EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig

Berlin

EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig

Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.

Aus Subsidiaritätsgründen dürften die Nationalstaaten auch nicht verpflichtet werden, eine Strategie zur Verbreitung von Niedrigenergiehäusern zu erarbeiten. Der Staat könne insoweit nur Mindestanforderungen festlegen. Im Übrigen liege die Entscheidung über die Errichtung eines solchen Hauses im privaten und unternehmerischen Verantwortungsbereich.

Die geplante Ausweitung der regelmäßigen Inspektion auf die gesamte Heizanlage lehnt der Bundesrat ebenfalls ab.

Kritisch sehen die Länder, dass künftig lediglich zugelassene Fachleute Energieausweise ausstellen und Berichte über Heizungs- und Klimaanlagenprüfungen erstellen dürfen. Sie befürchten, dass diese Vorgaben ein eigenständiges Zulassungsverfahren mit hohem bürokratischen Aufwand erforderlich machen. Außerdem halten es die Länder für nicht sachgerecht, dass die Richtlinie ab dem 1. Januar 2011 bereits auf Behördengebäude Anwendung finden soll. Die Vorlaufzeit für die Planung sei bei öffentlichen Gebäuden genauso lang wie bei privaten.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Drucksache 49/09 (Beschluss)

URL: http://www.bundesrat.de

Berlin

EU-Regelungen zu Energieeffizienz unverhältnismäßig

Die Vorschläge der europäischen Kommission zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hält der Bundesrat überwiegend für unverhältnismäßig. Zwar teilt er in seiner heutigen Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag die Auffassung der Kommission, dass der Energieverbrauch des Gebäudesektors und damit dessen Treibhausgasausstoß weiter reduziert werden muss. In der Vorgabe, nationale Mindestanforderungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an einheitlich ermittelte kostenoptimale Mindestanforderungen anzupassen, sieht er jedoch eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Immobilien- und Wohnungsmärkte hätten keinerlei transnationale Aspekte, so dass auch die Festsetzung der konkreten Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht in die Zuständigkeit der europäischen Kommission falle. Die Bundesregierung solle deshalb auf eine Streichung der entsprechenden Vorschriften hinwirken.

Aus Subsidiaritätsgründen dürften die Nationalstaaten auch nicht verpflichtet werden, eine Strategie zur Verbreitung von Niedrigenergiehäusern zu erarbeiten. Der Staat könne insoweit nur Mindestanforderungen festlegen. Im Übrigen liege die Entscheidung über die Errichtung eines solchen Hauses im privaten und unternehmerischen Verantwortungsbereich.

Die geplante Ausweitung der regelmäßigen Inspektion auf die gesamte Heizanlage lehnt der Bundesrat ebenfalls ab.

Kritisch sehen die Länder, dass künftig lediglich zugelassene Fachleute Energieausweise ausstellen und Berichte über Heizungs- und Klimaanlagenprüfungen erstellen dürfen. Sie befürchten, dass diese Vorgaben ein eigenständiges Zulassungsverfahren mit hohem bürokratischen Aufwand erforderlich machen. Außerdem halten es die Länder für nicht sachgerecht, dass die Richtlinie ab dem 1. Januar 2011 bereits auf Behördengebäude Anwendung finden soll. Die Vorlaufzeit für die Planung sei bei öffentlichen Gebäuden genauso lang wie bei privaten.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Drucksache 49/09 (Beschluss)

URL: http://www.bundesrat.de