Vorstoß zur Novellierung des Tierschutzgesetzes durch Bündnis 90/Die Grünen

Aachen

Vorstoß zur Novellierung des Tierschutzgesetzes durch Bündnis 90/Die Grünen

Im Rahmen eines Pressegespräches informierte heute Vormittag die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen über einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält eine Novellierung für überfällig und begrüßt daher diese Initiative außerordentlich.

Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen erarbeitete den Entwurf zur Reform des Tierschutzgesetzes der promovierte Jurist und Richter Dr. Christoph Maisack, der u.a. Autor eines anerkannten Kommentars zum Tierschutzrechts ist. Wesentliche Inhalte des Reformpapiers sind die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen, die Schaffung eines Bundesbeauftragten für Tierschutz, Neuregelungen des Schächt-Paragrafen und im Bereich Tierversuche, Konkretisierungen des Gebots für verhaltensgerechte Unterbringungen von sogenannten Nutztieren.

?Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und damit Staatsziel geworden. Das muss sich auch endlich in den Paragrafen des Tierschutzgesetzes widerspiegeln?, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. ?Wir erwarten von einem neuen Tierschutzgesetz, dass die Amtstierärzte vor Ort konkret den Tierschutz umsetzen können. Wir erwarten weiter, dass Tierschutzorganisationen endlich das Klagerecht erhalten, um Verstöße gegen Tierschutzrecht vor Gericht bringen zu können. Bisher können wir lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die aber regelmäßig eingestellt werden.?

Nach Angaben der Grünen wird nun der Änderungsentwurf an namhafte Tierschutzvereinigungen zwecks Beurteilung und Debatte gegeben. Geplant sei dann, einen entsprechenden Entwurf in der nächsten Legislaturperiode in den parlamentarischen Prozess einzubringen. ?Egal, aus welcher Coleur sich unsere Bundesregierung dann auch zusammensetzt, vor der Notwendigkeit der Tierschutzgesetzänderung darf sich keine Fraktion verschießen?, schließt Simons.

Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de

Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Aachen

Vorstoß zur Novellierung des Tierschutzgesetzes durch Bündnis 90/Die Grünen

Im Rahmen eines Pressegespräches informierte heute Vormittag die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen über einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält eine Novellierung für überfällig und begrüßt daher diese Initiative außerordentlich.

Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen erarbeitete den Entwurf zur Reform des Tierschutzgesetzes der promovierte Jurist und Richter Dr. Christoph Maisack, der u.a. Autor eines anerkannten Kommentars zum Tierschutzrechts ist. Wesentliche Inhalte des Reformpapiers sind die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen, die Schaffung eines Bundesbeauftragten für Tierschutz, Neuregelungen des Schächt-Paragrafen und im Bereich Tierversuche, Konkretisierungen des Gebots für verhaltensgerechte Unterbringungen von sogenannten Nutztieren.

?Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und damit Staatsziel geworden. Das muss sich auch endlich in den Paragrafen des Tierschutzgesetzes widerspiegeln?, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. ?Wir erwarten von einem neuen Tierschutzgesetz, dass die Amtstierärzte vor Ort konkret den Tierschutz umsetzen können. Wir erwarten weiter, dass Tierschutzorganisationen endlich das Klagerecht erhalten, um Verstöße gegen Tierschutzrecht vor Gericht bringen zu können. Bisher können wir lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die aber regelmäßig eingestellt werden.?

Nach Angaben der Grünen wird nun der Änderungsentwurf an namhafte Tierschutzvereinigungen zwecks Beurteilung und Debatte gegeben. Geplant sei dann, einen entsprechenden Entwurf in der nächsten Legislaturperiode in den parlamentarischen Prozess einzubringen. ?Egal, aus welcher Coleur sich unsere Bundesregierung dann auch zusammensetzt, vor der Notwendigkeit der Tierschutzgesetzänderung darf sich keine Fraktion verschießen?, schließt Simons.

Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de

Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.