Bernhard: Bayern setzt auf kooperativen Naturschutz, Verbot ‘ultima ratio’ – Bei EU höhere…

München

Bernhard: Bayern setzt auf kooperativen Naturschutz, Verbot ‘ultima ratio’ – Bei EU höhere Prämien für freiwillige Naturschutzarbeit eingefordert
‘Landwirt muss von seiner Arbeit leben können; EU soll Fördersätze des Vertragsnaturschutzprogramms anpassen’
Das Ziel ist richtig, der Weg dahin falsch. Mit diesen Worten kommentierte Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard die heutigen Forderungen des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), die Umwandlung von Wiesen in Ackerflächen per Gesetz zu verbieten. Bernhard: ‘Seit Jahrzehnten sind die Landwirte vertrauensvolle Partner der Naturschutzbehörden. Gesetzliche Verbote sollten daher nur ‘ultima ratio’ sein. Wichtig ist, dass die freiwilligen Leistungen der Landwirte für Naturschutz und Arterhalt angemessen entgolten werden. Beispielsweise sind Prämien für die Umwandlung von Acker in Grünland erforderlich.’ Stark gestiegene Preise für Getreide und die hohe Nachfrage nach Raps und Mais für Agro-Energie machen es immer unrentabler am Vertragsnaturschutzprogramm teilzunehmen. Landwirte müssen Bernhard zufolge aber von ihrer Arbeit leben können; die Fördersätze des Vertragsnaturschutzprogramms gehören an die geänderten landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Das Umweltministerium hat daher einen entsprechenden Änderungsantrag bei der EU gestellt, der deutliche Verbesserungen der Fördermöglichkeiten des Vertragsnaturschutzprogramms vorsieht.
Mit Zahlungen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden freiwillige Leistungen von Landwirten honoriert, die sie zur Förderung der Artenvielfalt in Bayern und zur Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume erbringen. Bernhard: ‘Durch die Prämienanpassung soll das VNP als wichtiges Instrument des kooperativen Naturschutzes und wesentlicher Pfeiler unserer Biodiversitätsstrategie attraktiv bleiben.’ Deutlich höhere Prämien soll es geben, wenn auf Dünger und chemischen Pflanzenschutz auf Acker- und Grünlandflächen verzichtet oder wenn Ackerflächen und Grünland für Biberlebensräume zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen: http://www.natur.bayern.de

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Bernhard: Bayern setzt auf kooperativen Naturschutz, Verbot ‘ultima ratio’ – Bei EU höhere Prämien für freiwillige Naturschutzarbeit eingefordert
‘Landwirt muss von seiner Arbeit leben können; EU soll Fördersätze des Vertragsnaturschutzprogramms anpassen’
Das Ziel ist richtig, der Weg dahin falsch. Mit diesen Worten kommentierte Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard die heutigen Forderungen des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), die Umwandlung von Wiesen in Ackerflächen per Gesetz zu verbieten. Bernhard: ‘Seit Jahrzehnten sind die Landwirte vertrauensvolle Partner der Naturschutzbehörden. Gesetzliche Verbote sollten daher nur ‘ultima ratio’ sein. Wichtig ist, dass die freiwilligen Leistungen der Landwirte für Naturschutz und Arterhalt angemessen entgolten werden. Beispielsweise sind Prämien für die Umwandlung von Acker in Grünland erforderlich.’ Stark gestiegene Preise für Getreide und die hohe Nachfrage nach Raps und Mais für Agro-Energie machen es immer unrentabler am Vertragsnaturschutzprogramm teilzunehmen. Landwirte müssen Bernhard zufolge aber von ihrer Arbeit leben können; die Fördersätze des Vertragsnaturschutzprogramms gehören an die geänderten landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Das Umweltministerium hat daher einen entsprechenden Änderungsantrag bei der EU gestellt, der deutliche Verbesserungen der Fördermöglichkeiten des Vertragsnaturschutzprogramms vorsieht.
Mit Zahlungen aus dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden freiwillige Leistungen von Landwirten honoriert, die sie zur Förderung der Artenvielfalt in Bayern und zur Pflege und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume erbringen. Bernhard: ‘Durch die Prämienanpassung soll das VNP als wichtiges Instrument des kooperativen Naturschutzes und wesentlicher Pfeiler unserer Biodiversitätsstrategie attraktiv bleiben.’ Deutlich höhere Prämien soll es geben, wenn auf Dünger und chemischen Pflanzenschutz auf Acker- und Grünlandflächen verzichtet oder wenn Ackerflächen und Grünland für Biberlebensräume zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen: http://www.natur.bayern.de