Erfolgreiche Anhoerung zum Bundeswaldgesetz

Berlin

Erfolgreiche Anhoerung zum Bundeswaldgesetz

Zur heutigen Anhoerung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes erklaeren die Sprecherin der Arbeitsgruppe Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Waltraud Wolff und der zustaendige Berichtersatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerhard Botz:

Die Anhoerung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes kann als voller Erfolg gewertet werden. Die Mehrzahl der Sachverstaendigen sieht dringenden Handlungsbedarf fuer die Bundespolitik. Dem wachsenden Nutzungsdruck auf heimische Waelder muss eine vernuenftige bundespolitische Regelung entgegengestellt werden, um unsere Waelder fuer zukuenftige Generationen zu sichern.

Hierbei geht es um grundlegende Ziele, die festzuschreiben sind. Diese sollten dann in den Landeswaldgesetzen konkretisiert werden. Gerade mit Blick auf Europa, muss das Bundeswaldgesetz vorbereitend, aber auch schuetzend fuer die kuenftige Entwicklungen in der Waldbewirtschaftung sein.

Leider zeigt die einseitige Fragestellung der Union, dass ihnen der allumfassende Blick verloren gegangen ist. Das kann man nicht einmal den Oppositionsparteien vorwerfen. Der Union geht es alleinig um kurzfristige Gewinnmaximierung im Privatwald, sie verschanzt sich dabei hinter dem angeblichen Buerokratiemehraufwand. Wichtig ist, das Aufgabenspektrum fuer die forstwirtschaftlichen Vereinigungen so zu erweitern, dass Kleinwaldbesitzer ihre Holzreserven zu fairen Preisen auf den Markt bringen koennen. Dabei koennten gerade die Kleinwaldbesitzer von der Novelle nur profitieren, denn gerade sie koennen derzeit ihre Holzreserven nicht nutzen.

Eindeutig zeigte die Anhoerung, dass nachhaltige Waldnutzung, ohne Kahlschlaege, mit einem gut durchmischten, standortgerechten Baumartenbestand oekonomisch sinnvoll und im Sinne erhoehter biologischer Vielfalt ist. Ein Wald langfristig ist umso profitabler, je anpassungsfaehiger er aus sich selbst heraus ist. Oekologie ist zu Ende gedachte Oekonomie.
Oekologische Mindeststandards, wie eine vertraegliche Wilddichte, nachhaltige Funktionsfaehigkeit sowie ein hohes Mass an Selbstregeneration gehoeren als Zielstellung in die Bundesgesetzgebung. Gerade mit Blick auf den Klimawandel muessen wir als Bundespolitiker unserer Verantwortung gerecht werden.

Grosse Einigkeit bestand unter den Sachverstaendigen hinsichtlich einer Verringerung des Wilddrucks. Einheitlich wurde auch die dringende Bitte geaeussert, die Verkehrssicherungspflicht zu veraendern. Menschen, die den Wald betreten, muessen mit waldgegebenen Gefahren rechnen, ohne dass hierfuer die Waldbesitzer verantwortlich gemacht werden.
Einigkeit besteht auch in der noetigen Abgrenzung des Waldbegriffes von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen.
Dies dient einerseits der Rechtssicherheit fuer den Anbau von Gehoelzen auf landwirtschaftlicher Flaeche, aber auch zum Schutz des Waldes. Gentechnisch veraenderte Pflanzen werden fuer den Wald generell abgelehnt, da die Auswirkungen auf das langlebige System Wald und den Baum als Wildpflanze nicht absehbar sind.
Allein der DBV lehnt einen Einsatz von genveraenderten Pflanzen auf landwirtschaftlicher Flaeche nicht ab.

Unser Fazit: Es spricht nach der Anhoerung noch mehr fuer die Aufnahme der Zielstellung einer guten fachlichen Praxis in die Bundesgesetzgebung als vorher. Diese Forderung werden wir deshalb nachdruecklich aufrechterhalten.

© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Erfolgreiche Anhoerung zum Bundeswaldgesetz

Zur heutigen Anhoerung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes erklaeren die Sprecherin der Arbeitsgruppe Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Waltraud Wolff und der zustaendige Berichtersatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerhard Botz:

Die Anhoerung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes kann als voller Erfolg gewertet werden. Die Mehrzahl der Sachverstaendigen sieht dringenden Handlungsbedarf fuer die Bundespolitik. Dem wachsenden Nutzungsdruck auf heimische Waelder muss eine vernuenftige bundespolitische Regelung entgegengestellt werden, um unsere Waelder fuer zukuenftige Generationen zu sichern.

Hierbei geht es um grundlegende Ziele, die festzuschreiben sind. Diese sollten dann in den Landeswaldgesetzen konkretisiert werden. Gerade mit Blick auf Europa, muss das Bundeswaldgesetz vorbereitend, aber auch schuetzend fuer die kuenftige Entwicklungen in der Waldbewirtschaftung sein.

Leider zeigt die einseitige Fragestellung der Union, dass ihnen der allumfassende Blick verloren gegangen ist. Das kann man nicht einmal den Oppositionsparteien vorwerfen. Der Union geht es alleinig um kurzfristige Gewinnmaximierung im Privatwald, sie verschanzt sich dabei hinter dem angeblichen Buerokratiemehraufwand. Wichtig ist, das Aufgabenspektrum fuer die forstwirtschaftlichen Vereinigungen so zu erweitern, dass Kleinwaldbesitzer ihre Holzreserven zu fairen Preisen auf den Markt bringen koennen. Dabei koennten gerade die Kleinwaldbesitzer von der Novelle nur profitieren, denn gerade sie koennen derzeit ihre Holzreserven nicht nutzen.

Eindeutig zeigte die Anhoerung, dass nachhaltige Waldnutzung, ohne Kahlschlaege, mit einem gut durchmischten, standortgerechten Baumartenbestand oekonomisch sinnvoll und im Sinne erhoehter biologischer Vielfalt ist. Ein Wald langfristig ist umso profitabler, je anpassungsfaehiger er aus sich selbst heraus ist. Oekologie ist zu Ende gedachte Oekonomie.
Oekologische Mindeststandards, wie eine vertraegliche Wilddichte, nachhaltige Funktionsfaehigkeit sowie ein hohes Mass an Selbstregeneration gehoeren als Zielstellung in die Bundesgesetzgebung. Gerade mit Blick auf den Klimawandel muessen wir als Bundespolitiker unserer Verantwortung gerecht werden.

Grosse Einigkeit bestand unter den Sachverstaendigen hinsichtlich einer Verringerung des Wilddrucks. Einheitlich wurde auch die dringende Bitte geaeussert, die Verkehrssicherungspflicht zu veraendern. Menschen, die den Wald betreten, muessen mit waldgegebenen Gefahren rechnen, ohne dass hierfuer die Waldbesitzer verantwortlich gemacht werden.
Einigkeit besteht auch in der noetigen Abgrenzung des Waldbegriffes von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen.
Dies dient einerseits der Rechtssicherheit fuer den Anbau von Gehoelzen auf landwirtschaftlicher Flaeche, aber auch zum Schutz des Waldes. Gentechnisch veraenderte Pflanzen werden fuer den Wald generell abgelehnt, da die Auswirkungen auf das langlebige System Wald und den Baum als Wildpflanze nicht absehbar sind.
Allein der DBV lehnt einen Einsatz von genveraenderten Pflanzen auf landwirtschaftlicher Flaeche nicht ab.

Unser Fazit: Es spricht nach der Anhoerung noch mehr fuer die Aufnahme der Zielstellung einer guten fachlichen Praxis in die Bundesgesetzgebung als vorher. Diese Forderung werden wir deshalb nachdruecklich aufrechterhalten.

© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de