DIE LINKE begrüßt BGH-Urteil zum Rückkauf von Stromnetzen

Berlin

DIE LINKE begrüßt BGH-Urteil zum Rückkauf von Stromnetzen

“Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eröffnet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, ihren Kurs der Rekommunalisierung fortzusetzen,” so Katrin Kunert zum Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zu Stromnetzen. Die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Die Entscheidung ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Stärkung der örtlichen Versorger im Gas- und Energiebereich gegenüber den marktbeherrschenden Energiekonzernen, sondern bedeutet auch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnet es die Möglichkeit der direkten Einflussnahme und öffentlichen Kontrolle bei der Erstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge im Bereich Gas und Energie.

Das Urteil hat zugleich Signalwirkung. 20.000 Konzessionsverträge werden in den nächsten Jahren auslaufen. Nahezu alle Konzessionsverträge zwischen Kommunen und Energieversorgern enthalten entsprechende Klauseln zur Übereignung der Netze. Mit Auslaufen ihrer Konzession müssen nun Netzbetreiber das Eigentum an den Netzen gegen einen angemessenen Preis abgeben.

Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Kommunen ermöglichen, unabhängig von ihrer Finanzlage, dieses Urteil umzusetzen.”

F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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DIE LINKE begrüßt BGH-Urteil zum Rückkauf von Stromnetzen

“Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eröffnet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, ihren Kurs der Rekommunalisierung fortzusetzen,” so Katrin Kunert zum Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zu Stromnetzen. Die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Die Entscheidung ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Stärkung der örtlichen Versorger im Gas- und Energiebereich gegenüber den marktbeherrschenden Energiekonzernen, sondern bedeutet auch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnet es die Möglichkeit der direkten Einflussnahme und öffentlichen Kontrolle bei der Erstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge im Bereich Gas und Energie.

Das Urteil hat zugleich Signalwirkung. 20.000 Konzessionsverträge werden in den nächsten Jahren auslaufen. Nahezu alle Konzessionsverträge zwischen Kommunen und Energieversorgern enthalten entsprechende Klauseln zur Übereignung der Netze. Mit Auslaufen ihrer Konzession müssen nun Netzbetreiber das Eigentum an den Netzen gegen einen angemessenen Preis abgeben.

Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Kommunen ermöglichen, unabhängig von ihrer Finanzlage, dieses Urteil umzusetzen.”

F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Platz der Republik 1
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