BVerwG-Urteil zu Reststrommengen Mülheim-Kärlich
BVerwG-Urteil zu Reststrommengen Mülheim-Kärlich
Umweltministerin Conrad begrüßt Urteil im Interesse höherer Sicherheit
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Übertragung von Reststrommengen aus dem Kontingent des stillgelegten Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich (Rheinland-Pfalz):
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Wenn die Übertragungsmöglichkeit des Atomkonsenses überhaupt Sinn machen soll, dann im Interesse höherer Sicherheit. Diese besteht bei jüngeren Atommeilern und ganz sicher nicht bei Biblis.
Die Entscheidung des Gerichts entspricht unserer Rechtsauffassung, dass im Atomgesetz die Übertragungsmöglichkeiten von Strommengen aus Mülheim-Kärlich auf sieben ausdrücklich genannte Atomkraftwerke abschließend geregelt ist. Damit muss Biblis A 2010 vom Netz.
Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de
BVerwG-Urteil zu Reststrommengen Mülheim-Kärlich
Umweltministerin Conrad begrüßt Urteil im Interesse höherer Sicherheit
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Übertragung von Reststrommengen aus dem Kontingent des stillgelegten Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich (Rheinland-Pfalz):
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Wenn die Übertragungsmöglichkeit des Atomkonsenses überhaupt Sinn machen soll, dann im Interesse höherer Sicherheit. Diese besteht bei jüngeren Atommeilern und ganz sicher nicht bei Biblis.
Die Entscheidung des Gerichts entspricht unserer Rechtsauffassung, dass im Atomgesetz die Übertragungsmöglichkeiten von Strommengen aus Mülheim-Kärlich auf sieben ausdrücklich genannte Atomkraftwerke abschließend geregelt ist. Damit muss Biblis A 2010 vom Netz.
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