Drei Jahre Energiewirtschaftsgesetz: Versorger haben Unbundling-Hausaufgaben noch nicht…

Hamburg

Drei Jahre Energiewirtschaftsgesetz: Versorger haben Unbundling-Hausaufgaben noch nicht abgeschlossen
Rund drei Jahre nach Inkrafttreten des neugefassten Energiewirtschaftsgesetzes beschäftigt die deutschen Versorger weiterhin die Trennung von Energievertrieb und Netzbetrieb (Unbundling). Zwar haben 89 Prozent der Unternehmen Unbundling-Maßnahmen im Kundenmanagement und im Vertrieb umgesetzt. Jedes zehnte Unternehmen hat jedoch die gesetzlichen Anforderungen im operativen Geschäft nach wie vor nicht voll erfüllt. Dies sind die Ergebnisse des Branchenkompass 2008 Energieversorger von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Seit Juli 2005 sollen integrierte Energieversorger ihren Kunden Kosten für Netznutzung und Energielieferung separat berechnen. Obwohl die Energieversorger in diesem Bereich schon viel geleistet haben, sieht mehr als jedes zweite Versorgungsunternehmen weitere Maßnahmen vor, um die Trennung der Kunden- und Vertriebsdaten für Netzbetrieb sowie Energielieferung voranzutreiben. Häufig ist die Entflechtung zwar formell vollzogen, auf der operationalen Ebene gibt es jedoch Nachholbedarf. Dies gilt vor allem für die IT-Umsetzung. Denn das bisherige integrierte System, das Netzvertrag und Energieliefervertrag auf demselben Kundenkonto abwickelt, muss abgelöst werden. Drei Viertel der Versorger planen denn auch, bis 2010 in den elektronischen Rechnungsdatentausch zwischen Netzbetrieb und Energievertrieb zu investieren.
Mit dem Zwei-Mandanten-Modell sowie dem Zwei-Systeme-Modell gibt es für die Versorger gleich zwei Optionen, um Prozesse und Datenmanagement in Vertrieb und Netz konsequent zu trennen. Derzeit ist allerdings das weniger geeignete Zwei-Verträge-Modell am stärksten verbreitet: 64 Prozent der Befragten hatten sich in den zurückliegenden Jahren zunächst für dieses Verfahren entschieden.
Noch haben das Zwei-Mandanten-Modell und das Zwei-Systeme-Modell, die beide zwei getrennte Vertragskonten für einen Kunden vorsehen, das Nachsehen. Doch die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geforderte Herstellung der Prozessidentität in den regulierten Sparten zwingt die Versorger erneut zum Handeln. Dies betrifft das Prozessumfeld von Vertrieb, Kundenservice und Netz ebenso wie die unterstützende IT. Für Strom ist die Prozessidentität bis Oktober 2009 herzustellen, für Gas ein Jahr später.

Hintergrundinformationen
Für den „Branchenkompass Energieversorger 2008“ wurden 100 Führungskräfte aus 100 der größten Energieversorgungsunternehmen Deutschlands zu den Branchentrends, Investitionszielen und Unternehmensstrategien befragt. Die befragten Unternehmen repräsentieren die drei wichtigsten Gruppen der deutschen Energiewirtschaft: die Stadtwerke, die Regionalversorger und die vier großen Energiekonzerne. Die Marktforschungsgesellschaft Forsa führte die Erhebung in Telefoninterviews durch. Befragt wurden jeweils die Vorstandsvorsitzenden, Vorstandsmitglieder, die Geschäftsführer, die Leiter von Finanzen und Controlling, die Vertriebs- und Marketingleiter sowie sonstige Führungskräfte.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de

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Drei Jahre Energiewirtschaftsgesetz: Versorger haben Unbundling-Hausaufgaben noch nicht abgeschlossen
Rund drei Jahre nach Inkrafttreten des neugefassten Energiewirtschaftsgesetzes beschäftigt die deutschen Versorger weiterhin die Trennung von Energievertrieb und Netzbetrieb (Unbundling). Zwar haben 89 Prozent der Unternehmen Unbundling-Maßnahmen im Kundenmanagement und im Vertrieb umgesetzt. Jedes zehnte Unternehmen hat jedoch die gesetzlichen Anforderungen im operativen Geschäft nach wie vor nicht voll erfüllt. Dies sind die Ergebnisse des Branchenkompass 2008 Energieversorger von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Seit Juli 2005 sollen integrierte Energieversorger ihren Kunden Kosten für Netznutzung und Energielieferung separat berechnen. Obwohl die Energieversorger in diesem Bereich schon viel geleistet haben, sieht mehr als jedes zweite Versorgungsunternehmen weitere Maßnahmen vor, um die Trennung der Kunden- und Vertriebsdaten für Netzbetrieb sowie Energielieferung voranzutreiben. Häufig ist die Entflechtung zwar formell vollzogen, auf der operationalen Ebene gibt es jedoch Nachholbedarf. Dies gilt vor allem für die IT-Umsetzung. Denn das bisherige integrierte System, das Netzvertrag und Energieliefervertrag auf demselben Kundenkonto abwickelt, muss abgelöst werden. Drei Viertel der Versorger planen denn auch, bis 2010 in den elektronischen Rechnungsdatentausch zwischen Netzbetrieb und Energievertrieb zu investieren.
Mit dem Zwei-Mandanten-Modell sowie dem Zwei-Systeme-Modell gibt es für die Versorger gleich zwei Optionen, um Prozesse und Datenmanagement in Vertrieb und Netz konsequent zu trennen. Derzeit ist allerdings das weniger geeignete Zwei-Verträge-Modell am stärksten verbreitet: 64 Prozent der Befragten hatten sich in den zurückliegenden Jahren zunächst für dieses Verfahren entschieden.
Noch haben das Zwei-Mandanten-Modell und das Zwei-Systeme-Modell, die beide zwei getrennte Vertragskonten für einen Kunden vorsehen, das Nachsehen. Doch die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geforderte Herstellung der Prozessidentität in den regulierten Sparten zwingt die Versorger erneut zum Handeln. Dies betrifft das Prozessumfeld von Vertrieb, Kundenservice und Netz ebenso wie die unterstützende IT. Für Strom ist die Prozessidentität bis Oktober 2009 herzustellen, für Gas ein Jahr später.

Hintergrundinformationen
Für den „Branchenkompass Energieversorger 2008“ wurden 100 Führungskräfte aus 100 der größten Energieversorgungsunternehmen Deutschlands zu den Branchentrends, Investitionszielen und Unternehmensstrategien befragt. Die befragten Unternehmen repräsentieren die drei wichtigsten Gruppen der deutschen Energiewirtschaft: die Stadtwerke, die Regionalversorger und die vier großen Energiekonzerne. Die Marktforschungsgesellschaft Forsa führte die Erhebung in Telefoninterviews durch. Befragt wurden jeweils die Vorstandsvorsitzenden, Vorstandsmitglieder, die Geschäftsführer, die Leiter von Finanzen und Controlling, die Vertriebs- und Marketingleiter sowie sonstige Führungskräfte.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de