Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen, Saarland ? Tierrechtler befragen Parteien

Aachen

Pressemitteilung ? Zusammenfassung lokaler Pressemitteilungen TH, SN, SL
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
25.08.2009

Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen, Saarland ? Tierrechtler befragen Parteien

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahlen hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte die im Landtag Thüringen, Sachsen und Saarland vertretenen Parteien gefragt, welche Pläne sie zu den Themen Lehrstühle für Alternativen zu Tierversuchen sowie zur Tierschutz-Verbandsklage für die kommenden Jahre haben.

Die Originalantworten sowie eine zusammenfassende Tabelle stehen im Internet unter www.mag.tierrechte.de/54

Zusammengefasst stellt der Bundesverband fest:

Thüringen:
Die CDU lehnt die Tierschutz-Verbandsklage ab. Die Einrichtung von Lehrstühlen zu Tierversuchsersatzverfahren erachtet sie zwar als wichtig, aber nicht für Thüringen, da in anderen Bundesländern mehr Tierversuche durchgeführt würden. Bei der SPD steht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage hingegen ausdrücklich im Regierungsprogramm. Lehrstühle hält sie für einen prüfenswerten Vorschlag. Bündnis 90/Die Grünen befürworten sowohl Lehrstühle als auch die Tierschutz-Verbandsklage. Auch Die Linke spricht sich für beides aus. Die FDP hat keine konkreten Antworten gegeben.

Sachsen:
Von der CDU ist bis heute noch kein Antwortschreiben eingegangen. Die SPD befürwortet die Lehrstuhl-Einrichtung und will die finanziellen Möglichkeiten dafür prüfen. Auch für die Tierschutz-Verbandsklage will sie ihre Bemühungen fortsetzen. Die FDP distanziert sich vom Lehrstuhl, da dies Aufgabe der Hochschulen sei. Auch dem Verbandsklagerecht erteilt sie ein Nein. Ein klares Ja hingegen erhält die Tierschutz-Verbandsklage von Bündnis 90/Die Grünen, die in 2008 auch bereits einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht hatte, der jedoch keine Mehrheit fand. Die Position zur Lehrstuhl-Schaffung müssen die Grünen noch in der Partei abstimmen. Die Linke positioniert sich eindeutig pro Lehrstuhl und hat auch die Tierschutz-Verbandsklage im Wahlprogramm 2009 aufgenommen.

Saarland:
Die CDU wird sich für beide Anliegen nicht einsetzen. Die Ablehnung des Lehrstuhls begründet sie mit einer Haushaltsnotlage und die Tierschutz-Verbandsklage helfe den Tieren nicht. Auch für die SPD ist der Lehrstuhl aufgrund finanzieller Aufwendungen kein Thema. Das Verbandsklagerecht hingegen erachtet sie als äußerst wichtig und würde es unter SPD-geführter Regierung verankern. Die FDP wiederum lehnt die Verbandsklage ab, da die bisherigen Rechtsmittel ausreichten. Auch die Lehrstuhl-Einrichtung hat sie nicht auf der Agenda, dafür müssten erst Notwendigkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. Bündnis 90/Die Grünen würden sowohl die Lehrstuhl-Einrichtung unterstützen als auch entschieden für die Schaffung des Verbandsklagerechts eintreten. Ebenso würde Die Linke die Lehrstühle fördern und die Verbandsklage einführen.

“Es ist empörend, dass in allen drei Ländern CDU und FDP das rechtsstaatliche Instrument der Tierschutz-Verbandsklage ablehnen oder sich dazu bislang nicht konkret äußern”, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. “Die Situation der Tiere entscheidend zu verbessern, ist schließlich die Pflicht der Politiker ? spätestens seit der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Jetzt sind Wählerinnen und Wähler am Zug, ihre Entscheidung auch hinsichtlich der Tierschutz-Pläne der Parteien zu treffen.”

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Verbände ? sozusagen als Anwalt der Tiere ? können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden.
Die Einrichtung eines Lehrstuhls für Tierversuchsersatzverfahren ist für den Bundeserband ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren gezielt zu fördern. Ein solcher Lehrstuhl nehme Einfluss auf die akademische Lehre, Forschung und gesellschaftliche Akzeptanz. Außerdem fördere und sichere er den wissenschaftlichen Nachwuchs und ziehe Wissenschaftler aus der ganzen Welt an.

Wahlprüfsteine Landtagswahl: www.mag.tierrechte.de/54

Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de379873″ width=”1″ height=”1″>

Aachen

Pressemitteilung ? Zusammenfassung lokaler Pressemitteilungen TH, SN, SL
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
25.08.2009

Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen, Saarland ? Tierrechtler befragen Parteien

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahlen hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte die im Landtag Thüringen, Sachsen und Saarland vertretenen Parteien gefragt, welche Pläne sie zu den Themen Lehrstühle für Alternativen zu Tierversuchen sowie zur Tierschutz-Verbandsklage für die kommenden Jahre haben.

Die Originalantworten sowie eine zusammenfassende Tabelle stehen im Internet unter www.mag.tierrechte.de/54

Zusammengefasst stellt der Bundesverband fest:

Thüringen:
Die CDU lehnt die Tierschutz-Verbandsklage ab. Die Einrichtung von Lehrstühlen zu Tierversuchsersatzverfahren erachtet sie zwar als wichtig, aber nicht für Thüringen, da in anderen Bundesländern mehr Tierversuche durchgeführt würden. Bei der SPD steht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage hingegen ausdrücklich im Regierungsprogramm. Lehrstühle hält sie für einen prüfenswerten Vorschlag. Bündnis 90/Die Grünen befürworten sowohl Lehrstühle als auch die Tierschutz-Verbandsklage. Auch Die Linke spricht sich für beides aus. Die FDP hat keine konkreten Antworten gegeben.

Sachsen:
Von der CDU ist bis heute noch kein Antwortschreiben eingegangen. Die SPD befürwortet die Lehrstuhl-Einrichtung und will die finanziellen Möglichkeiten dafür prüfen. Auch für die Tierschutz-Verbandsklage will sie ihre Bemühungen fortsetzen. Die FDP distanziert sich vom Lehrstuhl, da dies Aufgabe der Hochschulen sei. Auch dem Verbandsklagerecht erteilt sie ein Nein. Ein klares Ja hingegen erhält die Tierschutz-Verbandsklage von Bündnis 90/Die Grünen, die in 2008 auch bereits einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht hatte, der jedoch keine Mehrheit fand. Die Position zur Lehrstuhl-Schaffung müssen die Grünen noch in der Partei abstimmen. Die Linke positioniert sich eindeutig pro Lehrstuhl und hat auch die Tierschutz-Verbandsklage im Wahlprogramm 2009 aufgenommen.

Saarland:
Die CDU wird sich für beide Anliegen nicht einsetzen. Die Ablehnung des Lehrstuhls begründet sie mit einer Haushaltsnotlage und die Tierschutz-Verbandsklage helfe den Tieren nicht. Auch für die SPD ist der Lehrstuhl aufgrund finanzieller Aufwendungen kein Thema. Das Verbandsklagerecht hingegen erachtet sie als äußerst wichtig und würde es unter SPD-geführter Regierung verankern. Die FDP wiederum lehnt die Verbandsklage ab, da die bisherigen Rechtsmittel ausreichten. Auch die Lehrstuhl-Einrichtung hat sie nicht auf der Agenda, dafür müssten erst Notwendigkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. Bündnis 90/Die Grünen würden sowohl die Lehrstuhl-Einrichtung unterstützen als auch entschieden für die Schaffung des Verbandsklagerechts eintreten. Ebenso würde Die Linke die Lehrstühle fördern und die Verbandsklage einführen.

“Es ist empörend, dass in allen drei Ländern CDU und FDP das rechtsstaatliche Instrument der Tierschutz-Verbandsklage ablehnen oder sich dazu bislang nicht konkret äußern”, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. “Die Situation der Tiere entscheidend zu verbessern, ist schließlich die Pflicht der Politiker ? spätestens seit der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Jetzt sind Wählerinnen und Wähler am Zug, ihre Entscheidung auch hinsichtlich der Tierschutz-Pläne der Parteien zu treffen.”

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Verbände ? sozusagen als Anwalt der Tiere ? können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden.
Die Einrichtung eines Lehrstuhls für Tierversuchsersatzverfahren ist für den Bundeserband ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren gezielt zu fördern. Ein solcher Lehrstuhl nehme Einfluss auf die akademische Lehre, Forschung und gesellschaftliche Akzeptanz. Außerdem fördere und sichere er den wissenschaftlichen Nachwuchs und ziehe Wissenschaftler aus der ganzen Welt an.

Wahlprüfsteine Landtagswahl: www.mag.tierrechte.de/54

Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de379873″ width=”1″ height=”1″>