Eigenkapitalzinssätze für Energienetzbetreiber anheben

Berlin

Eigenkapitalzinssätze für Energienetzbetreiber anheben
Aspekt des Investitionsbedarfs berücksichtigen
Zur Forderung der kommunalen Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen nach einer Anhebung der Eigenkapitalzinssätze und der Vorlage eines Gutachtens des Beratungsunternehmens KEMA Consulting durch den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Investitionsbedarf zum Ausbau der Verteilernetze wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Ein Grund dafür ist der Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen. Die Eigenkapitalverzinsung stellt eine Hauptkomponente in der Ableitung der zulässigen Erlöse für die Netzbetreiber dar.
Die Bundesnetzagentur ist dringend aufgefordert, bei der anstehenden Festlegung der Kapitalverzinsung für die Anreizregulierung ab Anfang 2009, eine tragfähige Lösung zu finden. Die einmal festgelegten Zinssätze gelten für die gesamte erste Regulierungsperiode. Hinsichtlich der Qualität und Sicherheit unserer Netze ist es deshalb besonders wichtig, dass der Aspekt des Investitionsbedarfs berücksichtigt wird. Netze können nur nachhaltig betrieben werden, wenn am Ende das für Investitionen notwendige Kapital auch zur Verfügung steht.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin

Eigenkapitalzinssätze für Energienetzbetreiber anheben
Aspekt des Investitionsbedarfs berücksichtigen
Zur Forderung der kommunalen Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen nach einer Anhebung der Eigenkapitalzinssätze und der Vorlage eines Gutachtens des Beratungsunternehmens KEMA Consulting durch den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Investitionsbedarf zum Ausbau der Verteilernetze wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Ein Grund dafür ist der Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen. Die Eigenkapitalverzinsung stellt eine Hauptkomponente in der Ableitung der zulässigen Erlöse für die Netzbetreiber dar.
Die Bundesnetzagentur ist dringend aufgefordert, bei der anstehenden Festlegung der Kapitalverzinsung für die Anreizregulierung ab Anfang 2009, eine tragfähige Lösung zu finden. Die einmal festgelegten Zinssätze gelten für die gesamte erste Regulierungsperiode. Hinsichtlich der Qualität und Sicherheit unserer Netze ist es deshalb besonders wichtig, dass der Aspekt des Investitionsbedarfs berücksichtigt wird. Netze können nur nachhaltig betrieben werden, wenn am Ende das für Investitionen notwendige Kapital auch zur Verfügung steht.
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