Guter Start für europäische Chemikalienverordnung

Berlin

Guter Start für europäische Chemikalienverordnung
Eines der ehrgeizigsten umweltpolitischen Projekte in der Geschichte der EU, die Chemikalienverordnung REACH, ist erfolgreich gestartet. Schon im ersten Monat sind bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki fast 16.000 Vorregistrierungen von Stoffen eingegangen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Die Verordnung ist ein großer Fortschritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz und eröffnet zugleich der Wirtschaft neue Innovationschancen.“ Hauptziel der REACH-Verordnung ist es, bestehende Wissenslücken über mögliche Stoffrisiken zu schließen. Erreicht wird dies vor allem durch das neue Registrierungssystem für Stoffe. Das neu gewonnene Wissen wird die Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen. So wird künftig ein höheres Schutzniveau für die Umwelt sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleistet.
Die Zeit zwischen der Verabschiedung der Verordnung Ende 2006 und dem Wirksamwerden ihrer Kernvorschriften wurde intensiv für die nötigen Strukturen, Begleitvorschriften und Umsetzungshilfen genutzt. Auf europäischer Ebene entstand die Europäische Chemikalienagentur ECHA (www.echa.eu), die ausführliche Informationen bereitgestellt. In Deutschland schafft das am 1. Juni 2008 in Kraft getretene REACH-Anpassungsgesetz (BGBl. I S. 922) die Grundlagen für eine effiziente und sachgerechte Durchführung der REACH-Verordnung. Hierzu gehören Straf- und Bußgeldvorschriften und die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAFA) in Dortmund wurde die Bundesstelle für Chemikalien eingerichtet, die zusammen mit mehreren Fachbehörden, darunter dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung, an den europäischen Entscheidungsverfahren mitwirkt. Die Bundesstelle für Chemikalien betreibt ferner den „REACH-Helpdesk“, der die Unternehmen hinsichtlich ihrer Aufgaben berät. Die Anfragezahlen zeugen von einem großen Interesse der Unternehmen an diesem Angebot und sind zugleich ein Anzeichen dafür, dass REACH zu wirken beginnt.
Weitere Informationen im Internet unter www.bmu.de/chemikalien. Der REACH-Helpdesk arbeitet gebührenfrei und ist über das Internet unter www.reach-helpdesk.de und telefonisch unter 0231/90 71 29 71 zu erreichen.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Tobias Dünow, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 / 18 305-2010. Fax: 030 / 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de – Internet: http://www.bmu.de/presse

Berlin

Guter Start für europäische Chemikalienverordnung
Eines der ehrgeizigsten umweltpolitischen Projekte in der Geschichte der EU, die Chemikalienverordnung REACH, ist erfolgreich gestartet. Schon im ersten Monat sind bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki fast 16.000 Vorregistrierungen von Stoffen eingegangen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Die Verordnung ist ein großer Fortschritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz und eröffnet zugleich der Wirtschaft neue Innovationschancen.“ Hauptziel der REACH-Verordnung ist es, bestehende Wissenslücken über mögliche Stoffrisiken zu schließen. Erreicht wird dies vor allem durch das neue Registrierungssystem für Stoffe. Das neu gewonnene Wissen wird die Unternehmen bei der Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Fertigungsprozesse unterstützen. So wird künftig ein höheres Schutzniveau für die Umwelt sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleistet.
Die Zeit zwischen der Verabschiedung der Verordnung Ende 2006 und dem Wirksamwerden ihrer Kernvorschriften wurde intensiv für die nötigen Strukturen, Begleitvorschriften und Umsetzungshilfen genutzt. Auf europäischer Ebene entstand die Europäische Chemikalienagentur ECHA (www.echa.eu), die ausführliche Informationen bereitgestellt. In Deutschland schafft das am 1. Juni 2008 in Kraft getretene REACH-Anpassungsgesetz (BGBl. I S. 922) die Grundlagen für eine effiziente und sachgerechte Durchführung der REACH-Verordnung. Hierzu gehören Straf- und Bußgeldvorschriften und die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAFA) in Dortmund wurde die Bundesstelle für Chemikalien eingerichtet, die zusammen mit mehreren Fachbehörden, darunter dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung, an den europäischen Entscheidungsverfahren mitwirkt. Die Bundesstelle für Chemikalien betreibt ferner den „REACH-Helpdesk“, der die Unternehmen hinsichtlich ihrer Aufgaben berät. Die Anfragezahlen zeugen von einem großen Interesse der Unternehmen an diesem Angebot und sind zugleich ein Anzeichen dafür, dass REACH zu wirken beginnt.
Weitere Informationen im Internet unter www.bmu.de/chemikalien. Der REACH-Helpdesk arbeitet gebührenfrei und ist über das Internet unter www.reach-helpdesk.de und telefonisch unter 0231/90 71 29 71 zu erreichen.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich) Tobias Dünow, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 / 18 305-2010. Fax: 030 / 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de – Internet: http://www.bmu.de/presse