Hessen als Vorsitzland der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und…

Wiesbaden

Hessen als Vorsitzland der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA): Bund, Länder und Naturschutzverbände nehmen Schutz der biologischen Vielfalt ernst

Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet

Im Vorfeld des 29. Deutschen Naturschutztages in Karlsruhe am 15. September trafen sich Vertreter der im Deutschen Naturschutzring (DNR) organisierten Verbände und Vertreter der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), um über ein gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu beraten. Ziel der im Dezember 2007 verabschiedeten Strategie ist es, durch vielfältige Maßnahmen unterschiedlicher Akteure (Bund, Länder, Kommunen und Verbände) gefährdete Arten und Lebensräume zu erhalten.

Die Staaten der Welt haben auf der im Mai stattgefundenen Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt ihren Willen bekräftigt, den weltweiten Artenschwund einzudämmen und somit die Lebensgrundlagen der Menschheit auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Auch in Deutschland sind zahlreiche Arten und Lebensräume gefährdet, deren Überleben es zu sichern gilt.

Die Vertreter von Bund, Ländern und Naturschutzverbänden machen in ihrer Erklärung deutlich, dass der Schutz der biologischen Vielfalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wegen begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen sowohl im amtlichen als auch im ehrenamtlichen Naturschutz bedarf es hierzu eines abgestimmten Vorgehens. Miteinander statt gegeneinander heißt die Devise.

Dazu will der Bund für die nächsten Jahre gemeinsam mit den Ländern und anderen Akteuren ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Strategie entwickeln und die Umsetzung dieses Programms unterstützen.

Die Bundesländer, die verfassungsgemäß die Hauptverantwortung für den Naturschutz tragen, sehen in der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, durch das die hier vorkommenden, aus europäischer Sicht gefährdeten Arten und Lebensräume erhalten werden sollen, ihren herausragenden Beitrag zur Verringerung des Arten- und Biotopverlustes. Außerdem führen die Länder zahlreiche Artenhilfsmaßnahmen durch und fördern eine nachhaltige Naturnutzung und das gesellschaftliche Bewusstsein.

Die Naturschutzverbände, die seit Jahrzehnten durch das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten, wollen in Ergänzung zu den von ihnen teilweise unterstützten Konzepten des Bundes und der Länder eigene Strategien entwickeln. Bund und Länder unterstützen dies aufgrund der besonderen Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements.

Zur Umsetzung der jeweiligen Strategien ist allen Beteiligten eine kooperative, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein frühzeitiger Austausch wichtig. Es müssen klare Prioritäten gesetzt und Synergien gesucht werden, um den umfangreichen Aufgabenkatalog auch nur annähernd umzusetzen.

– Pressestelle –
Hessisches Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
constanze.braun@hmulv.hessen.de
Tel.: 0611/815-1026
Fax: 0611/815-1943

Wiesbaden

Hessen als Vorsitzland der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA): Bund, Länder und Naturschutzverbände nehmen Schutz der biologischen Vielfalt ernst

Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verabschiedet

Im Vorfeld des 29. Deutschen Naturschutztages in Karlsruhe am 15. September trafen sich Vertreter der im Deutschen Naturschutzring (DNR) organisierten Verbände und Vertreter der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA), um über ein gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu beraten. Ziel der im Dezember 2007 verabschiedeten Strategie ist es, durch vielfältige Maßnahmen unterschiedlicher Akteure (Bund, Länder, Kommunen und Verbände) gefährdete Arten und Lebensräume zu erhalten.

Die Staaten der Welt haben auf der im Mai stattgefundenen Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt ihren Willen bekräftigt, den weltweiten Artenschwund einzudämmen und somit die Lebensgrundlagen der Menschheit auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Auch in Deutschland sind zahlreiche Arten und Lebensräume gefährdet, deren Überleben es zu sichern gilt.

Die Vertreter von Bund, Ländern und Naturschutzverbänden machen in ihrer Erklärung deutlich, dass der Schutz der biologischen Vielfalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wegen begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen sowohl im amtlichen als auch im ehrenamtlichen Naturschutz bedarf es hierzu eines abgestimmten Vorgehens. Miteinander statt gegeneinander heißt die Devise.

Dazu will der Bund für die nächsten Jahre gemeinsam mit den Ländern und anderen Akteuren ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Strategie entwickeln und die Umsetzung dieses Programms unterstützen.

Die Bundesländer, die verfassungsgemäß die Hauptverantwortung für den Naturschutz tragen, sehen in der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, durch das die hier vorkommenden, aus europäischer Sicht gefährdeten Arten und Lebensräume erhalten werden sollen, ihren herausragenden Beitrag zur Verringerung des Arten- und Biotopverlustes. Außerdem führen die Länder zahlreiche Artenhilfsmaßnahmen durch und fördern eine nachhaltige Naturnutzung und das gesellschaftliche Bewusstsein.

Die Naturschutzverbände, die seit Jahrzehnten durch das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten, wollen in Ergänzung zu den von ihnen teilweise unterstützten Konzepten des Bundes und der Länder eigene Strategien entwickeln. Bund und Länder unterstützen dies aufgrund der besonderen Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements.

Zur Umsetzung der jeweiligen Strategien ist allen Beteiligten eine kooperative, vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein frühzeitiger Austausch wichtig. Es müssen klare Prioritäten gesetzt und Synergien gesucht werden, um den umfangreichen Aufgabenkatalog auch nur annähernd umzusetzen.

– Pressestelle –
Hessisches Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
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