Freistaat will Kleinkläranlagen fördern – Kabinett beschließt Novellierung des Thüringer…

Erfurt

Freistaat will Kleinkläranlagen fördern – Kabinett beschließt Novellierung des Thüringer Wassergesetzes
Das Thüringer Kabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes beschlossen. Er beinhaltet zahlreiche Änderungen des Landeswasserrechts, die vor allem für den ländlichen Raum des Freistaats von Bedeutung sind.
Die Neuregelungen beziehen sich in erster Linie auf den Einsatz von Kleinkläranlagen für die Beseitigung des häuslichen Abwassers. Hier bestehen insbesondere im ländlichen Raum Thüringens große Defizite. So verursachen Kleinkläranlagen derzeit ca. 86 % der Gewässerbelastung aus kommunalen Einleitungen. „Dennoch sind moderne Kleinkläranlagen, gerade in den ländlich geprägten Regionen Thüringens, sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht eine dauerhafte Alternative zur zentralen Abwasserbeseitigung“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass diese Anlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft erfüllen. Außerdem sei sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Gewissheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass kommunale Aufgabenträger zukünftig die Gebiete, die voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren nicht an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen, entsprechend auszuweisen. Will in diesem Gebiet ein Hausbesitzer seine Kleinkläranlage an die gesetzlichen Anforderungen anpassen und eine vollbiologische Anlage errichten, so räumt ihm der Gesetzentwurf einen Bestandsschutz von 15 Jahren für diese Anlage ein.
Durch die Beseitigung der Hemmnisse für die Sanierung oder den Neubau von Kleinkläranlagen will die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf vor allem im ländlichen Raum vermehrt auf die dezentrale Abwasserentsorgung setzen, um so ein höheres Schutzniveau der Gewässer zur erreichen. Zudem ist beabsichtigt, die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen mit öffentlichen Mittel zu fördern. Die Förderrichtlinie wird parallel mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf beschäftigt sich außerdem mit den so genannten „herrenlosen Speichern“. Das sind Talsperren, die noch zu Zeiten der DDR errichtet wurden, ohne dass die dazu erforderlichen Grundstücksfragen geklärt und Wasserrechte erteilt wurden. Diese Anlagen sollen zunächst in die Unterhaltungslast des Freistaates übernommen werden. Im Auftrag des Freistaates Thüringen führt dann die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) planmäßig und fachkundig die Instandsetzung oder die erforderlichen Verfahren zur Beseitigung der Anlagen durch.
Dr. Volker Sklenar hofft, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr nach seiner Beratung in den Ausschüssen und dem Plenum in Kraft treten kann.

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Freistaat will Kleinkläranlagen fördern – Kabinett beschließt Novellierung des Thüringer Wassergesetzes
Das Thüringer Kabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes beschlossen. Er beinhaltet zahlreiche Änderungen des Landeswasserrechts, die vor allem für den ländlichen Raum des Freistaats von Bedeutung sind.
Die Neuregelungen beziehen sich in erster Linie auf den Einsatz von Kleinkläranlagen für die Beseitigung des häuslichen Abwassers. Hier bestehen insbesondere im ländlichen Raum Thüringens große Defizite. So verursachen Kleinkläranlagen derzeit ca. 86 % der Gewässerbelastung aus kommunalen Einleitungen. „Dennoch sind moderne Kleinkläranlagen, gerade in den ländlich geprägten Regionen Thüringens, sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht eine dauerhafte Alternative zur zentralen Abwasserbeseitigung“, erklärte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass diese Anlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft erfüllen. Außerdem sei sicherzustellen, dass der Betreiber einer neu errichteten oder sanierten Kleinkläranlage die Gewissheit hat, diese auch in einem wirtschaftlich zumutbaren Umfang nutzen zu können. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass kommunale Aufgabenträger zukünftig die Gebiete, die voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren nicht an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen, entsprechend auszuweisen. Will in diesem Gebiet ein Hausbesitzer seine Kleinkläranlage an die gesetzlichen Anforderungen anpassen und eine vollbiologische Anlage errichten, so räumt ihm der Gesetzentwurf einen Bestandsschutz von 15 Jahren für diese Anlage ein.
Durch die Beseitigung der Hemmnisse für die Sanierung oder den Neubau von Kleinkläranlagen will die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf vor allem im ländlichen Raum vermehrt auf die dezentrale Abwasserentsorgung setzen, um so ein höheres Schutzniveau der Gewässer zur erreichen. Zudem ist beabsichtigt, die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen mit öffentlichen Mittel zu fördern. Die Förderrichtlinie wird parallel mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf beschäftigt sich außerdem mit den so genannten „herrenlosen Speichern“. Das sind Talsperren, die noch zu Zeiten der DDR errichtet wurden, ohne dass die dazu erforderlichen Grundstücksfragen geklärt und Wasserrechte erteilt wurden. Diese Anlagen sollen zunächst in die Unterhaltungslast des Freistaates übernommen werden. Im Auftrag des Freistaates Thüringen führt dann die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) planmäßig und fachkundig die Instandsetzung oder die erforderlichen Verfahren zur Beseitigung der Anlagen durch.
Dr. Volker Sklenar hofft, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr nach seiner Beratung in den Ausschüssen und dem Plenum in Kraft treten kann.