Umweltministerin Margit Conrad kündigt Novellierung des Landes-jagdrechts an

Mainz

Umweltministerin Margit Conrad kündigt Novellierung des Landes-jagdrechts an

Umweltministerin Margit Conrad hat auf der Jahreshauptversammlung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V. in Trier die Novellierung des Landesjagdgesetzes angekündigt.
“Ziel ist es, die Attraktivität des Jagdlandes Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft zu festigen und die Position der Jagd in der Gesellschaft nachhaltig zu verankern”, sagte Margit Conrad.

Leitgedanken der Novellierung seien:

? Stärkung der Partnerschaft zwischen Grundbesitzern und Jägern, die ge-meinsam vor Ort die jagdliche Verantwortung tragen, ? Anpassung des Jagdrechts an geänderte Anforderungen an Hege und Waidgerechtigkeit, worin Natur- und Tierschutzaspekte zum Tragen kommen, ? Förderung von Instrumenten einer zeitgemäßen Jagdpraxis und Hege, ? Deregulierung jagdrechtlicher Vorschriften zur Stärkung der Eigenverantwortung und Attraktivität der Jagd.

Das Jagdrecht habe 30 Jahre lang keine wesentliche Anpassung erfahren. Durch die Föderalismusreform seien den Ländern jagdrechtliche Kompetenzen zugewachsen. Durch Verzicht des Bundes auf die Novellierung des Bundesjagdgesetzes habe eine Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland gedroht. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz erarbeiteten die Bundesländer 2008 gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Jagdrechts. Daher könne man jetzt an eine Novellierung des Landesjagdgesetzes gehen.

Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de

Mainz

Umweltministerin Margit Conrad kündigt Novellierung des Landes-jagdrechts an

Umweltministerin Margit Conrad hat auf der Jahreshauptversammlung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V. in Trier die Novellierung des Landesjagdgesetzes angekündigt.
“Ziel ist es, die Attraktivität des Jagdlandes Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft zu festigen und die Position der Jagd in der Gesellschaft nachhaltig zu verankern”, sagte Margit Conrad.

Leitgedanken der Novellierung seien:

? Stärkung der Partnerschaft zwischen Grundbesitzern und Jägern, die ge-meinsam vor Ort die jagdliche Verantwortung tragen, ? Anpassung des Jagdrechts an geänderte Anforderungen an Hege und Waidgerechtigkeit, worin Natur- und Tierschutzaspekte zum Tragen kommen, ? Förderung von Instrumenten einer zeitgemäßen Jagdpraxis und Hege, ? Deregulierung jagdrechtlicher Vorschriften zur Stärkung der Eigenverantwortung und Attraktivität der Jagd.

Das Jagdrecht habe 30 Jahre lang keine wesentliche Anpassung erfahren. Durch die Föderalismusreform seien den Ländern jagdrechtliche Kompetenzen zugewachsen. Durch Verzicht des Bundes auf die Novellierung des Bundesjagdgesetzes habe eine Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland gedroht. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz erarbeiteten die Bundesländer 2008 gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Jagdrechts. Daher könne man jetzt an eine Novellierung des Landesjagdgesetzes gehen.

Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de