Erneuerbare Wärme-Gesetz: Grünes Licht für finanzielle Förderung in Baden-Württemberg

Freiburg

Erneuerbare Wärme-Gesetz: Grünes Licht für finanzielle Förderung in Baden-Württemberg
Gute Nachrichten für Hausbesitzer in Baden-Württemberg. Auch ihnen stehen Bundeszuschüsse zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
Hausbesitzer in Baden-Württemberg, die erneuerbare Energien zum Heizen nutzen wollen, werden wie bisher Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes bekommen. Das hat der Bundestag am 6. Juni in seinem Klimaschutzpaket beschlossen. Ursprünglich war eine Bundesförderung nicht vorgesehen: Das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes, das seit diesem Jahr für Neubauten und am 1. Januar 2010 auch für Altbauten gilt, macht Ökoenergien zur Pflicht. Das Problem: Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollten gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht finanziell gefördert werden. Mit der Einigung von Anfang Juni ist der befürchtete Förderstopp jetzt vom Tisch. Informationen zum EWärmeG: www.um.baden-wuerttemberg.de
Das Programm Zukunft Altbau des baden-württembergischen Umweltministeriums empfiehlt angesichts der stark steigenden Energiepreise, alternative Energien schon vor 2010 in Altbauten einzusetzen. Der Gesetzgeber hat bereits vorgesorgt: Nächstes Jahr werden die Förderprogramme vom Bund von 350 auf 500 Millionen Euro aufgestockt.
Baden-Württemberg geht mit seinem Erneuerbare Wärme-Gesetz durch die Einbeziehung des Gebäudebestands über die Bundesvorgaben hinaus: So müssen Sonnenenergie, Bioenergie oder Umweltwärme ab dem 1. Januar 2010 in Altbauten bei einem Heizungstausch 10 Prozent der Wärme erzeugen oder Wärmeschutzmaßnahmen ergriffen werden. Zum Vergleich: Die Bundesregelung für erneuerbare Wärme in Gebäuden gilt nur für Neubauten.
Für neu errichtete Häuser ist im Landesgesetz generell ein 20 Prozent-Anteil alternativer Energien vorgeschrieben, im neuen Bundesgesetz beträgt der Anteil zwischen 15 und 50 Prozent, abhängig von der jeweils genutzten erneuerbaren Energie. Bei Neubauten gilt bis Ende dieses Jahres das Landesgesetz, ab 1. Januar 2009 wird es vom Bundesgesetz abgelöst. Für Altbauten in Baden-Württemberg gilt ab 2010 das Landesgesetz weiter. Mehr zur energieeffizienten Altbaumodernisierung bei www.zukunftaltbau.de oder gebührenfrei unter 08000 12 33 33.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hausbesitzer unabhängig und neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten auf. Das Programm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.
Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann, Solar Info Center, D-79072 Freiburg, Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11, vartmann@solar-consulting.de , www.solar-consulting.de
Ansprechpartner Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Architektin Martina Riel, Zukunft Altbau, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe, Tel. +49/721/98471-0, Fax +49/721/98471-20, martina.riel@zukunftaltbau.de , www.zukunftaltbau.de

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Erneuerbare Wärme-Gesetz: Grünes Licht für finanzielle Förderung in Baden-Württemberg
Gute Nachrichten für Hausbesitzer in Baden-Württemberg. Auch ihnen stehen Bundeszuschüsse zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
Hausbesitzer in Baden-Württemberg, die erneuerbare Energien zum Heizen nutzen wollen, werden wie bisher Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm des Bundes bekommen. Das hat der Bundestag am 6. Juni in seinem Klimaschutzpaket beschlossen. Ursprünglich war eine Bundesförderung nicht vorgesehen: Das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes, das seit diesem Jahr für Neubauten und am 1. Januar 2010 auch für Altbauten gilt, macht Ökoenergien zur Pflicht. Das Problem: Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollten gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht finanziell gefördert werden. Mit der Einigung von Anfang Juni ist der befürchtete Förderstopp jetzt vom Tisch. Informationen zum EWärmeG: www.um.baden-wuerttemberg.de
Das Programm Zukunft Altbau des baden-württembergischen Umweltministeriums empfiehlt angesichts der stark steigenden Energiepreise, alternative Energien schon vor 2010 in Altbauten einzusetzen. Der Gesetzgeber hat bereits vorgesorgt: Nächstes Jahr werden die Förderprogramme vom Bund von 350 auf 500 Millionen Euro aufgestockt.
Baden-Württemberg geht mit seinem Erneuerbare Wärme-Gesetz durch die Einbeziehung des Gebäudebestands über die Bundesvorgaben hinaus: So müssen Sonnenenergie, Bioenergie oder Umweltwärme ab dem 1. Januar 2010 in Altbauten bei einem Heizungstausch 10 Prozent der Wärme erzeugen oder Wärmeschutzmaßnahmen ergriffen werden. Zum Vergleich: Die Bundesregelung für erneuerbare Wärme in Gebäuden gilt nur für Neubauten.
Für neu errichtete Häuser ist im Landesgesetz generell ein 20 Prozent-Anteil alternativer Energien vorgeschrieben, im neuen Bundesgesetz beträgt der Anteil zwischen 15 und 50 Prozent, abhängig von der jeweils genutzten erneuerbaren Energie. Bei Neubauten gilt bis Ende dieses Jahres das Landesgesetz, ab 1. Januar 2009 wird es vom Bundesgesetz abgelöst. Für Altbauten in Baden-Württemberg gilt ab 2010 das Landesgesetz weiter. Mehr zur energieeffizienten Altbaumodernisierung bei www.zukunftaltbau.de oder gebührenfrei unter 08000 12 33 33.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hausbesitzer unabhängig und neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten auf. Das Programm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.
Ansprechpartner Pressearbeit:
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Ansprechpartner Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Architektin Martina Riel, Zukunft Altbau, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe, Tel. +49/721/98471-0, Fax +49/721/98471-20, martina.riel@zukunftaltbau.de , www.zukunftaltbau.de