Verbot des Handels mit Robbenprodukten: Der Wille reicht nicht, Union muss auch handeln

Berlin

Verbot des Handels mit Robbenprodukten: Der Wille reicht nicht, Union muss auch handeln

Zur heutigen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklaeren die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff und der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm
Priesmeier:

Laut ihrer heutigen Pressemitteilung will die Union, dass bei der Jagd auf Robben enge Grenzen fuer Ausnahmen gelten sollen. Nur fuer bestimmte indigene Voelker wie die Inuits sollen sie vorgesehen werden. Heute im Agrarausschuss hat sie aber eine Formulierung abgelehnt, wonach der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern sollte, keiner Verordnung zuzustimmen, die darueber hinausgehende Ausnahmetatbestaende enthaelt. Was gilt nun?

Der Beschluss des Binnenmarktausschusses des Europaeischen Parlaments vom Montag, der genau diese Position vorsieht, soll fuer die Europaeische Kommission Leitlinie sein. Warum nicht auch fuer die Bundesregierung, die darueber abstimmen wird? Was gilt denn nun?

Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet von der Union, dass diese ihren Lippenbekenntnissen nun Taten folgen laesst. Wollen reicht nicht; die Union muss handeln. Sie muss unmissverstaendlich klarmachen, dass sie – wie die anderen Fraktionen – von der Bundesregierung die Umsetzung des vom Bundestag beschlossenen Handelsverbots erwartet.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Verbot des Handels mit Robbenprodukten: Der Wille reicht nicht, Union muss auch handeln

Zur heutigen Abstimmungsverhalten der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklaeren die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff und der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm
Priesmeier:

Laut ihrer heutigen Pressemitteilung will die Union, dass bei der Jagd auf Robben enge Grenzen fuer Ausnahmen gelten sollen. Nur fuer bestimmte indigene Voelker wie die Inuits sollen sie vorgesehen werden. Heute im Agrarausschuss hat sie aber eine Formulierung abgelehnt, wonach der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern sollte, keiner Verordnung zuzustimmen, die darueber hinausgehende Ausnahmetatbestaende enthaelt. Was gilt nun?

Der Beschluss des Binnenmarktausschusses des Europaeischen Parlaments vom Montag, der genau diese Position vorsieht, soll fuer die Europaeische Kommission Leitlinie sein. Warum nicht auch fuer die Bundesregierung, die darueber abstimmen wird? Was gilt denn nun?

Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet von der Union, dass diese ihren Lippenbekenntnissen nun Taten folgen laesst. Wollen reicht nicht; die Union muss handeln. Sie muss unmissverstaendlich klarmachen, dass sie – wie die anderen Fraktionen – von der Bundesregierung die Umsetzung des vom Bundestag beschlossenen Handelsverbots erwartet.

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