Bundesminister Glos zu Neuregelungen bei Kraft-Wärme-Kopplung und Messung im Strom- und…

Berlin

Bundesminister Glos zu Neuregelungen bei Kraft-Wärme-Kopplung und Messung im Strom- und Gasbereich
Der Deutsche Bundestag hat heute die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Gesetze zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb beschlossen. Beide Gesetze sind Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung, das im August letzten Jahres in Meseberg verabschiedet wurde.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: ‘Mit den heutigen Beschlüssen des Deutschen Bundestages ist die Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung weiter vorangekommen. Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes liefert einen wichtigen Impuls für Investitionen in die Modernisierung und den Neubau von hocheffizienten KWK-Anlagen und in Wärmenetze. Die Öffnung des Messwesen ist ein weiteres Signal für mehr Wettbewerb bei der leitungsgebundenen Energieversorgung. Ziel ist, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher auszubauen und ihre Rechte weiter zu stärken.’
Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Technologie, die durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Nutzwärme, z. B. für Fernwärmenetze oder industrielle Prozesse, eine besonders hohe Effizienz bei der Nutzung der Brennstoffe erreicht. Ihr kommt deswegen eine wichtige Rolle im Rahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu.
Die Novelle des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz: KWK-Gesetz, erweitert die bisherigen Fördermöglichkeiten für Kraft-Wärme-Kopplung, um so noch stärkere Anreize für neue Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung zu setzen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zu dem Ziel der Bundesregierung, den Anteil von KWK-Strom bis 2020 auf etwa 25% zu verdoppeln. Konkret sieht die Novelle u. a. eine verstärkte Förderung von größeren KWK-Anlagen, die erstmalige Förderung auch von selbst genutztem KWK-Strom sowie die Erstreckung auf den Aus- und Neubau von Wärmenetzen vor.
Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung nach dem KWK-Gesetz ist auf ein Fördervolumen von insgesamt jährlich bis zu 750 Millionen Euro gedeckelt. Diese Summe entspricht der durchschnittlichen Belastung der Stromnetzkunden im Rahmen des Umlageverfahrens des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in den Jahren 2006 und 2007. Damit ist sichergestellt, dass Strompreissteigerungen aufgrund der KWK-Förderung ausgeschlossen sind.
Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb wird dieser Bereich im Energiewirtschaftsgesetz vollständig liberalisiert. Jeder Stromverbraucher, also Industrie, Gewerbe wie auch Haushaltskunden, soll zukünftig die Möglichkeit erhalten, nicht nur seinen Strom- oder Gaslieferanten auszusuchen, sondern – sofern er es wünscht – kann er auch ein anderes Unternehmen als den örtlichen Netzbetreiber mit der Messung seines Strom- oder Gasverbrauchs beauftragen. Die erforderlichen Regelungen sollen durch eine Rechtsverordnung näher ausgestaltet werden. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, eine im Energiewirtschaftsgesetz bereits enthaltene Verordnungsermächtigung zu ergänzen. Insbesondere sollen der Bundesnetzagentur in der Rechtsverordnung zusätzliche Kompetenzen eingeräumt werden, um geeignete Rahmenbedingungen für Wettbewerb durchzusetzen. Die Rechtsverordnung soll in Kürze im Bundeskabinett beschlossen werden.
Mit der Öffnung für Wettbewerb erhalten die Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, zukünftig zwischen verschiedenen Messstellenbetreibern, sondern auch zwischen Zählern mit unterschiedlichen Funktionen zu wählen. Sie sollen spätestens ab 2010 auch Zähler auswählen können, die ihnen zusätzliche und aktuelle Informationen über ihren jeweiligen Stromverbrauch geben.
Die Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages werden nunmehr dem Bundesrat zugeleitet.
Weiterführende Informationen www.energie-verstehen.de – Das Informationsportal für Verbraucher des BMWi
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen.html

Für Rückfragen zu Artikeln, Ausschreibungen und den Informationen aus Wirtschaft und Technologie wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, die im jeweiligen Beitrag angegeben sind oder an:
Telefon: 03018-615-9
E-Mail: info@bmwi.bund.de

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Der Deutsche Bundestag hat heute die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Gesetze zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb beschlossen. Beide Gesetze sind Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung, das im August letzten Jahres in Meseberg verabschiedet wurde.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: ‘Mit den heutigen Beschlüssen des Deutschen Bundestages ist die Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung weiter vorangekommen. Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes liefert einen wichtigen Impuls für Investitionen in die Modernisierung und den Neubau von hocheffizienten KWK-Anlagen und in Wärmenetze. Die Öffnung des Messwesen ist ein weiteres Signal für mehr Wettbewerb bei der leitungsgebundenen Energieversorgung. Ziel ist, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher auszubauen und ihre Rechte weiter zu stärken.’
Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Technologie, die durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Nutzwärme, z. B. für Fernwärmenetze oder industrielle Prozesse, eine besonders hohe Effizienz bei der Nutzung der Brennstoffe erreicht. Ihr kommt deswegen eine wichtige Rolle im Rahmen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu.
Die Novelle des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz: KWK-Gesetz, erweitert die bisherigen Fördermöglichkeiten für Kraft-Wärme-Kopplung, um so noch stärkere Anreize für neue Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung zu setzen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zu dem Ziel der Bundesregierung, den Anteil von KWK-Strom bis 2020 auf etwa 25% zu verdoppeln. Konkret sieht die Novelle u. a. eine verstärkte Förderung von größeren KWK-Anlagen, die erstmalige Förderung auch von selbst genutztem KWK-Strom sowie die Erstreckung auf den Aus- und Neubau von Wärmenetzen vor.
Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung nach dem KWK-Gesetz ist auf ein Fördervolumen von insgesamt jährlich bis zu 750 Millionen Euro gedeckelt. Diese Summe entspricht der durchschnittlichen Belastung der Stromnetzkunden im Rahmen des Umlageverfahrens des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in den Jahren 2006 und 2007. Damit ist sichergestellt, dass Strompreissteigerungen aufgrund der KWK-Förderung ausgeschlossen sind.
Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb wird dieser Bereich im Energiewirtschaftsgesetz vollständig liberalisiert. Jeder Stromverbraucher, also Industrie, Gewerbe wie auch Haushaltskunden, soll zukünftig die Möglichkeit erhalten, nicht nur seinen Strom- oder Gaslieferanten auszusuchen, sondern – sofern er es wünscht – kann er auch ein anderes Unternehmen als den örtlichen Netzbetreiber mit der Messung seines Strom- oder Gasverbrauchs beauftragen. Die erforderlichen Regelungen sollen durch eine Rechtsverordnung näher ausgestaltet werden. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, eine im Energiewirtschaftsgesetz bereits enthaltene Verordnungsermächtigung zu ergänzen. Insbesondere sollen der Bundesnetzagentur in der Rechtsverordnung zusätzliche Kompetenzen eingeräumt werden, um geeignete Rahmenbedingungen für Wettbewerb durchzusetzen. Die Rechtsverordnung soll in Kürze im Bundeskabinett beschlossen werden.
Mit der Öffnung für Wettbewerb erhalten die Verbraucher nicht nur die Möglichkeit, zukünftig zwischen verschiedenen Messstellenbetreibern, sondern auch zwischen Zählern mit unterschiedlichen Funktionen zu wählen. Sie sollen spätestens ab 2010 auch Zähler auswählen können, die ihnen zusätzliche und aktuelle Informationen über ihren jeweiligen Stromverbrauch geben.
Die Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages werden nunmehr dem Bundesrat zugeleitet.
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