Union verweigert klares Signal in die Weinwirtschaft

Berlin

Union verweigert klares Signal in die Weinwirtschaft

Zur abschliessenden Ausschussberatung zum Fuenften Gesetz zur Aenderung des Weingesetzes erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav Herzog:

Es ist sehr bedauerlich, dass unser Koalitionspartner nicht in der Lage war, der Weinwirtschaft schon jetzt klar zu signalisieren, dass wir als Gesetzgeber beabsichtigen, die Ungerechtigkeiten der Hektarertragsregelung abzuschaffen. Im Zuge der Aenderung des Weingesetzes sollte ein gemeinsamer Entschliessungsantrag auf die Problematik hinweisen und ankuendigen, dass mit der naechsten Gesetzesaenderung die Hektarertragsregelung auch auf die ausschliesslich Trauben verarbeitenden Betriebe ausgeweitet werden soll. So sollte jetzt schon ein Signal gegeben werden, damit sich die Weinwirtschaft darauf einstellen kann. Bedauerlicherweise konnte sich die Union nicht auf eine einheitliche Linie verstaendigen, so dass eine Zustimmung ausblieb.

Die eigentliche Gesetzesaenderung schafft Voraussetzung, die neuen, gemeinschaftlichen Bestimmungen nach der Reform der Europaeischen Weinmarktordnung in Deutschland anzuwenden. “Auch wenn knapp gesetzte Zeitrahmen und eingeschraenkte Gestaltungsspielraum ein wenig fuer Verstimmungen gesorgt hat, waren die Beratungen zum Gesetz eher harmonisch und im Einklang mit der Weinwirtschaft. Insbesondere das Weinbezeichnungsrecht konnten wir erhalten und so Verwirrungen unter den Verbrauchern vermeiden. Doch die angestrebte Einbeziehung der reinen Verarbeitungsbetriebe in die Hektarertragsregelung hat sich in zwei Lager gespalten. Waehrend die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit dem CDU-Kollegen Norbert Schindler, die wettbewerbverzerrende Regelungsluecke der qualitaetsichernden Hektarertragsregelung anpacken wollte, konnten sich weder die weinbaupolitische Sprecherin noch der agrarpolitische Sprecher der CDU dazu entscheiden. So sichert die Union auch mittelfristig die Moeglichkeit, eine der wesentlichen Regularien zur Qualitaetssicherung des Deutschen Weines umgehen zu koennen.

Somit unterliegen auch weiterhin nur die Erzeugerbetriebe der sinnvollen Limitierung waehrend ausschliesslich Trauben verarbeitende Betriebe groessere Weinmengen aus den Trauben pressen duerfen – ein Trend, der sich seit einigen Jahren in drastisch zunehmendem Umfang ausweitet, was fuer Marktverzerrungen sorgt und zu einer zunehmenden Umgehung der geltenden Hektarertragsregelung fuehrt. Als Gesetzgeber sind wir verpflichtet, fuer einen fairen Wettbewerb zu sorgen und die angestrebten Ziele der Qualitaetssicherung des Deutschen Weins zu gewaehrleisten.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Union verweigert klares Signal in die Weinwirtschaft

Zur abschliessenden Ausschussberatung zum Fuenften Gesetz zur Aenderung des Weingesetzes erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav Herzog:

Es ist sehr bedauerlich, dass unser Koalitionspartner nicht in der Lage war, der Weinwirtschaft schon jetzt klar zu signalisieren, dass wir als Gesetzgeber beabsichtigen, die Ungerechtigkeiten der Hektarertragsregelung abzuschaffen. Im Zuge der Aenderung des Weingesetzes sollte ein gemeinsamer Entschliessungsantrag auf die Problematik hinweisen und ankuendigen, dass mit der naechsten Gesetzesaenderung die Hektarertragsregelung auch auf die ausschliesslich Trauben verarbeitenden Betriebe ausgeweitet werden soll. So sollte jetzt schon ein Signal gegeben werden, damit sich die Weinwirtschaft darauf einstellen kann. Bedauerlicherweise konnte sich die Union nicht auf eine einheitliche Linie verstaendigen, so dass eine Zustimmung ausblieb.

Die eigentliche Gesetzesaenderung schafft Voraussetzung, die neuen, gemeinschaftlichen Bestimmungen nach der Reform der Europaeischen Weinmarktordnung in Deutschland anzuwenden. “Auch wenn knapp gesetzte Zeitrahmen und eingeschraenkte Gestaltungsspielraum ein wenig fuer Verstimmungen gesorgt hat, waren die Beratungen zum Gesetz eher harmonisch und im Einklang mit der Weinwirtschaft. Insbesondere das Weinbezeichnungsrecht konnten wir erhalten und so Verwirrungen unter den Verbrauchern vermeiden. Doch die angestrebte Einbeziehung der reinen Verarbeitungsbetriebe in die Hektarertragsregelung hat sich in zwei Lager gespalten. Waehrend die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit dem CDU-Kollegen Norbert Schindler, die wettbewerbverzerrende Regelungsluecke der qualitaetsichernden Hektarertragsregelung anpacken wollte, konnten sich weder die weinbaupolitische Sprecherin noch der agrarpolitische Sprecher der CDU dazu entscheiden. So sichert die Union auch mittelfristig die Moeglichkeit, eine der wesentlichen Regularien zur Qualitaetssicherung des Deutschen Weines umgehen zu koennen.

Somit unterliegen auch weiterhin nur die Erzeugerbetriebe der sinnvollen Limitierung waehrend ausschliesslich Trauben verarbeitende Betriebe groessere Weinmengen aus den Trauben pressen duerfen – ein Trend, der sich seit einigen Jahren in drastisch zunehmendem Umfang ausweitet, was fuer Marktverzerrungen sorgt und zu einer zunehmenden Umgehung der geltenden Hektarertragsregelung fuehrt. Als Gesetzgeber sind wir verpflichtet, fuer einen fairen Wettbewerb zu sorgen und die angestrebten Ziele der Qualitaetssicherung des Deutschen Weins zu gewaehrleisten.

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