KAUCH: Frage des Vertrauensschutzes bei Biogas-Förderung muss politisch entschieden werden
KAUCH: Frage des Vertrauensschutzes bei Biogas-Förderung muss politisch entschieden werden
BERLIN. Zur heutigen Veröffentlichung der Gründe des Bundesverfassungsgerichtes, warum die Änderung des EEG zum Anlagensplitting von Biogas-Anlagen nicht verfassungswidrig ist, erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Wir brauchen jetzt eine politische Lösung für die zahlreichen mittelständischen Biogas-Unternehmen, die Anlagen im Vertrauen auf die Regelungen des Gesetzgebers gebaut haben. Auch wenn der rückwirkende Eingriff in die Investitionsplanung von modularen Biogas-Anlagen nicht verfassungswidrig ist, so ist er doch politisch abzulehnen. Das Urteil gibt dem Gesetzgeber den Handlungsspielraum, in jede Richtung zu entscheiden. Die SPD kann sich nicht hinter dem Verfassungsgericht verstecken.
Die Koalition trifft nicht nur die Betreiber von Altanlagen. Sie gefährdet auch das Vertrauen in die Finanzierungsbedingungen anderer Anlagen erneuerbarer Energien. Denn wer weiß, ob der Gesetzgeber beim EEG nicht erneut rückwirkend eingreift? Ein fatales Signal in der aktuellen Wirtschaftskrise.
Die schwarz-rote Koalition hat mit ihrer EEG-Novelle zum 1.1.2009 rückwirkend in die Förderung mittelständischer Biogasanlagen eingegriffen. Diesen Bruch des Vertrauensschutzes will die FDP-Bundestagsfraktion mit einem Gesetzentwurf rückgängig machen. Die reduzierte Förderung für mehrere kleine Anlagen in räumlicher Nähe soll erst für die Zukunft gelten.
KAUCH: Frage des Vertrauensschutzes bei Biogas-Förderung muss politisch entschieden werden
BERLIN. Zur heutigen Veröffentlichung der Gründe des Bundesverfassungsgerichtes, warum die Änderung des EEG zum Anlagensplitting von Biogas-Anlagen nicht verfassungswidrig ist, erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Wir brauchen jetzt eine politische Lösung für die zahlreichen mittelständischen Biogas-Unternehmen, die Anlagen im Vertrauen auf die Regelungen des Gesetzgebers gebaut haben. Auch wenn der rückwirkende Eingriff in die Investitionsplanung von modularen Biogas-Anlagen nicht verfassungswidrig ist, so ist er doch politisch abzulehnen. Das Urteil gibt dem Gesetzgeber den Handlungsspielraum, in jede Richtung zu entscheiden. Die SPD kann sich nicht hinter dem Verfassungsgericht verstecken.
Die Koalition trifft nicht nur die Betreiber von Altanlagen. Sie gefährdet auch das Vertrauen in die Finanzierungsbedingungen anderer Anlagen erneuerbarer Energien. Denn wer weiß, ob der Gesetzgeber beim EEG nicht erneut rückwirkend eingreift? Ein fatales Signal in der aktuellen Wirtschaftskrise.
Die schwarz-rote Koalition hat mit ihrer EEG-Novelle zum 1.1.2009 rückwirkend in die Förderung mittelständischer Biogasanlagen eingegriffen. Diesen Bruch des Vertrauensschutzes will die FDP-Bundestagsfraktion mit einem Gesetzentwurf rückgängig machen. Die reduzierte Förderung für mehrere kleine Anlagen in räumlicher Nähe soll erst für die Zukunft gelten.