EU-Vorschlag zur Bekämpfung der Urwaldzerstörung ist ein Schritt in die richtige Richtung

Berlin

EU-Vorschlag zur Bekämpfung der Urwaldzerstörung ist ein Schritt in die richtige Richtung

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird ein deutliches Zeichen an die Marktteilnehmer gesendet, die Holz in die EU importieren

Zum Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von illegalem Holzeinschlag erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und der Berichterstatter für Urwaldschutz im Umweltausschuss, Cajus Caesar MdB:

Wir begrüßen es, dass die Europäische Kommission nach langem Warten einen Vorschlag zur Bekämpfung der Urwaldzerstörung vorgelegt hat. Laut einer Studie des World Wildlife Fund (WWF) stammen 16 bis 19 Prozent aller Holzimporte in der EU aus illegalem Holzeinschlag. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Durch die Abholzung des Urwalds wird nicht nur die biologische Vielfalt in den Tropenwäldern gefährdet, sondern vielmehr ist die weltweite Entwaldung für ca. 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und trägt so erheblich zum Klimawandel bei.

Erfreulich ist aus unserer Sicht, dass der Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission bei den Händlern, Importeuren und Herstellern ansetzt. Sie werden in die Pflicht genommen, Systeme zur Sorgfaltspflicht einzuführen und sich ausreichend Gewähr dafür zu verschaffen, dass das Holz bzw. die Holzprodukte, die sie verkaufen, aus legalem Einschlag stammen. Die Systeme zur Sorgfaltspflicht müssen den Zugang zu folgenden Informationen verschaffen: Beschreibung des Holzes/Holzprodukts, Herkunftsland, Volumen und Gewicht, Lieferantenname sowie Einhaltung der geltenden nationalen Gesetze. Illegaler Holzeinschlag liegt demnach vor, wenn das Holz unter Verletzung des nationalen Rechts des Herkunftslandes geschlagen, befördert, verkauft oder gekauft wurde.

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird ein deutliches Zeichen an die Marktteilnehmer gesendet, die Holz in die EU importieren. Damit werden vor allem in den Entwicklungsländern, die am Holzimport in die EU interessiert sind, Anreize für eine legale und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder geschaffen. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass auf dem EU-Markt keinerlei Holz und Holzprodukte geduldet werden, die aus illegalen Quellen stammen. Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss sorgfältig geprüft werden, ob und an welchen Stellen der Vorschlag geändert werden muss. Wünschenswert wäre beispielsweise, im Rahmen der Systeme zur Sorgfaltspflicht eine Nutzung der bestehenden Zertifizierungssysteme wie PEFC und FSC in die Richtlinie aufzunehmen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin

EU-Vorschlag zur Bekämpfung der Urwaldzerstörung ist ein Schritt in die richtige Richtung

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird ein deutliches Zeichen an die Marktteilnehmer gesendet, die Holz in die EU importieren

Zum Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von illegalem Holzeinschlag erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und der Berichterstatter für Urwaldschutz im Umweltausschuss, Cajus Caesar MdB:

Wir begrüßen es, dass die Europäische Kommission nach langem Warten einen Vorschlag zur Bekämpfung der Urwaldzerstörung vorgelegt hat. Laut einer Studie des World Wildlife Fund (WWF) stammen 16 bis 19 Prozent aller Holzimporte in der EU aus illegalem Holzeinschlag. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Durch die Abholzung des Urwalds wird nicht nur die biologische Vielfalt in den Tropenwäldern gefährdet, sondern vielmehr ist die weltweite Entwaldung für ca. 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und trägt so erheblich zum Klimawandel bei.

Erfreulich ist aus unserer Sicht, dass der Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission bei den Händlern, Importeuren und Herstellern ansetzt. Sie werden in die Pflicht genommen, Systeme zur Sorgfaltspflicht einzuführen und sich ausreichend Gewähr dafür zu verschaffen, dass das Holz bzw. die Holzprodukte, die sie verkaufen, aus legalem Einschlag stammen. Die Systeme zur Sorgfaltspflicht müssen den Zugang zu folgenden Informationen verschaffen: Beschreibung des Holzes/Holzprodukts, Herkunftsland, Volumen und Gewicht, Lieferantenname sowie Einhaltung der geltenden nationalen Gesetze. Illegaler Holzeinschlag liegt demnach vor, wenn das Holz unter Verletzung des nationalen Rechts des Herkunftslandes geschlagen, befördert, verkauft oder gekauft wurde.

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird ein deutliches Zeichen an die Marktteilnehmer gesendet, die Holz in die EU importieren. Damit werden vor allem in den Entwicklungsländern, die am Holzimport in die EU interessiert sind, Anreize für eine legale und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder geschaffen. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass auf dem EU-Markt keinerlei Holz und Holzprodukte geduldet werden, die aus illegalen Quellen stammen. Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss sorgfältig geprüft werden, ob und an welchen Stellen der Vorschlag geändert werden muss. Wünschenswert wäre beispielsweise, im Rahmen der Systeme zur Sorgfaltspflicht eine Nutzung der bestehenden Zertifizierungssysteme wie PEFC und FSC in die Richtlinie aufzunehmen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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