GRÜNE für mehr Klimaschutz bei Gebäuden: Nachbarrechtsgesetz endlich ändern – Wärmedämmung bei…

Wiesbaden

GRÜNE für mehr Klimaschutz bei Gebäuden: Nachbarrechtsgesetz endlich ändern – Wärmedämmung bei Grenzbebauung erleichtern
‘Deutschland hat sich verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Die größten Einsparpotenziale liegen dabei im Gebäudebestand. Da in der Großen Koalition auf Bundesebene mehr blockiert als agiert wird, müssen wir in den Bundesländern die entsprechenden Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, um Klimaschutz und Energieeinsparung zu erreichen. Das ist unsere Intention, das Nachbarrecht zu ändern’, erklärte die umweltpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ursula Hammann, heute im Landtag.
Der Gesetzentwurf ermöglicht die Wärmedämmung von auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäuden ohne langwierige Auseinandersetzungen mit den Nachbarn.
Danach hat der Nachbar übergreifende Bauteile zum Zwecke der Energieeinsparung zu dulden, solange diese die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Für die Inanspruchnahme seines Grundstücks erhält er einen finanziellen Ausgleich.
‘Wir wollen damit auch in Hessen eine Regelung umsetzen, wie sie in vergleichbarer Weise schon in vielen anderen Bundesländern besteht. Zu nennen sind etwa Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Es handelt sich bei dieser Gesetzesergänzung um eine einfache und vor allem kostengünstige Initiative, den Gebäudebestand in diesem Land klimaschützend und zukunftsgerichtet zu gestalten. Gerade um den Bestand an Gebäuden müssen wir uns vorrangig kümmern. Hier bieten sich enorme Einsparpotenziale.’ Die Landesregierung stellt in ihrem so genannten ‘Klimaschutzkonzept 2012’ fest:
‘Die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und der wirtschaftliche Einsatz moderner Gebäude- und Anlagentechnik erlauben es, diesen Verbrauch [gemeint ist der Energieverbrauch der Gebäude] um bis zur Hälfte zu reduzieren. Neben den positiven Auswirkungen auf Energieverbrauch und CO2-Emissionen dient die nachhaltige energetische Gebäudemodernisierung auch der regionalen Wirtschaftsförderung.’
‘Durch die bisherige Regelung im Nachbarrechtsgesetz werden Hausbesitzer jedoch in vielen Fällen daran gehindert, in ihre Immobilien zu investieren und diese wirksamen Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Sie werden ebenfalls daran gehindert, den Wert ihrer Immobilie – insbesondere nach Einführung des Gebäudeenergieausweises – zu sichern und das lokale Handwerk mit lukrativen Aufträgen zu versorgen. Und auch das Ziel der Dorferneuerung, die Dorfkerne zu stärken und gerade dort eine gute Wohnqualität zu erhalten oder zu schaffen, wird durch die bisherige hessische Regelung ad absurdum geführt. Denn gerade in den Kernen unserer typischen hessischen Dörfer finden sich die meisten der auf Grundstücksgrenze gebauten Immobilien. Die Änderung des Nachbarrechts wäre ein weitrer Baustein auf dem Weg zu einem Hessen der zukunftsträchtigen Energieversorgung und des Klimaschutzes.’
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de

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GRÜNE für mehr Klimaschutz bei Gebäuden: Nachbarrechtsgesetz endlich ändern – Wärmedämmung bei Grenzbebauung erleichtern
‘Deutschland hat sich verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Die größten Einsparpotenziale liegen dabei im Gebäudebestand. Da in der Großen Koalition auf Bundesebene mehr blockiert als agiert wird, müssen wir in den Bundesländern die entsprechenden Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, um Klimaschutz und Energieeinsparung zu erreichen. Das ist unsere Intention, das Nachbarrecht zu ändern’, erklärte die umweltpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ursula Hammann, heute im Landtag.
Der Gesetzentwurf ermöglicht die Wärmedämmung von auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäuden ohne langwierige Auseinandersetzungen mit den Nachbarn.
Danach hat der Nachbar übergreifende Bauteile zum Zwecke der Energieeinsparung zu dulden, solange diese die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Für die Inanspruchnahme seines Grundstücks erhält er einen finanziellen Ausgleich.
‘Wir wollen damit auch in Hessen eine Regelung umsetzen, wie sie in vergleichbarer Weise schon in vielen anderen Bundesländern besteht. Zu nennen sind etwa Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Es handelt sich bei dieser Gesetzesergänzung um eine einfache und vor allem kostengünstige Initiative, den Gebäudebestand in diesem Land klimaschützend und zukunftsgerichtet zu gestalten. Gerade um den Bestand an Gebäuden müssen wir uns vorrangig kümmern. Hier bieten sich enorme Einsparpotenziale.’ Die Landesregierung stellt in ihrem so genannten ‘Klimaschutzkonzept 2012’ fest:
‘Die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und der wirtschaftliche Einsatz moderner Gebäude- und Anlagentechnik erlauben es, diesen Verbrauch [gemeint ist der Energieverbrauch der Gebäude] um bis zur Hälfte zu reduzieren. Neben den positiven Auswirkungen auf Energieverbrauch und CO2-Emissionen dient die nachhaltige energetische Gebäudemodernisierung auch der regionalen Wirtschaftsförderung.’
‘Durch die bisherige Regelung im Nachbarrechtsgesetz werden Hausbesitzer jedoch in vielen Fällen daran gehindert, in ihre Immobilien zu investieren und diese wirksamen Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Sie werden ebenfalls daran gehindert, den Wert ihrer Immobilie – insbesondere nach Einführung des Gebäudeenergieausweises – zu sichern und das lokale Handwerk mit lukrativen Aufträgen zu versorgen. Und auch das Ziel der Dorferneuerung, die Dorfkerne zu stärken und gerade dort eine gute Wohnqualität zu erhalten oder zu schaffen, wird durch die bisherige hessische Regelung ad absurdum geführt. Denn gerade in den Kernen unserer typischen hessischen Dörfer finden sich die meisten der auf Grundstücksgrenze gebauten Immobilien. Die Änderung des Nachbarrechts wäre ein weitrer Baustein auf dem Weg zu einem Hessen der zukunftsträchtigen Energieversorgung und des Klimaschutzes.’
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de