Gesunkene Gasbezugspreise müssen an Verbraucher weitergegeben werden

Berlin

Gesunkene Gasbezugspreise müssen an Verbraucher weitergegeben werden

Nach aktuellen Vergleichen geben einzelne deutsche Gasversorger etwa nur die Hälfte des Preisrückgangs beim Gaseinkauf an die Verbraucher weiter.

Bundesminister zu Guttenberg: “Ich erwarte, dass die Gasversorger die durch die Ölpreisentwicklung gesunkenen Gasbezugspreise in vollem Umfang und zeitnah an die Verbraucher weitergeben. Bereits im Herbst 2008 wurde dies nach Gesprächen mit der Gaswirtschaft angemahnt. Bei Preismissbrauch sind die Kartellbehörden, vor allem der Länder gefordert, einzuschreiten.”

Die Bundesregierung hat durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen Voraussetzungen für mehr Wettbewerb im Gasmarkt geschaffen. In vielen Regionen Deutschlands haben die Verbraucher mehrere alternative Anbieter zum Grundversorger. So kann man z.B. in Berlin unter 18, in München unter 10 und in Köln unter 5 Anbietern wählen.

Bundesminister zu Guttenberg: “Die Verbraucher sollten bestehende Wechselmöglichkeiten umfassend nutzen. Zur weiteren Stärkung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt in ganz Deutschland arbeitet mein Haus an einer Änderung der Gasnetzzugangsverordnung.”

Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de

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Gesunkene Gasbezugspreise müssen an Verbraucher weitergegeben werden

Nach aktuellen Vergleichen geben einzelne deutsche Gasversorger etwa nur die Hälfte des Preisrückgangs beim Gaseinkauf an die Verbraucher weiter.

Bundesminister zu Guttenberg: “Ich erwarte, dass die Gasversorger die durch die Ölpreisentwicklung gesunkenen Gasbezugspreise in vollem Umfang und zeitnah an die Verbraucher weitergeben. Bereits im Herbst 2008 wurde dies nach Gesprächen mit der Gaswirtschaft angemahnt. Bei Preismissbrauch sind die Kartellbehörden, vor allem der Länder gefordert, einzuschreiten.”

Die Bundesregierung hat durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen Voraussetzungen für mehr Wettbewerb im Gasmarkt geschaffen. In vielen Regionen Deutschlands haben die Verbraucher mehrere alternative Anbieter zum Grundversorger. So kann man z.B. in Berlin unter 18, in München unter 10 und in Köln unter 5 Anbietern wählen.

Bundesminister zu Guttenberg: “Die Verbraucher sollten bestehende Wechselmöglichkeiten umfassend nutzen. Zur weiteren Stärkung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt in ganz Deutschland arbeitet mein Haus an einer Änderung der Gasnetzzugangsverordnung.”

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