Seit 1. Januar gilt Erneuerbares Wärmegesetz des Bundes für Neubauten

Freiburg

Seit 1. Januar gilt Erneuerbares Wärmegesetz des Bundes für Neubauten

Ein Jahr später wird Erneuerbares-Wärme Gesetz des Landes Baden-Württemberg für Altbauten im Südwesten wirksam

Am 1. Januar ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten. Es gilt für alle Neubauten, auch in Baden-Württemberg. Für Altbauten wird im „Ländle“ ein Jahr später das Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) des Landes wirksam: Auch in Wohn-Altbauten soll ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden – das ist bundesweit einzigartig. Gebührenfreie Infos gibt es beim Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg: 08000 12 33 33.

„Auch in Altbauten kann die benötigte Wärme klimafreundlicher erzeugt werden“, sagt Claudia Rist, Projektleiterin des Landesprogramms Zukunft Altbau. „Neue zentrale Heizungsanlagen können auch in Altbauten sinnvoll durch erneuerbare Energien ergänzt werden.“

Das EWärmeG in Baden-Württemberg wird nur wirksam, wenn alte Anlagen durch neue ersetzt werden müssen. In Baden-Württemberg dürfen ab 1. Januar 2010 in Wohngebäuden nur noch zentrale Heizanlagen eingebaut werden, die durch mindestens 10 Prozent erneuerbare Energien unterstützt werden. Das können Solarthermie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl oder die Nutzung von Umweltwärme und Abwärme mit Hilfe von Wärmepumpen sein.

Ist der Einsatz erneuerbarer Energien nicht möglich, sieht das Gesetz eine Reihe alternativer Möglichkeiten vor, die sogenannte ersatzweise Erfüllung. So sollen auch in diesen Gebäuden die Kohlendioxidemissionen reduziert werden. „Hausbesitzern empfehle ich, sich schon jetzt beraten zu lassen. Qualifizierte Gebäudeenergieberater geben hier sachkundige Tipps“, so Rist.

Hausbesitzer aus Baden-Württemberg können Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) bekommen. Auch weitere Darlehen oder Zuschüsse vom Land und von Kommunen sind möglich (s. Kasten).

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Ziel ist eine qualifizierte Sanierung des Altbaubestandes. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann
Solar Info Center, D-79072 Freiburg
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11
vartmann@solar-consulting.de , www.solar-consulting.de

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau:
Dipl. Geographin Claudia Rist, Zukunft Altbau
Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe
Tel. +49/721/98471-10, Fax +49/721/98471-20
claudia.rist@zukunftaltbau.de , www.zukunftaltbau.de

Freiburg

Seit 1. Januar gilt Erneuerbares Wärmegesetz des Bundes für Neubauten

Ein Jahr später wird Erneuerbares-Wärme Gesetz des Landes Baden-Württemberg für Altbauten im Südwesten wirksam

Am 1. Januar ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten. Es gilt für alle Neubauten, auch in Baden-Württemberg. Für Altbauten wird im „Ländle“ ein Jahr später das Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) des Landes wirksam: Auch in Wohn-Altbauten soll ein Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden – das ist bundesweit einzigartig. Gebührenfreie Infos gibt es beim Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg: 08000 12 33 33.

„Auch in Altbauten kann die benötigte Wärme klimafreundlicher erzeugt werden“, sagt Claudia Rist, Projektleiterin des Landesprogramms Zukunft Altbau. „Neue zentrale Heizungsanlagen können auch in Altbauten sinnvoll durch erneuerbare Energien ergänzt werden.“

Das EWärmeG in Baden-Württemberg wird nur wirksam, wenn alte Anlagen durch neue ersetzt werden müssen. In Baden-Württemberg dürfen ab 1. Januar 2010 in Wohngebäuden nur noch zentrale Heizanlagen eingebaut werden, die durch mindestens 10 Prozent erneuerbare Energien unterstützt werden. Das können Solarthermie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl oder die Nutzung von Umweltwärme und Abwärme mit Hilfe von Wärmepumpen sein.

Ist der Einsatz erneuerbarer Energien nicht möglich, sieht das Gesetz eine Reihe alternativer Möglichkeiten vor, die sogenannte ersatzweise Erfüllung. So sollen auch in diesen Gebäuden die Kohlendioxidemissionen reduziert werden. „Hausbesitzern empfehle ich, sich schon jetzt beraten zu lassen. Qualifizierte Gebäudeenergieberater geben hier sachkundige Tipps“, so Rist.

Hausbesitzer aus Baden-Württemberg können Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) bekommen. Auch weitere Darlehen oder Zuschüsse vom Land und von Kommunen sind möglich (s. Kasten).

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Ziel ist eine qualifizierte Sanierung des Altbaubestandes. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann
Solar Info Center, D-79072 Freiburg
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11
vartmann@solar-consulting.de , www.solar-consulting.de

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau:
Dipl. Geographin Claudia Rist, Zukunft Altbau
Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe
Tel. +49/721/98471-10, Fax +49/721/98471-20
claudia.rist@zukunftaltbau.de , www.zukunftaltbau.de