Erhöhter Biodiesel-Anteil im Kraftstoff – Keine Einschränkungen für Dieselmotoren von Peugeot

Saarbrücken

Erhöhter Biodiesel-Anteil im Kraftstoff – Keine Einschränkungen für Dieselmotoren von Peugeot

HDi-Motoren können bedenkenlos mit B7-Diesel betrieben werden
Zulässiger Biodiesel-Anteil steigt von fünf auf sieben Prozent
Freigabe gilt für Dieselmotoren mit oder ohne FAP-System

Alle Dieselmotoren von Peugeot können mit Dieselkraftstoff betrieben werden, der über einen auf bis zu sieben Prozent erhöhten Anteil von Biodiesel verfügt. Seit Februar dieses Jahres dürfen die Tankstellen in Deutschland Dieselkraftstoff mit einem siebenprozentigen Anteil von Biodiesel, B7 genannt, verkaufen.

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland für das Anbieten von B7 entsprechend der DIN 51628 ist der 10. BImSchV. Diese wurde am 30.01.2009 veröffentlicht und trat anschließend in Kraft. Auf dieser Basis wird seit Anfang Februar an den Tankstellen in Deutschland B7 angeboten und auf den Zapfsäulen durch entsprechende Aufkleber kenntlich gemacht.

Der dem Dieselkraftstoff beigemischte Biodiesel (Fettsäure-Methylester bzw. FAME) ist für alle modernen Dieselmotoren von Peugeot unproblematisch einsetzbar. Dies gilt sowohl für die HDi-Motoren mit Rußpartkelfiltersystem FAP als auch für die Motoren, die nicht mit dem FAP-System ausgestattet sind. Die Kunden sind allerdings aufgefordert, die laut Hersteller vorgeschriebenen Ölwechsel und Wartungsintervalle einzuhalten. Die Verwendung von anderen Biokraftstoffen, pflanzlichen oder tierischen Ölen und Heizöl ist jedoch grundsätzlich bei den Dieselmotoren von Peugeot nicht zulässig.

In der Vergangenheit betrug die Beimischung maximal fünf Prozent nach DIN EN 590. Mit dem erhöhten Anteil von Biokraftstoff im Diesel soll nach dem Willen der Bundesregierung ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geleistet werden. Kohlendioxid gilt als klimaschädigend. In Frankreich ist B7-Dieselkraftstoff bereits seit Januar 2008 im Vertrieb.

Ihr Ansprechpartner bei redaktionellen Rückfragen:
Bernhard Voß
Tel.: 0681-879 893,
Fax: 0681-879 516
E-Mail: bernhard.voss@peugeot.com

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Erhöhter Biodiesel-Anteil im Kraftstoff – Keine Einschränkungen für Dieselmotoren von Peugeot

HDi-Motoren können bedenkenlos mit B7-Diesel betrieben werden
Zulässiger Biodiesel-Anteil steigt von fünf auf sieben Prozent
Freigabe gilt für Dieselmotoren mit oder ohne FAP-System

Alle Dieselmotoren von Peugeot können mit Dieselkraftstoff betrieben werden, der über einen auf bis zu sieben Prozent erhöhten Anteil von Biodiesel verfügt. Seit Februar dieses Jahres dürfen die Tankstellen in Deutschland Dieselkraftstoff mit einem siebenprozentigen Anteil von Biodiesel, B7 genannt, verkaufen.

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland für das Anbieten von B7 entsprechend der DIN 51628 ist der 10. BImSchV. Diese wurde am 30.01.2009 veröffentlicht und trat anschließend in Kraft. Auf dieser Basis wird seit Anfang Februar an den Tankstellen in Deutschland B7 angeboten und auf den Zapfsäulen durch entsprechende Aufkleber kenntlich gemacht.

Der dem Dieselkraftstoff beigemischte Biodiesel (Fettsäure-Methylester bzw. FAME) ist für alle modernen Dieselmotoren von Peugeot unproblematisch einsetzbar. Dies gilt sowohl für die HDi-Motoren mit Rußpartkelfiltersystem FAP als auch für die Motoren, die nicht mit dem FAP-System ausgestattet sind. Die Kunden sind allerdings aufgefordert, die laut Hersteller vorgeschriebenen Ölwechsel und Wartungsintervalle einzuhalten. Die Verwendung von anderen Biokraftstoffen, pflanzlichen oder tierischen Ölen und Heizöl ist jedoch grundsätzlich bei den Dieselmotoren von Peugeot nicht zulässig.

In der Vergangenheit betrug die Beimischung maximal fünf Prozent nach DIN EN 590. Mit dem erhöhten Anteil von Biokraftstoff im Diesel soll nach dem Willen der Bundesregierung ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geleistet werden. Kohlendioxid gilt als klimaschädigend. In Frankreich ist B7-Dieselkraftstoff bereits seit Januar 2008 im Vertrieb.

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Bernhard Voß
Tel.: 0681-879 893,
Fax: 0681-879 516
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