Wälzungsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird vereinfacht

Berlin

Wälzungsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird vereinfacht

EEG-Gesamtsystem deutlich effizienter und damit auch günstiger für Netzbetreiber, Vertriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Deutschen Bundestag erklären die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Strom aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit der Verordnung wird der bundesweite Ausgleichsmechanismus des EEG weiterentwickelt und vereinfacht. Der Strom soll zukünftig direkt an der Strombörse verkauft werden. Die physikalische Weitergabe von den Übertragungsnetzbetreibern an die Vertriebsunternehmen entfällt und die Stromvertriebe sind nicht mehr verpflichtet, den Strom von den Übertragungsnetzbetreibern anzunehmen. Der Unterschied zwischen dem Verkaufserlös und den an die Anlagenbetreiber gezahlten Vergütungen wird als Umlage von den Stromvertriebsunternehmen getragen. Durch die neue Verordnung wird das EEG-Gesamtsystem deutlich effizienter und damit auch günstiger für Netzbetreiber, Vertriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Besonders erfreulich ist es, dass es noch vor Abschluss der Legislaturperiode gelungen ist, dieses in der Tat sehr schwierige und höchst technische Unterfangen zu einem für alle Beteiligten guten und zufriedenstellenden Ende zu bringen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin

Wälzungsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird vereinfacht

EEG-Gesamtsystem deutlich effizienter und damit auch günstiger für Netzbetreiber, Vertriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Deutschen Bundestag erklären die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Strom aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit der Verordnung wird der bundesweite Ausgleichsmechanismus des EEG weiterentwickelt und vereinfacht. Der Strom soll zukünftig direkt an der Strombörse verkauft werden. Die physikalische Weitergabe von den Übertragungsnetzbetreibern an die Vertriebsunternehmen entfällt und die Stromvertriebe sind nicht mehr verpflichtet, den Strom von den Übertragungsnetzbetreibern anzunehmen. Der Unterschied zwischen dem Verkaufserlös und den an die Anlagenbetreiber gezahlten Vergütungen wird als Umlage von den Stromvertriebsunternehmen getragen. Durch die neue Verordnung wird das EEG-Gesamtsystem deutlich effizienter und damit auch günstiger für Netzbetreiber, Vertriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Besonders erfreulich ist es, dass es noch vor Abschluss der Legislaturperiode gelungen ist, dieses in der Tat sehr schwierige und höchst technische Unterfangen zu einem für alle Beteiligten guten und zufriedenstellenden Ende zu bringen.

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