Informantenschutz fuer Arbeitnehmer schafft Transparenz und Rechtsicherheit

Berlin

Informantenschutz fuer Arbeitnehmer schafft Transparenz und Rechtsicherheit
Zur morgigen Anhoerung des Ausschusses fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur gesetzlichen Regelung und Verbesserung des Informantenschutzes erklaeren der zustaendige Berichterstatter Rolf Stoeckel und die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:
In der juengsten Vergangenheit haeufen sich die Berichte ueber Unternehmen, die gegen geltendes Recht verstossen, sei es durch die Ausspaehung von Mitarbeitern, durch den Verkauf von Gammelfleisch oder durch Korruption. Die Beschaeftigten in den Betrieben hatten vielmals Kenntnis von solchen Missstaenden, trauten sich jedoch nicht, diese intern anzusprechen oder sogar zur Anzeige zu bringen, weil sie um ihren Arbeitsplatz und damit ihre Existenz fuerchteten.
Mit der gesetzlichen Regelung sollen die Rechte dieser Beschaeftigten gestaerkt werden. Arbeitnehmer sollen das Recht erhalten, dem Arbeitgeber oder einer internen Beschwerdestelle die Verletzung gesetzlicher Pflichten im Betrieb anzuzeigen, wenn ihnen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
Eine interne Klaerung ist dann nicht notwendig, wenn es darum geht, unmittelbare Gefahren fuer Leben und Gesundheit von Menschen oder der Umwelt abzuwehren. Unmittelbare Gefahren koennen zum Beispiel entstehen, durch das Dulden von Sicherheitsmaengeln in technischen Anlagen, Bauwerken, Atomkraftwerken oder in der zivilen Luftfahrt. Auch bei Straftaten, wie zum Beispiel den Vertrieb von Gammelfleisch oder verdorbenen Eiern, die zur Nudelherstellung genutzt werden sollen, kann eine unmittelbare Gefaehrdung vorliegen. Eine interne Klaerung ist ebenso nicht notwendig bei schwerwiegenden Faellen von Korruption oder wenn der Arbeitnehmer sich durch eine Nichtanzeige selbst der Strafverfolgung aussetzen wuerde (zum Beispiel Kreditkartenbetrug).
Von der geplanten Regelung des Informantenschutzes profitieren alle Beteiligten:
– die Verbraucher sind kuenftig besser vor gesundheitlichen und anderen Gefaehrdungen geschuetzt
– die Arbeitnehmer werden durch eine verlaessliche Rechtsgrundlage vor Nachteilen wie etwa einer Kuendigung geschuetzt, ihre verfassungsrechtlich garantierten Arbeitnehmerrechte werden gestaerkt
– die Arbeitgeber koennen fruehzeitiger auf betriebsinterne Missstaende aufmerksam gemacht werden, von den Firmen kann so leichter betriebswirtschaftlicher oder Imageschaden abgewendet werden
– der Rechtsstaat wird durch eine transparente Rechtsgrundlage, die im Wesentlichen auf der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts basiert, gestaerkt.
Festzuhalten bleibt: Die bisherige unsichere, intransparente Rechtslage beizubehalten, kann weder im Interesse der Verbraucher noch der Arbeitnehmer sein. Auch der deutschen Wirtschaft sollte daran gelegen sein, dass weder Aufklaerung verhindert noch Straftaten vertuscht und Gefahren fuer die Allgemeinheit verheimlicht werden. Dadurch wird der Rechtsstaat gestaerkt. Es waere zynisch, die geplante gesetzliche Neuregelung als Foerderung von Denunziantentum zu verleumden.
Wer die Konkretisierung der verfassungsrechtlich garantierten Arbeitnehmerrechte verhindern will, muss sich fragen lassen, ob er beim Informantenschutz hinter den Status-Quo zurueck will.
Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Staerkung der Beschaeftigungsrechte, deshalb unterstuetzen wir den Vorschlag des Bundesministeriums fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucher zum Informantenschutz.
© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Informantenschutz fuer Arbeitnehmer schafft Transparenz und Rechtsicherheit
Zur morgigen Anhoerung des Ausschusses fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur gesetzlichen Regelung und Verbesserung des Informantenschutzes erklaeren der zustaendige Berichterstatter Rolf Stoeckel und die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles:
In der juengsten Vergangenheit haeufen sich die Berichte ueber Unternehmen, die gegen geltendes Recht verstossen, sei es durch die Ausspaehung von Mitarbeitern, durch den Verkauf von Gammelfleisch oder durch Korruption. Die Beschaeftigten in den Betrieben hatten vielmals Kenntnis von solchen Missstaenden, trauten sich jedoch nicht, diese intern anzusprechen oder sogar zur Anzeige zu bringen, weil sie um ihren Arbeitsplatz und damit ihre Existenz fuerchteten.
Mit der gesetzlichen Regelung sollen die Rechte dieser Beschaeftigten gestaerkt werden. Arbeitnehmer sollen das Recht erhalten, dem Arbeitgeber oder einer internen Beschwerdestelle die Verletzung gesetzlicher Pflichten im Betrieb anzuzeigen, wenn ihnen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
Eine interne Klaerung ist dann nicht notwendig, wenn es darum geht, unmittelbare Gefahren fuer Leben und Gesundheit von Menschen oder der Umwelt abzuwehren. Unmittelbare Gefahren koennen zum Beispiel entstehen, durch das Dulden von Sicherheitsmaengeln in technischen Anlagen, Bauwerken, Atomkraftwerken oder in der zivilen Luftfahrt. Auch bei Straftaten, wie zum Beispiel den Vertrieb von Gammelfleisch oder verdorbenen Eiern, die zur Nudelherstellung genutzt werden sollen, kann eine unmittelbare Gefaehrdung vorliegen. Eine interne Klaerung ist ebenso nicht notwendig bei schwerwiegenden Faellen von Korruption oder wenn der Arbeitnehmer sich durch eine Nichtanzeige selbst der Strafverfolgung aussetzen wuerde (zum Beispiel Kreditkartenbetrug).
Von der geplanten Regelung des Informantenschutzes profitieren alle Beteiligten:
– die Verbraucher sind kuenftig besser vor gesundheitlichen und anderen Gefaehrdungen geschuetzt
– die Arbeitnehmer werden durch eine verlaessliche Rechtsgrundlage vor Nachteilen wie etwa einer Kuendigung geschuetzt, ihre verfassungsrechtlich garantierten Arbeitnehmerrechte werden gestaerkt
– die Arbeitgeber koennen fruehzeitiger auf betriebsinterne Missstaende aufmerksam gemacht werden, von den Firmen kann so leichter betriebswirtschaftlicher oder Imageschaden abgewendet werden
– der Rechtsstaat wird durch eine transparente Rechtsgrundlage, die im Wesentlichen auf der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts basiert, gestaerkt.
Festzuhalten bleibt: Die bisherige unsichere, intransparente Rechtslage beizubehalten, kann weder im Interesse der Verbraucher noch der Arbeitnehmer sein. Auch der deutschen Wirtschaft sollte daran gelegen sein, dass weder Aufklaerung verhindert noch Straftaten vertuscht und Gefahren fuer die Allgemeinheit verheimlicht werden. Dadurch wird der Rechtsstaat gestaerkt. Es waere zynisch, die geplante gesetzliche Neuregelung als Foerderung von Denunziantentum zu verleumden.
Wer die Konkretisierung der verfassungsrechtlich garantierten Arbeitnehmerrechte verhindern will, muss sich fragen lassen, ob er beim Informantenschutz hinter den Status-Quo zurueck will.
Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Staerkung der Beschaeftigungsrechte, deshalb unterstuetzen wir den Vorschlag des Bundesministeriums fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucher zum Informantenschutz.
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