Neues Erneuerbare Energien Gesetz sehr umfangreich

Bonn

Neues Erneuerbare Energien Gesetz sehr umfangreich

Noch gibt es viele Praxisprobleme

(aid) – Mit 66 Paragraphen und fünf Anlagen ist das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sehr umfangreich – teils zugunsten aber teilweise auch zu Lasten der Erneuerbaren Energien. Dieses Fazit zogen die Juristen Dr. Herbert Loibl aus Regensburg und Professor Martin Maslaton aus Freiberg in ihrem Vortrag anlässlich der 18. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas in Hannover. Es sei noch an einigen Stellen zu klären, wie sich das Gesetz in der Praxis umsetzen lasse, betonten die beiden Experten. Als ein Beispiel, wo noch nachgebessert werden müsse, nannten die Juristen den Anlagenbegriff und hier speziell die so genannten Satelliten-Blockheizkraftwerke (BHKW). Danach gelten mehrere Biogasanlagen zur Vergütungsberechnung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie sich auf dem gleichen Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und diese innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt wurden.

Ein zusätzliches Problem beim Betrieb von Satelliten-BHKW ergibt sich dann, wenn über eine lange Gasleitung – Mindestabstand 500 m – ein weiteres BHKW mit dem Fermenter einer Biogasanlage verbunden wird. Stellt dieses Satelliten-BHKW dann eine eigenständige Anlage mit eigenständigem Vergütungsanspruch dar? Im Sinne der Anlagenbetreiber wäre ein klares “Ja” die Antwort, nach strenger Auslegung des Gesetzes, so die Juristen, aber ein “Nein” mit der Folge, dass nur eine Anlage einen Vergütungsanspruch hat. Da es noch keine konkreten Urteile gibt, bleiben hier noch Unsicherheiten für die Praxis.
aid, Dr. Volker Bräutigam

aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

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Noch gibt es viele Praxisprobleme

(aid) – Mit 66 Paragraphen und fünf Anlagen ist das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sehr umfangreich – teils zugunsten aber teilweise auch zu Lasten der Erneuerbaren Energien. Dieses Fazit zogen die Juristen Dr. Herbert Loibl aus Regensburg und Professor Martin Maslaton aus Freiberg in ihrem Vortrag anlässlich der 18. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas in Hannover. Es sei noch an einigen Stellen zu klären, wie sich das Gesetz in der Praxis umsetzen lasse, betonten die beiden Experten. Als ein Beispiel, wo noch nachgebessert werden müsse, nannten die Juristen den Anlagenbegriff und hier speziell die so genannten Satelliten-Blockheizkraftwerke (BHKW). Danach gelten mehrere Biogasanlagen zur Vergütungsberechnung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie sich auf dem gleichen Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und diese innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt wurden.

Ein zusätzliches Problem beim Betrieb von Satelliten-BHKW ergibt sich dann, wenn über eine lange Gasleitung – Mindestabstand 500 m – ein weiteres BHKW mit dem Fermenter einer Biogasanlage verbunden wird. Stellt dieses Satelliten-BHKW dann eine eigenständige Anlage mit eigenständigem Vergütungsanspruch dar? Im Sinne der Anlagenbetreiber wäre ein klares “Ja” die Antwort, nach strenger Auslegung des Gesetzes, so die Juristen, aber ein “Nein” mit der Folge, dass nur eine Anlage einen Vergütungsanspruch hat. Da es noch keine konkreten Urteile gibt, bleiben hier noch Unsicherheiten für die Praxis.
aid, Dr. Volker Bräutigam

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