Stärkung kommunaler Stromvertriebe

Berlin

Stärkung kommunaler Stromvertriebe

Kabinettsverabschiedung der Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zur Kabinettsverabschiedung der Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

CDU und CSU begrüßen die Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus, mit der die unionsgeführte Bundesregierung den Stadtwerken mehr Sicherheit gibt und sie vor finanziellen Risiken schützt.

Nach der neuen Regelung muss erneuerbarer Strom ab 2010 nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden. Es erfolgt nur noch ein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vermarktet wird. Konkret bedeutet dies, dass Stromvertriebe von der Pflicht zur Abnahme von EEG-Monatsbändern befreit werden. Stattdessen werden die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland verpflichtet, den aufgenommenen EEG-Strom an der Börse zu vermarkten.

Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert sich dadurch nichts. Sie erhalten weiterhin die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen, welche künftig zum Teil aus den Vermarktungserlösen der Übertragungsnetzbetreiber finanziert werden.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

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Kabinettsverabschiedung der Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zur Kabinettsverabschiedung der Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

CDU und CSU begrüßen die Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus, mit der die unionsgeführte Bundesregierung den Stadtwerken mehr Sicherheit gibt und sie vor finanziellen Risiken schützt.

Nach der neuen Regelung muss erneuerbarer Strom ab 2010 nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden. Es erfolgt nur noch ein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vermarktet wird. Konkret bedeutet dies, dass Stromvertriebe von der Pflicht zur Abnahme von EEG-Monatsbändern befreit werden. Stattdessen werden die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland verpflichtet, den aufgenommenen EEG-Strom an der Börse zu vermarkten.

Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert sich dadurch nichts. Sie erhalten weiterhin die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen, welche künftig zum Teil aus den Vermarktungserlösen der Übertragungsnetzbetreiber finanziert werden.

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