FLACH: Peinlich – Flächenerwerbsänderungsgesetz erneut abgesetzt

Berlin

FLACH: Peinlich – Flächenerwerbsänderungsgesetz erneut abgesetzt
BERLIN. Zur erneuten Absetzung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die Obfrau der FDP im Haushaltsausschuss Ulrike FLACH:
Der Punkt wurde zum nunmehr dritten Mal abgesetzt. Das ist eine Peinlichkeit für die Koalitionsfraktionen und schmerzlich für die Betroffenen, die auf eine Lösung warten.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat ihre Bedenken gegen den Gesetzesentwurf deutlich gemacht. Aus haushalterischer Sicht bestehen Bedenken gegen die kostenlose Abgabe von Flächen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Aber auch die Regelungen zum erleichterten Flächenerwerb sind unzureichend.
Zwar begrüßen wir die Lockerung des Ortsansässigkeitsprinzips. Aber auch 15 Jahre sind noch immer zu lang. Das führt inzwischen zu einigen tragischen Fällen, wenn Landwirte, die nach der Wende Flächen erworben haben, aus Alters- oder Krankheitsgründen die Bewirtschaftung nicht leisten können. Sie können die Flächen aber erst nach Auslaufen der 15 Jahre verkaufen oder beleihen. Wir meinen, die Ortsansässigkeitsregel sollte ganz entfallen.
Auch die Wertermittlung der Flächen sollte nach den marktüblichen Kriterien über die von Katasterämtern ermittelten Bodenrichtwerte erfolgen und nicht nach Sonderberechnungsformen.
An diesem Beispiel zeigt sich die Handlungsunfähigkeit der Koalition in voller Klarheit.

Berlin

FLACH: Peinlich – Flächenerwerbsänderungsgesetz erneut abgesetzt
BERLIN. Zur erneuten Absetzung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die Obfrau der FDP im Haushaltsausschuss Ulrike FLACH:
Der Punkt wurde zum nunmehr dritten Mal abgesetzt. Das ist eine Peinlichkeit für die Koalitionsfraktionen und schmerzlich für die Betroffenen, die auf eine Lösung warten.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat ihre Bedenken gegen den Gesetzesentwurf deutlich gemacht. Aus haushalterischer Sicht bestehen Bedenken gegen die kostenlose Abgabe von Flächen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Aber auch die Regelungen zum erleichterten Flächenerwerb sind unzureichend.
Zwar begrüßen wir die Lockerung des Ortsansässigkeitsprinzips. Aber auch 15 Jahre sind noch immer zu lang. Das führt inzwischen zu einigen tragischen Fällen, wenn Landwirte, die nach der Wende Flächen erworben haben, aus Alters- oder Krankheitsgründen die Bewirtschaftung nicht leisten können. Sie können die Flächen aber erst nach Auslaufen der 15 Jahre verkaufen oder beleihen. Wir meinen, die Ortsansässigkeitsregel sollte ganz entfallen.
Auch die Wertermittlung der Flächen sollte nach den marktüblichen Kriterien über die von Katasterämtern ermittelten Bodenrichtwerte erfolgen und nicht nach Sonderberechnungsformen.
An diesem Beispiel zeigt sich die Handlungsunfähigkeit der Koalition in voller Klarheit.