Private Betreiber von Abwasserleitungen nicht zur Prüfung verpflichtet

Hannover

Private Betreiber von Abwasserleitungen nicht zur Prüfung verpflichtet

“Anders als in NRW sind niedersächsische Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen”, stellte Sander klar, nachdem er die Rechtslage noch einmal hat prüfen lassen.

HANNOVER. “Anders als in NRW sind die niedersächsischen Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen”, stellte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Mittwoch klar, nachdem er die Rechtslage noch einmal hat prüfen lassen.

“Ziel der Eigenüberwachungsregelung im niedersächsischen Wasserrecht sind ausschließlich die Kanalisationen”, betonte der Minister. “Und hierfür sind die Städte und Gemeinden zuständig, als Betreiber ihrer Abwasseranlage haben sie deren Zustand und Betrieb zu überwachen.”

HINTERGRUND:
Möglich ist es allerdings, dass die Verpflichtungen zur Dichtheitsprüfung in einer kommunalen Abwassersatzung begründet werden. Die Kommunen können eine derartige Regelung zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung im Rahmen der kommunalen Satzungsautonomie treffen.
Kontakt:

Jutta Kremer Heye
0511/120 – 3426
Mit freundlichem Gruß
Andreas Raasch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
Pressestelle
Archivstraße 2
30169 Hannover
‘ 0511/120-3422
E-Mail: pressestelle@mu.niedersachsen.de
Internet: www.umwelt.niedersachsen.de

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Private Betreiber von Abwasserleitungen nicht zur Prüfung verpflichtet

“Anders als in NRW sind niedersächsische Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen”, stellte Sander klar, nachdem er die Rechtslage noch einmal hat prüfen lassen.

HANNOVER. “Anders als in NRW sind die niedersächsischen Betreiber von privaten Abwasseranschlussleitungen gesetzlich nicht verpflichtet, Dichtheitsprüfungen an ihren Leitungen vornehmen zu lassen”, stellte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Mittwoch klar, nachdem er die Rechtslage noch einmal hat prüfen lassen.

“Ziel der Eigenüberwachungsregelung im niedersächsischen Wasserrecht sind ausschließlich die Kanalisationen”, betonte der Minister. “Und hierfür sind die Städte und Gemeinden zuständig, als Betreiber ihrer Abwasseranlage haben sie deren Zustand und Betrieb zu überwachen.”

HINTERGRUND:
Möglich ist es allerdings, dass die Verpflichtungen zur Dichtheitsprüfung in einer kommunalen Abwassersatzung begründet werden. Die Kommunen können eine derartige Regelung zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung im Rahmen der kommunalen Satzungsautonomie treffen.
Kontakt:

Jutta Kremer Heye
0511/120 – 3426
Mit freundlichem Gruß
Andreas Raasch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
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30169 Hannover
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