Bundeskabinett beschließt Verbesserungen für die Sicherheit der Stromnetze und Kosteneinsparung…

Berlin

Bundeskabinett beschließt Verbesserungen für die Sicherheit der Stromnetze und Kosteneinsparung bei der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat heute zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Mit der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (AusglMechV) wird ab 2010 die Weiterleitung der EEG-Strommengen bis zum Verbraucher vereinfacht und verbilligt. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV) stellt technische Anforderungen an die Stromeinspeisung von Windenergieanlagen und verbessert damit die Netzstabilität und Netzsicherheit auch bei steigenden Windstromanteilen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: “Die heute beschlossenen Verordnungen zum EEG legen Grundlagen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Verbraucher werden durch die Ausgleichsmechanismusverordnung von Kosten in dreistelliger Millionenhöhe entlastet, die bisher für die Veredelung des eingespeisten EEG-Stroms und seine physische Weiterleitung an Stromverbraucher anfielen. Steigende Mengen volatilen Windstroms stellen neue Anforderungen an die Stromnetze. Deshalb begrüße ich die Verabschiedung der Systemdienstleistungsverordnung, durch die die Stabilität und Sicherheit der Stromnetze verbessert wird. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den Zielen der Bundesregierung geschaffen.”

Weiterführende Informationen
Zur Rubrik Energie auf www.bmwi.de

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Bundeskabinett beschließt Verbesserungen für die Sicherheit der Stromnetze und Kosteneinsparung bei der Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat heute zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Mit der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (AusglMechV) wird ab 2010 die Weiterleitung der EEG-Strommengen bis zum Verbraucher vereinfacht und verbilligt. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV) stellt technische Anforderungen an die Stromeinspeisung von Windenergieanlagen und verbessert damit die Netzstabilität und Netzsicherheit auch bei steigenden Windstromanteilen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: “Die heute beschlossenen Verordnungen zum EEG legen Grundlagen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Verbraucher werden durch die Ausgleichsmechanismusverordnung von Kosten in dreistelliger Millionenhöhe entlastet, die bisher für die Veredelung des eingespeisten EEG-Stroms und seine physische Weiterleitung an Stromverbraucher anfielen. Steigende Mengen volatilen Windstroms stellen neue Anforderungen an die Stromnetze. Deshalb begrüße ich die Verabschiedung der Systemdienstleistungsverordnung, durch die die Stabilität und Sicherheit der Stromnetze verbessert wird. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den Zielen der Bundesregierung geschaffen.”

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