KAUCH: EEG-Entwurf muss geändert werden

Berlin

KAUCH: EEG-Entwurf muss geändert werden
BERLIN. Zu den Änderungsanträgen der FDP-Bundestagsfraktion, die morgen im Umweltausschuss des Bundestages zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gestellt werden, erklärt der umweltpolitische Sprecher MICHAEL KAUCH:
Die FDP hat heute ihre Änderungsanträge zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz beschlossen. Ziel der Anträge ist es, für mehr Wettbewerbsgleichheit und Eigenvermarktung zu sorgen sowie die Macht des Umweltministeriums zu begrenzen. Zudem will die FDP den Einsatz von Palmöl und Sojaöl zur Stromerzeugung stärker begrenzen, um die tropischen Regenwälder zu schützen.
Palm- und Sojaöl soll aus Vertrauensschutzgründen in Altanlagen zulässig sein, in Neuanlagen aber zunächst ausgeschlossen werden. Bevor weitere Anlagen mit Palmöl ans Netz gehen, muss ein funktionierendes Zertifizierungssystem aufgebaut sein.
Die FDP setzt sich dafür ein, dass die unternehmerische Eigenvermarktung des regenerativen Stroms gestärkt wird. Deshalb fordern wir, dass Unternehmen monatlich entscheiden können, ob sie den Strom über das EEG oder die Strombörse verkaufen wollen.
Empört sind die Liberalen über den Machtzuwachs des Bundesumweltministeriums. Durch eine Verordnungsermächtigung soll das Ministerium wesentliche Teile der gesetzlichen Förderung abändern können. Diese Beamtenherrschaft muss verhindert werden. Wichtige Entscheidungen über Umwelt und Arbeitsplätze dürfen nicht ohne parlamentarische Beratung gefällt werden.
Weiter fordern wir mehr Wettbewerbsgleichheit auch für größere Anlagen, denn so werden erneuerbare Energien schneller einen größeren Anteil an der Stromproduktion erhalten. Die FDP beantragt daher die Streichung der Leistungsbeschränkung bei pflanzenölbetriebenen Blockheizkraftwerken und eine Besserstellung effizienter Biomasse-Anlagen, die zugleich Zellulose und Energie herstellen. Außerdem wollen wir die Leistungsbegrenzung des Repowering bestehender Windkraftanlagen aufheben.

Berlin

KAUCH: EEG-Entwurf muss geändert werden
BERLIN. Zu den Änderungsanträgen der FDP-Bundestagsfraktion, die morgen im Umweltausschuss des Bundestages zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gestellt werden, erklärt der umweltpolitische Sprecher MICHAEL KAUCH:
Die FDP hat heute ihre Änderungsanträge zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz beschlossen. Ziel der Anträge ist es, für mehr Wettbewerbsgleichheit und Eigenvermarktung zu sorgen sowie die Macht des Umweltministeriums zu begrenzen. Zudem will die FDP den Einsatz von Palmöl und Sojaöl zur Stromerzeugung stärker begrenzen, um die tropischen Regenwälder zu schützen.
Palm- und Sojaöl soll aus Vertrauensschutzgründen in Altanlagen zulässig sein, in Neuanlagen aber zunächst ausgeschlossen werden. Bevor weitere Anlagen mit Palmöl ans Netz gehen, muss ein funktionierendes Zertifizierungssystem aufgebaut sein.
Die FDP setzt sich dafür ein, dass die unternehmerische Eigenvermarktung des regenerativen Stroms gestärkt wird. Deshalb fordern wir, dass Unternehmen monatlich entscheiden können, ob sie den Strom über das EEG oder die Strombörse verkaufen wollen.
Empört sind die Liberalen über den Machtzuwachs des Bundesumweltministeriums. Durch eine Verordnungsermächtigung soll das Ministerium wesentliche Teile der gesetzlichen Förderung abändern können. Diese Beamtenherrschaft muss verhindert werden. Wichtige Entscheidungen über Umwelt und Arbeitsplätze dürfen nicht ohne parlamentarische Beratung gefällt werden.
Weiter fordern wir mehr Wettbewerbsgleichheit auch für größere Anlagen, denn so werden erneuerbare Energien schneller einen größeren Anteil an der Stromproduktion erhalten. Die FDP beantragt daher die Streichung der Leistungsbeschränkung bei pflanzenölbetriebenen Blockheizkraftwerken und eine Besserstellung effizienter Biomasse-Anlagen, die zugleich Zellulose und Energie herstellen. Außerdem wollen wir die Leistungsbegrenzung des Repowering bestehender Windkraftanlagen aufheben.