Das EEG bleibt missbrauchsicher

Berlin

Das EEG bleibt missbrauchsicher

Zur heutigen Veroeffentlichung der Begruendung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2009 zum sogenannten Anlagensplitting nach dem EEG erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:

Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst ausdruecklich die Begruendung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2009, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfuegung eines grossen Biogasanlagenparks in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt wurde. In seinen Ausfuehrungen bestaetigt nun das Karlsruher Gericht die bisherige Rechtsauffassung der Bundesregierung und der beiden Regierungskoalitionen von CDU/CSU und SPD, wonach das sogenannte Aufsplitten einer grossen Biogasanlage in mehrere kleine zur Erlangung einer hoeheren Gesamtverguetung nach EEG eine rechtsmissbraeuchliche Umgehung des Gesetzes darstelle.

Damit ist nun sichergestellt, dass der Stromverbraucher nicht mit unnoetigen Kosten der EEG-Umlage belastet wird. Es muessen nun auch auf juristischem Weg die in den vergangenen Jahren zuviel geleisteten Verguetungen zurueckgefordert werden.

Das Bundesverfassungsgericht schloss explizit unabhaengig voneinander errichtete Einzelhofanlagen unterschiedlicher Betreiber bei seiner Beschlussfassung aus. Nach der Bestaetigung der geltenden gesetzlichen Regelung im EEG braucht es deshalb noch einer Loesung fuer diejenigen Problemfaelle, bei denen zum Beispiel Einzelhofanlagen in der Nachbarschaft moeglicherweise von Seiten der Netzbetreiber als eine Anlage bei der Berechnung der Verguetung zusammengefasst werden koennten.

In einem Gespraech mit der EEG-Clearingstelle wurde zugesagt, dass das Ergebnis eines zurzeit anhaengigen Empfehlungsverfahrens bei der Clearingstelle zur Problematik bis spaetestens 17. April 2009 vorgelegt wird. Damit koennen dann nahezu alle Zweifelsfaelle ausgeraeumt werden. Die danach noch existierenden wenigen Faelle muessen anschliessend in Einzelverfahren geklaert werden.

Die Entscheidung aus Karlsruhe ist ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der oeffentlichen Akzeptanz und Beliebheit des EEG als zentrales Instrument fuer eine oekologische Energieerzeugung und den Klimaschutz.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Das EEG bleibt missbrauchsicher

Zur heutigen Veroeffentlichung der Begruendung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2009 zum sogenannten Anlagensplitting nach dem EEG erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:

Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst ausdruecklich die Begruendung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2009, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfuegung eines grossen Biogasanlagenparks in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt wurde. In seinen Ausfuehrungen bestaetigt nun das Karlsruher Gericht die bisherige Rechtsauffassung der Bundesregierung und der beiden Regierungskoalitionen von CDU/CSU und SPD, wonach das sogenannte Aufsplitten einer grossen Biogasanlage in mehrere kleine zur Erlangung einer hoeheren Gesamtverguetung nach EEG eine rechtsmissbraeuchliche Umgehung des Gesetzes darstelle.

Damit ist nun sichergestellt, dass der Stromverbraucher nicht mit unnoetigen Kosten der EEG-Umlage belastet wird. Es muessen nun auch auf juristischem Weg die in den vergangenen Jahren zuviel geleisteten Verguetungen zurueckgefordert werden.

Das Bundesverfassungsgericht schloss explizit unabhaengig voneinander errichtete Einzelhofanlagen unterschiedlicher Betreiber bei seiner Beschlussfassung aus. Nach der Bestaetigung der geltenden gesetzlichen Regelung im EEG braucht es deshalb noch einer Loesung fuer diejenigen Problemfaelle, bei denen zum Beispiel Einzelhofanlagen in der Nachbarschaft moeglicherweise von Seiten der Netzbetreiber als eine Anlage bei der Berechnung der Verguetung zusammengefasst werden koennten.

In einem Gespraech mit der EEG-Clearingstelle wurde zugesagt, dass das Ergebnis eines zurzeit anhaengigen Empfehlungsverfahrens bei der Clearingstelle zur Problematik bis spaetestens 17. April 2009 vorgelegt wird. Damit koennen dann nahezu alle Zweifelsfaelle ausgeraeumt werden. Die danach noch existierenden wenigen Faelle muessen anschliessend in Einzelverfahren geklaert werden.

Die Entscheidung aus Karlsruhe ist ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der oeffentlichen Akzeptanz und Beliebheit des EEG als zentrales Instrument fuer eine oekologische Energieerzeugung und den Klimaschutz.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de