Bundesrat für weitere Förderung erneuerbarer Energien

Berlin

Bundesrat für weitere Förderung erneuerbarer Energien

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die Bundesregierung gebeten, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit zügig wieder Förderungen aus dem “Marktanreizprogramm” und den weiteren Klimaschutz-Förderprogrammen vergeben werden können. Hierzu sei es erforderlich, die Aufhebung der bestehenden Haushaltssperre beim Bundestag zu beantragen.

Auch soll die Bundesregierung bei den Förderprogrammen im Klimaschutz mittelfristig eine ausreichende Mittelausstattung sowie eine Verstetigung und Planbarkeit der Förderung gewährleisten.

Aus Sicht des Bundesrates leisten das “Marktanreizprogramm” und die “nationale Klimaschutzinitiative” einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt. So habe das Zuschussvolumen allein im Jahr 2009 nahezu 375 Millionen Euro betragen. Dies habe im Zusammenhang mit den zugesagten Förderkrediten in Höhe von 300 Millionen Euro Investitionen von insgesamt drei Milliarden Euro ausgelöst.

Die Länder halten daher die Fortführung der Programme sowohl aus klima- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen für dringend erforderlich. Ein Förderstopp würde sich negativ auf Investitionen im erneuerbaren Wärmebereich auswirken, zu Auftragsrückgängen und unter Umständen auch zu Arbeitsplatzverlusten führen und sei daher ein falsches politisches Signal.

Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm und der nationalen Klimaschutzinitiative

Drucksache 290/10 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de/413044″ width=”1″ height=”1″>

Berlin

Bundesrat für weitere Förderung erneuerbarer Energien

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die Bundesregierung gebeten, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit zügig wieder Förderungen aus dem “Marktanreizprogramm” und den weiteren Klimaschutz-Förderprogrammen vergeben werden können. Hierzu sei es erforderlich, die Aufhebung der bestehenden Haushaltssperre beim Bundestag zu beantragen.

Auch soll die Bundesregierung bei den Förderprogrammen im Klimaschutz mittelfristig eine ausreichende Mittelausstattung sowie eine Verstetigung und Planbarkeit der Förderung gewährleisten.

Aus Sicht des Bundesrates leisten das “Marktanreizprogramm” und die “nationale Klimaschutzinitiative” einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt. So habe das Zuschussvolumen allein im Jahr 2009 nahezu 375 Millionen Euro betragen. Dies habe im Zusammenhang mit den zugesagten Förderkrediten in Höhe von 300 Millionen Euro Investitionen von insgesamt drei Milliarden Euro ausgelöst.

Die Länder halten daher die Fortführung der Programme sowohl aus klima- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen für dringend erforderlich. Ein Förderstopp würde sich negativ auf Investitionen im erneuerbaren Wärmebereich auswirken, zu Auftragsrückgängen und unter Umständen auch zu Arbeitsplatzverlusten führen und sei daher ein falsches politisches Signal.

Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm und der nationalen Klimaschutzinitiative

Drucksache 290/10 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de/413044″ width=”1″ height=”1″>