Ein Meilenstein für Umwelt- und Naturschutz

Berlin

Ein Meilenstein für Umwelt- und Naturschutz

Vier Gesetze zum Naturschutz, Wasserhaushalt, zur nichtionisierenden Strahlung und zur Rechtsbereinigung

Zur bevorstehenden zweiten und dritten Lesung der Umweltgesetze durch den Deutschen Bundestag, erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:

Mit den vier Gesetzen zum Naturschutz, Wasserhaushalt, zur nichtionisierenden Strahlung und zur Rechtsbereinigung nimmt der Bund die durch die Föderalismusreform gegebene Chance wahr, diese Rechtsbereiche bis 2010 bundeseinheitlich zu regeln.

Sowohl die Bundesregierung als auch die beteiligten Parlamentarier haben dabei eine Herkulesaufgabe erfüllt, von der viele schon glaubten, dass sie in dieser Legislaturperiode nicht mehr lösbar sei. Nur durch die Beharrlichkeit und den guten Willen aller Beteiligten konnte es gelingen, die hochkomplexe Materie befriedigend zu regeln.

Die vier Gesetze werden einen wichtigen und bedeutsamen Beitrag zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz aber auch zum Klimaschutz leisten. Sie sind ein großer umweltpolitischer Erfolg, der erzielt wurde, ohne sonstige berechtigte Anliegen zu vernachlässigen.

Deutschland baut mit dem neuen Regelungswerk seine weltweite Spitzenstellung bei Natur- und Umweltschutz aus. Wie beim Klimaschutz bleibt es auch hier Schrittmacher.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin

Ein Meilenstein für Umwelt- und Naturschutz

Vier Gesetze zum Naturschutz, Wasserhaushalt, zur nichtionisierenden Strahlung und zur Rechtsbereinigung

Zur bevorstehenden zweiten und dritten Lesung der Umweltgesetze durch den Deutschen Bundestag, erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:

Mit den vier Gesetzen zum Naturschutz, Wasserhaushalt, zur nichtionisierenden Strahlung und zur Rechtsbereinigung nimmt der Bund die durch die Föderalismusreform gegebene Chance wahr, diese Rechtsbereiche bis 2010 bundeseinheitlich zu regeln.

Sowohl die Bundesregierung als auch die beteiligten Parlamentarier haben dabei eine Herkulesaufgabe erfüllt, von der viele schon glaubten, dass sie in dieser Legislaturperiode nicht mehr lösbar sei. Nur durch die Beharrlichkeit und den guten Willen aller Beteiligten konnte es gelingen, die hochkomplexe Materie befriedigend zu regeln.

Die vier Gesetze werden einen wichtigen und bedeutsamen Beitrag zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz aber auch zum Klimaschutz leisten. Sie sind ein großer umweltpolitischer Erfolg, der erzielt wurde, ohne sonstige berechtigte Anliegen zu vernachlässigen.

Deutschland baut mit dem neuen Regelungswerk seine weltweite Spitzenstellung bei Natur- und Umweltschutz aus. Wie beim Klimaschutz bleibt es auch hier Schrittmacher.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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