Imker zahlen die Zeche fuer den Anbau von MON810-Mais

Berlin

Imker zahlen die Zeche fuer den Anbau von MON810-Mais
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg zur Klage eines bayrischen Imkers gegen MON810-Anbau erklaert die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:
Imker, deren Honig mit gentechnisch veraenderten Organismen aus dem Anbau von MON810-Mais verunreinigt ist, muessen ihren Honig wegwerfen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Denn der MON810-Mais hat zwar eine Genehmigung zur Verwendung als Futter, aber keine Lebensmittelzulassung. Also darf der verunreinigte Honig nicht verkauft und verwertet werden.
Die Entscheidung bezieht sich auf die Klage eines Imkers, der beim benachbarten Anbau von MON810-Mais besondere Massnahmen zum Schutz seines Honigs vor Verunreinigungen durchsetzen wollte, wie zum Beispiel Ernte vor der Bluete oder Entfernen der Pollenfahnen.
Jetzt aber soll der Imker mit seinen Bienen weichen, waehrend der ohnehin umstrittene MON810-Maisanbau ohne weitere Schutzmassnahmen bleibt.
Wir haben bereits mehrfach einen Anbaustopp fuer MON810 gefordert.
Dabei bleiben wir. Aber trotz ungenuegendem Ueberwachungsplan und trotz der festgestellten Erkenntnisluecken sieht Minister Seehofer keine Handhabe, unserer Forderung nachzukommen. Nun zahlen die Imker die Zeche. Wegen der fehlenden Lebensmittelzulassung bedeuten MON810-Spuren im Honig: ab in den Muell.
Wir fordern Konsequenzen auf EU-Ebene:
Keine eingeschraenkten Zulassungen. Gentechnisch veraenderte Pflanzen wie zum Beispiel Mais, die fuer Lebensmittelzwecke geeignet sind, muessen unbedingt auch die Lebensmittelzulassung durchlaufen, bevor sie kommerziell angebaut werden duerfen. Das entspricht dem Vorsorgeprinzip und schafft Rechtssicherheit. Denn Bienen interessieren sich nicht fuer den Zulassungsstatus der Pflanzen.
Moeglichkeiten fuer die verbindliche Einrichtung gentechnikfreier Regionen. Denn solche Regionen bieten Schutz auch fuer die Imkerei.
© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Imker zahlen die Zeche fuer den Anbau von MON810-Mais
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg zur Klage eines bayrischen Imkers gegen MON810-Anbau erklaert die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:
Imker, deren Honig mit gentechnisch veraenderten Organismen aus dem Anbau von MON810-Mais verunreinigt ist, muessen ihren Honig wegwerfen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Denn der MON810-Mais hat zwar eine Genehmigung zur Verwendung als Futter, aber keine Lebensmittelzulassung. Also darf der verunreinigte Honig nicht verkauft und verwertet werden.
Die Entscheidung bezieht sich auf die Klage eines Imkers, der beim benachbarten Anbau von MON810-Mais besondere Massnahmen zum Schutz seines Honigs vor Verunreinigungen durchsetzen wollte, wie zum Beispiel Ernte vor der Bluete oder Entfernen der Pollenfahnen.
Jetzt aber soll der Imker mit seinen Bienen weichen, waehrend der ohnehin umstrittene MON810-Maisanbau ohne weitere Schutzmassnahmen bleibt.
Wir haben bereits mehrfach einen Anbaustopp fuer MON810 gefordert.
Dabei bleiben wir. Aber trotz ungenuegendem Ueberwachungsplan und trotz der festgestellten Erkenntnisluecken sieht Minister Seehofer keine Handhabe, unserer Forderung nachzukommen. Nun zahlen die Imker die Zeche. Wegen der fehlenden Lebensmittelzulassung bedeuten MON810-Spuren im Honig: ab in den Muell.
Wir fordern Konsequenzen auf EU-Ebene:
Keine eingeschraenkten Zulassungen. Gentechnisch veraenderte Pflanzen wie zum Beispiel Mais, die fuer Lebensmittelzwecke geeignet sind, muessen unbedingt auch die Lebensmittelzulassung durchlaufen, bevor sie kommerziell angebaut werden duerfen. Das entspricht dem Vorsorgeprinzip und schafft Rechtssicherheit. Denn Bienen interessieren sich nicht fuer den Zulassungsstatus der Pflanzen.
Moeglichkeiten fuer die verbindliche Einrichtung gentechnikfreier Regionen. Denn solche Regionen bieten Schutz auch fuer die Imkerei.
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