Bundesumweltministerium verabschiedet sich vom Schutz der Schweinswale

Bonn

Bundesumweltministerium verabschiedet sich vom Schutz der Schweinswale

Neumünster / München / Quickborn – Die Naturschutzverbände Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD), Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM) und NABU Schleswig-Holstein erneuern ihre Forderung nach einem effektiven Schallschutz bei allen schallintensiven Arbeiten im Meer. Zur Gründung von Offshore-Anlagen sollten zudem bevorzugt Schwerkraftfundamente zum Einsatz kommen, um Lärm weitgehend zu vermeiden. Explosionen, Rammarbeiten, Sonar und seismische Untersuchung gefährden die heimischen Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde. Meeressäuger werden nachhaltig aus ihrem Lebensraum vertrieben und können gravierende Hörschäden erleiden.

Anlass für die erneute Forderung sind Ergebnisse von Schallmessungen der Rammarbeiten beim Bau der westlich von Sylt errichteten Windenergie-Forschungsplattform FINO 3, die heute im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg vorgestellt werden. Im Vorwege hatte sich ein Vertreter des Bundesumweltministeriums am Rande der Messe „Husum Wind Energy“ so geäußert, dass Rammarbeiten bei Offshore-Projekten angeblich für Schweinswale unproblematisch seien, weil bei FINO 3 ein vorgeschriebener Wert von 160 dB im Abstand von 900 bis 1.000 m eingehalten wurde. Es reiche daher aus, Schweinswale aus diesem Gefahrenbereich zu vergrämen. Man könne so auf weiteren Lärmschutz verzichten.

Dieser Einschätzung widersprechen die drei Verbände heftig. „Es ist keine Wissenschaft, vorgefertigte Meinungen aus den Untersuchungsergebnissen herauszulesen“, kommentiert Ulrich Karlowski, Biologe der GRD, die Äußerung von Ministerialrat Udo Paschedag. Der vom Umweltbundesamt (UBA) geforderte Grenzwert für den Einzelereignispegel von 160 dB in 750 m Abstand wurde zwar nur um 2 dB überschritten, jedoch nur aufgrund des Einsatzes eines Blasenvorhanges mit 140 m Durchmesser. Ohne Blasenvorhang ergibt sich dagegen eine Überschreitung des Grenzwertes um 14 dB. Dies entspricht wegen der logarithmischen Skalierung einer etwa 25-fach höheren Schallleistung. Der Spitzenpegel überschreitet den Grenzwert von 170 dB sogar um 25 dB.

Insgesamt werten die Verbände die Ergebnisse der Schallmessungen bei Offshore-Rammarbeiten prinzipiell als positiv. Blasenvorhänge sind für den Schallschutz geeignet. Die Verringerung des Breitband-Schalldrucks um bis zu 12 dB durch einen Blasenvorhang verringert die Fläche des Gefahrenbereichs für Meeressäuger um 97%.

Beim Bau des belgischen Windparks ‚Thornton Bank‘ wurden aber Schwerkraftfundamente in 25 m Wassertiefe eingesetzt, die ohne einen einzigen Rammschlag auskommen. Innovativere Lösungen zur Vermeidung unnötigen Lärms sollten nach Meinung der Verbände daher bei der Bauausführung oberste Priorität haben. Bei unvermeidlichem Lärm müssen die bereits mehrfach erfolgreich erprobten Lärmminderungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Denn neuere amerikanische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Gefährlichkeit für Meerestiere mit der Anzahl der Rammschläge steigt. „Es bleibt ein deutlicher Unterschied, ob Schweinswale einem einzelnen Schallimpuls, oder – wie bei FINO 3 – mehreren tausend Schallimpulsen ausgesetzt sind“, erläutert Biologin Petra Deimer von der GSM. Die Energie von Schallimpulsen addiert sich im Ohr. Dieser Umstand ist im derzeitigen Grenzwert des Umweltbundesamtes noch nicht berücksichtigt. Hier muss nach Ansicht der Verbände nachgebessert werden.

Der UBA-Grenzwert berücksichtigt zudem in keiner Weise die Vertreibung der Schweinswale durch lärmintensive Arbeiten aus ihrem Lebensraum. Auch kumulative Wirkungen wurden bislang nicht in die Betrachtung einbezogen. „Wenn in den nächsten Jahren, wie von Teilen des Bundesumweltministeriums gewünscht, tausende Windenergieanlagen im Meer installiert werden, ist allerorten mit enormem Krach zu rechnen. Schweinswale können diesem Lärm dann nicht mehr entkommen“, erklärt Hermann Schultz, Landesvorsitzender des NABU.

Im Internet zu finden unter www.NABU-SH.de , www.delphinschutz.org und www.gsm-ev.de .

Kontakt
Ingo Ludwichowski
NABU Schleswig-Holstein
Tel. 0160-96230512

Bonn

Bundesumweltministerium verabschiedet sich vom Schutz der Schweinswale

Neumünster / München / Quickborn – Die Naturschutzverbände Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD), Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM) und NABU Schleswig-Holstein erneuern ihre Forderung nach einem effektiven Schallschutz bei allen schallintensiven Arbeiten im Meer. Zur Gründung von Offshore-Anlagen sollten zudem bevorzugt Schwerkraftfundamente zum Einsatz kommen, um Lärm weitgehend zu vermeiden. Explosionen, Rammarbeiten, Sonar und seismische Untersuchung gefährden die heimischen Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde. Meeressäuger werden nachhaltig aus ihrem Lebensraum vertrieben und können gravierende Hörschäden erleiden.

Anlass für die erneute Forderung sind Ergebnisse von Schallmessungen der Rammarbeiten beim Bau der westlich von Sylt errichteten Windenergie-Forschungsplattform FINO 3, die heute im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg vorgestellt werden. Im Vorwege hatte sich ein Vertreter des Bundesumweltministeriums am Rande der Messe „Husum Wind Energy“ so geäußert, dass Rammarbeiten bei Offshore-Projekten angeblich für Schweinswale unproblematisch seien, weil bei FINO 3 ein vorgeschriebener Wert von 160 dB im Abstand von 900 bis 1.000 m eingehalten wurde. Es reiche daher aus, Schweinswale aus diesem Gefahrenbereich zu vergrämen. Man könne so auf weiteren Lärmschutz verzichten.

Dieser Einschätzung widersprechen die drei Verbände heftig. „Es ist keine Wissenschaft, vorgefertigte Meinungen aus den Untersuchungsergebnissen herauszulesen“, kommentiert Ulrich Karlowski, Biologe der GRD, die Äußerung von Ministerialrat Udo Paschedag. Der vom Umweltbundesamt (UBA) geforderte Grenzwert für den Einzelereignispegel von 160 dB in 750 m Abstand wurde zwar nur um 2 dB überschritten, jedoch nur aufgrund des Einsatzes eines Blasenvorhanges mit 140 m Durchmesser. Ohne Blasenvorhang ergibt sich dagegen eine Überschreitung des Grenzwertes um 14 dB. Dies entspricht wegen der logarithmischen Skalierung einer etwa 25-fach höheren Schallleistung. Der Spitzenpegel überschreitet den Grenzwert von 170 dB sogar um 25 dB.

Insgesamt werten die Verbände die Ergebnisse der Schallmessungen bei Offshore-Rammarbeiten prinzipiell als positiv. Blasenvorhänge sind für den Schallschutz geeignet. Die Verringerung des Breitband-Schalldrucks um bis zu 12 dB durch einen Blasenvorhang verringert die Fläche des Gefahrenbereichs für Meeressäuger um 97%.

Beim Bau des belgischen Windparks ‚Thornton Bank‘ wurden aber Schwerkraftfundamente in 25 m Wassertiefe eingesetzt, die ohne einen einzigen Rammschlag auskommen. Innovativere Lösungen zur Vermeidung unnötigen Lärms sollten nach Meinung der Verbände daher bei der Bauausführung oberste Priorität haben. Bei unvermeidlichem Lärm müssen die bereits mehrfach erfolgreich erprobten Lärmminderungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Denn neuere amerikanische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Gefährlichkeit für Meerestiere mit der Anzahl der Rammschläge steigt. „Es bleibt ein deutlicher Unterschied, ob Schweinswale einem einzelnen Schallimpuls, oder – wie bei FINO 3 – mehreren tausend Schallimpulsen ausgesetzt sind“, erläutert Biologin Petra Deimer von der GSM. Die Energie von Schallimpulsen addiert sich im Ohr. Dieser Umstand ist im derzeitigen Grenzwert des Umweltbundesamtes noch nicht berücksichtigt. Hier muss nach Ansicht der Verbände nachgebessert werden.

Der UBA-Grenzwert berücksichtigt zudem in keiner Weise die Vertreibung der Schweinswale durch lärmintensive Arbeiten aus ihrem Lebensraum. Auch kumulative Wirkungen wurden bislang nicht in die Betrachtung einbezogen. „Wenn in den nächsten Jahren, wie von Teilen des Bundesumweltministeriums gewünscht, tausende Windenergieanlagen im Meer installiert werden, ist allerorten mit enormem Krach zu rechnen. Schweinswale können diesem Lärm dann nicht mehr entkommen“, erklärt Hermann Schultz, Landesvorsitzender des NABU.

Im Internet zu finden unter www.NABU-SH.de , www.delphinschutz.org und www.gsm-ev.de .

Kontakt
Ingo Ludwichowski
NABU Schleswig-Holstein
Tel. 0160-96230512