Ferienjobs in der Landwirtschaft – Online-Beitrag in ‘B&B Agrar’ gibt Tipps

Bonn

Ferienjobs in der Landwirtschaft – Online-Beitrag in ‘B B Agrar’ gibt Tipps
(aid) – Jeder zweite der elf Millionen jugendlichen Schülerinnen und Schüler in Deutschland jobbt in den Sommerferien. Auf diese Weise erhalten die Jugendlichen erste Eindrücke vom Berufsleben, machen wichtige soziale Erfahrungen und erkennen, wie viel Arbeit nötig ist, um Konsumwünsche zu erfüllen. Wegen ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung brauchen junge Menschen allerdings einen besonderen Schutz vor Überanstrengung und vor den Gefahren am Arbeitsplatz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass sie nicht durch zu frühe, zu lange, zu schwere, zu gefährliche und ungeeignete Arbeiten gefährdet werden. Grundsätzlich dürfen alle Schülerinnen und Schüler einen Ferienjob ausüben, wenn sie 15 Jahre alt sind. Sie dürfen höchstens acht Stunden pro Tag, insgesamt vier Wochen im Jahr arbeiten. Die einzelnen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die für Eltern, Arbeitgeber und die Jugendlichen selbst relevant sind, erläutert ein Online-Beitrag der Fachzeitschrift ‘B B Agrar – Die Zeitschrift für Bildung und Beratung’. Außerdem gibt es dort hilfreiche Informationen zu versicherungs- und steuerrechtlichen Fragen.
aid, Michaela Kuhn
Den Beitrag ‘Ferienjobs in der Landwirtschaft’ finden Sie zum kostenlosen Download unter www.bub-agrar.de in der Rubrik ‘Online-Extras’.
aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Friedrich-Ebert-Str. 3
53177 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de
E-Mail: aid@aid.de

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Ferienjobs in der Landwirtschaft – Online-Beitrag in ‘B B Agrar’ gibt Tipps
(aid) – Jeder zweite der elf Millionen jugendlichen Schülerinnen und Schüler in Deutschland jobbt in den Sommerferien. Auf diese Weise erhalten die Jugendlichen erste Eindrücke vom Berufsleben, machen wichtige soziale Erfahrungen und erkennen, wie viel Arbeit nötig ist, um Konsumwünsche zu erfüllen. Wegen ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung brauchen junge Menschen allerdings einen besonderen Schutz vor Überanstrengung und vor den Gefahren am Arbeitsplatz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass sie nicht durch zu frühe, zu lange, zu schwere, zu gefährliche und ungeeignete Arbeiten gefährdet werden. Grundsätzlich dürfen alle Schülerinnen und Schüler einen Ferienjob ausüben, wenn sie 15 Jahre alt sind. Sie dürfen höchstens acht Stunden pro Tag, insgesamt vier Wochen im Jahr arbeiten. Die einzelnen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die für Eltern, Arbeitgeber und die Jugendlichen selbst relevant sind, erläutert ein Online-Beitrag der Fachzeitschrift ‘B B Agrar – Die Zeitschrift für Bildung und Beratung’. Außerdem gibt es dort hilfreiche Informationen zu versicherungs- und steuerrechtlichen Fragen.
aid, Michaela Kuhn
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