen die Regelungen der EU-Richtlinie zur Kohlendioxidspeicherung möglichst weitgehend in nationales Recht übernommen werden. Obwohl diese Regelungen federführend von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission erarbeitetet wurden und bereits einem sehr hohen Sicherheits- und Umweltschutzstandard entsprechen, haben sich das BMWi und das BMU darauf verständigt, in einigen Punkten im CCS-Gesetz über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen für die Planfeststellung von Kohlendioxidspeichern, die Haftungsfragen und der Zeitraum der Übertragung der Verantwortung für stillgelegte Kohlendioxidspeicher. Technische Anforderungen und finanzielle Vorsorgefragen werden zum Teil in gesonderten Verordnungen geregelt.

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg abschließend: “Die erfolgreiche Erprobung und die Anwendung der CCS-Technologie ist ein wichtiger Beitrag für eine saubere, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung des Industriestandortes Deutschland. Der beschlossene Entwurf legt hierfür ein zuverlässiges Fundament.”

Den Gesetzentwurf finden Sie unter “Weiterführende Informationen” in der rechten Randspalte. In Kürze steht der Gesetzentwurf auch auf der Homepage des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de als Download zur Verfügung.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen.html
Für Rückfragen zu Artikeln, Ausschreibungen und den Informationen aus Wirtschaft und Technologie wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, die im jeweiligen Beitrag angegeben sind oder an:
Telefon: 03018-615-9
E-Mail: info@bmwi.bund.de

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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kohlendioxidabscheidung und -speicherung

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Gesetzentwurf zur Kohlendioxidabscheidung und -speicherung (CCS) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarischen Beratungen. Das Gesetz dient gleichermaßen dem Klimaschutz und der Energieversorgungssicherheit. Mit einer sicheren, umweltverträglichen und wirtschaftlichen CCS-Technologie wird langfristig ein wesentlicher Baustein für eine auf heimischen Energieträgern beruhende Energieversorgung einerseits aber auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Klimas andererseits geschaffen. Dies hat auch für den Klimaschutztechnologie-Standort Deutschland hohe Bedeutung. Weltweit wird u. a. nach der Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) Kohle auch weiterhin Energieträger Nummer 1 bleiben. Wichtig ist, dass deutsche Klimaschutztechnologie rechtzeitig erprobt, entwickelt und schließlich weltweit auch angeboten werden kann.

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg: “Im Interesse des Klimaschutzes und der nationalen Versorgungssicherheit ist die Bundesregierung in dieser hochkomplexen technischen und juristischen Materie zu einer Einigung gekommen. Damit ist es gelungen, aus den EU-rechtlichen Vorgaben aus dem vergangen Jahr den Entwurf für einen nationalen Rechtsrahmen zu erarbeiten. Ich gehe davon aus, dass die parlamentarischen Beratungen noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden können, um umfassende Rechts- und Investitionssicherheit für die in Planung befindlichen drei Demonstrationsanlagen zu haben.”

Inhaltlich regelt der Gesetzentwurf in Anlehnung an die entsprechenden Bestimmungen des Immissionsschutzrechtes, des Bergrechtes und des Energiewirtschaftsrechtes die Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für die Kohlendioxidabscheidung, für Kohlendioxid-Transportleitungen sowie für die Erkundung, Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von dauerhaften Kohlendioxidspeichern in Gesteinsschichten des tieferen geologischen Untergrundes. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Umweltbundesamt (UBA) werden umfassende Vorarbeiten für eine wissenschaftliche Analyse und Bewertung der Speicherpotentiale in Deutschland erarbeiten; die Ergebnisse stehen der Wirtschaft und den Genehmigungsbehörden der Länder als wichtige Grundlageninformationen zur Verfügung.

Zu Guttenberg: “Wir haben in diesem Gesetzentwurf ein bislang einmaliges Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie der Wirtschaft und der Öffentlichkeit vorgesehen. Ziel ist es, bei diesem für die Zukunft wichtigen Thema die in unserem Lande vorhandene Expertise zu bündeln. Ziel ist es ebenso, hohe Sicherheits- und Umweltstandards zu Grunde zu legen und im Interesse der Akzeptanz dieser neuen Technologie ein größtmögliches Maß an Transparenz zu gewährleisten. Über die Ergebnisse der jetzt geplanten Demonstrationsvorhaben wird daher im Jahr 2015 ein umfassender Evaluierungsbericht erstellt und veröffentlicht. Darin wird erforderlichenfalls dem Parlament auch weiterführende gesetzgeberische Vorschläge unterbreitet werden. Es soll damit ein Beitrag zu einer offenen Diskussion einer zukunftsgerichteten Energie- und Technologiepolitik geleistet werden.”

Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Energiewirtschaft innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen die Regelungen der EU-Richtlinie zur Kohlendioxidspeicherung möglichst weitgehend in nationales Recht übernommen werden. Obwohl diese Regelungen federführend von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission erarbeitetet wurden und bereits einem sehr hohen Sicherheits- und Umweltschutzstandard entsprechen, haben sich das BMWi und das BMU darauf verständigt, in einigen Punkten im CCS-Gesetz über die europäischen Vorgaben hinauszugehen. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen für die Planfeststellung von Kohlendioxidspeichern, die Haftungsfragen und der Zeitraum der Übertragung der Verantwortung für stillgelegte Kohlendioxidspeicher. Technische Anforderungen und finanzielle Vorsorgefragen werden zum Teil in gesonderten Verordnungen geregelt.

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg abschließend: “Die erfolgreiche Erprobung und die Anwendung der CCS-Technologie ist ein wichtiger Beitrag für eine saubere, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung des Industriestandortes Deutschland. Der beschlossene Entwurf legt hierfür ein zuverlässiges Fundament.”

Den Gesetzentwurf finden Sie unter “Weiterführende Informationen” in der rechten Randspalte. In Kürze steht der Gesetzentwurf auch auf der Homepage des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de als Download zur Verfügung.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
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Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
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