Ideologie verhindert eine sinnvolle Einigung

Berlin

Ideologie verhindert eine sinnvolle Einigung

Weg zu notwendigen Änderungen am Bundeswaldgesetz frei machen

Zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Änderungsbedarf im Bundeswaldgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans-Heinrich Jordan MdB:

Die heutige Anhörung hat es wieder einmal bestätigt: Deutschland gehört zu den waldreichsten Ländern in der EU. Knapp ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Alleine seit der letzten Inventur im Jahr 1987 hat die Waldfläche in den alten Bundesländern um 57.000 Hektar zugenommen. Und der deutsche Wald hat sich nach der Verringerung negativer äußerer Einflüsse wie z. B. der Schwefelbelastung in den letzten Jahren gut erholt. Die Bundeswaldinventur im Jahr 2002 ergab, dass sich die Wälder in Deutschland hin zu mehr Vielfalt, Struktur und Naturnähe entwickelt haben. Im Ergebnis zeigt dies, dass den Waldbesitzern an einer nachhaltigen, naturnahen und ökologischen Bewirtschaftung gelegen ist. Dazu beigetragen hat auch die Festlegung von Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung in den Landeswaldgesetzen.

Einen Bedarf zur Definition einer bundesweit geltenden “Guten fachlichen Praxis” sehen die Experten daher nicht. Sie sehen dies als kontraproduktiv an, da eine starre bundesweite Regelung nur zu mehr Bürokratie führt und die regionalen Besonderheiten in der Baumartzusammensetzung nicht berücksichtigt. Wir kritisieren scharf, dass der Koalitionspartner durch ein Festhalten an der Forderung nach einer hinderlichen Definition einer guten fachlichen Praxis auf Bundesebene notwendige Veränderungen blockiert.

Folgende Änderungen werden von der Union befürwortet:

– Schaffung von Rechtssicherheit für Schnellwuchsplantagen und Agroforstflächen durch Ausgrenzung vom Waldbegriff.
– Klarstellung des Staatswaldbegriffs, ungeachtet der jeweiligen Rechtsform.
– Erweiterung des Aufgabenkataloges der forstwirtschaftlichen Vereinigungen um die Möglichkeit des Verkaufs von Holz ihrer Mitglieder, um auf die massive Konzentration auf der Abnehmerseite zu reagieren.
– Erweiterung der Zweckbestimmung der Bundeswaldinventur im Zusammenhang mit der Klimaberichterstattung.
– Konkretisierung der Qualitätsanforderungen an das Betriebspersonal angesichts der flächendeckenden Einführung neuer Rechtsformen für die Bewirtschaftung des bisherigen Staats- und Kommunalwaldes.
– Entlastung der Waldbesitzer von der Verkehrssicherungspflicht in den Waldbeständen und auf den Waldwegen.
Diese sinnvollen Änderungen müssen nun endlich umgesetzt werden. Die Union fordert die SPD daher auf, den Weg zur Verabschiedung der notwendigen Änderungen am Bundeswaldgesetz endlich frei zu machen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin

Ideologie verhindert eine sinnvolle Einigung

Weg zu notwendigen Änderungen am Bundeswaldgesetz frei machen

Zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Änderungsbedarf im Bundeswaldgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans-Heinrich Jordan MdB:

Die heutige Anhörung hat es wieder einmal bestätigt: Deutschland gehört zu den waldreichsten Ländern in der EU. Knapp ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Alleine seit der letzten Inventur im Jahr 1987 hat die Waldfläche in den alten Bundesländern um 57.000 Hektar zugenommen. Und der deutsche Wald hat sich nach der Verringerung negativer äußerer Einflüsse wie z. B. der Schwefelbelastung in den letzten Jahren gut erholt. Die Bundeswaldinventur im Jahr 2002 ergab, dass sich die Wälder in Deutschland hin zu mehr Vielfalt, Struktur und Naturnähe entwickelt haben. Im Ergebnis zeigt dies, dass den Waldbesitzern an einer nachhaltigen, naturnahen und ökologischen Bewirtschaftung gelegen ist. Dazu beigetragen hat auch die Festlegung von Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung in den Landeswaldgesetzen.

Einen Bedarf zur Definition einer bundesweit geltenden “Guten fachlichen Praxis” sehen die Experten daher nicht. Sie sehen dies als kontraproduktiv an, da eine starre bundesweite Regelung nur zu mehr Bürokratie führt und die regionalen Besonderheiten in der Baumartzusammensetzung nicht berücksichtigt. Wir kritisieren scharf, dass der Koalitionspartner durch ein Festhalten an der Forderung nach einer hinderlichen Definition einer guten fachlichen Praxis auf Bundesebene notwendige Veränderungen blockiert.

Folgende Änderungen werden von der Union befürwortet:

– Schaffung von Rechtssicherheit für Schnellwuchsplantagen und Agroforstflächen durch Ausgrenzung vom Waldbegriff.
– Klarstellung des Staatswaldbegriffs, ungeachtet der jeweiligen Rechtsform.
– Erweiterung des Aufgabenkataloges der forstwirtschaftlichen Vereinigungen um die Möglichkeit des Verkaufs von Holz ihrer Mitglieder, um auf die massive Konzentration auf der Abnehmerseite zu reagieren.
– Erweiterung der Zweckbestimmung der Bundeswaldinventur im Zusammenhang mit der Klimaberichterstattung.
– Konkretisierung der Qualitätsanforderungen an das Betriebspersonal angesichts der flächendeckenden Einführung neuer Rechtsformen für die Bewirtschaftung des bisherigen Staats- und Kommunalwaldes.
– Entlastung der Waldbesitzer von der Verkehrssicherungspflicht in den Waldbeständen und auf den Waldwegen.
Diese sinnvollen Änderungen müssen nun endlich umgesetzt werden. Die Union fordert die SPD daher auf, den Weg zur Verabschiedung der notwendigen Änderungen am Bundeswaldgesetz endlich frei zu machen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de