Kernkraftwerk Obrigheim: Stilllegung und Abbau beginnen
Kernkraftwerk Obrigheim: Stilllegung und Abbau beginnen
Sicherheit hat auch bei Stilllegung und Abbau oberste Priorität
Karlsruhe. Die Arbeiten zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim Kraftwerks können beginnen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat dem Betreiber, der EnBW Kernkraft GmbH, die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt. Der Genehmigungsantrag war am 21. Dezember 2004 eingereicht worden.
„Vor uns liegt eine große ingenieurstechnische Aufgabe“, erklärt Michael Wenk, Vorsitzender der EnBW Kernkraft GmbH und Technischer Geschäftsführer des Kernkraftwerks Obrigheim. „Die Mitarbeiter werden diese Aufgabe mit großem kerntechnischem Know-how, standortspezifischen Kenntnissen und viel Motivation und Verantwortungsbewusstsein angehen. Dabei werden sie von erfahrenen Abbau-Spezialisten unterstützt. Wie schon während des Leistungsbetriebs hat Sicherheit auch bei der Stilllegung und dem Abbau des KWO oberste Priorität.“
Im Mai 2005 hat die EnBW den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Obrigheim nach 37 Betriebsjahren gemäß der Kernenergievereinbarung eingestellt.
Seither wurden in der so genannten Nachbetriebsphase die Stilllegung und der Abbau vorbereitet. „Alle Aufgaben, die wir uns für die Nachbetriebsphase gestellt hatten, konnten wir zu einem erfolgreichen Abschluss bringen“, betont Michael Wenk. „Dazu gehören das Überführen der zuletzt bei der Stromproduktion eingesetzten Brennelemente in das externe Nasslager, die Freischaltung nicht mehr benötigter Systeme, die Anpassung des Wartungs- und Prüfprogramms der Anlage, die Inventarisierung, die Beschaffung von Brennelement-Behältern sowie die Vorbereitung und Durchführung der Dekontamination zentraler Systeme und Komponenten im Kontrollbereich.“, so Wenk weiter. Darüber hinaus wurde das Verfahren zur 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durchgeführt.
Mit der nun erteilten 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung kann der erste Abbauschritt beginnen, er wird etwa zwei Jahren dauern. Die Genehmigung gestattet insbesondere die Außerbetriebnahme und den Abbau von definierten nicht-nukleare Anlagenteilen im Maschinenhaus. Hierzu zählen die Turbinen und der Generator, Pumpen, Wärmetauscher, Armaturen, Leitungen sowie Behälter. In den nächsten drei Monaten werden vorbereitend dazu zunächst die elektrischen und leittechnischen Systeme im Maschinenhaus außer Betrieb genommen.
Der Abbau des Maschinenhauses oder anderer Gebäude ist im Umfang der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nicht enthalten. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgenutzt oder abgerissen.
Zeitgleich zu den ersten Abbauarbeiten werden die Antragsunterlagen zur Erteilung einer 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung zur Prüfung eingereicht. „Die Erfahrungen aus dem ersten Abbauschritt wollen wir für die nächsten Schritte, die dann vor allem den Kontrollbereich betreffen, nutzen“, erklärt KWO-Kraftwerksleiter Holger Schmidt. „Hierzu gehören neben den technischen Aspekten auch die weitere Verbesserung organisatorischer Regelungen und der Logistik des Reststoffflusses.“
Im zweiten Abbauschritt erfolgt dann der Abbau von kontaminierten Anlagenteilen im Kontrollbereich, dem Herzstück der Anlage. Hierzu gehören die beiden Dampferzeuger, also die Komponenten, in denen das Speisewasser in Wasserdampf umgewandelt wurde, der die Turbine des Kraftwerks antrieb, der Druckhalter, dessen Funktion es war, den Druck und das Wasservolumen im Reaktorkühlkreislauf zu regulieren sowie die beiden Hauptkühlmittelpumpen und die Hauptkühlmittelleitung. Insgesamt wird der zweite Abbauschritt voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen. Parallel dazu werden die Antragsunterlagen für eine 3. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erarbeitet und eingereicht.
Der dritte Abbauschritt wird nach dem jetzigen Stand der Planung drei Jahre dauern und umfasst den Abbau von aktivierten Anlagenteilen im Kontrollbereich. Geplant ist der Abbau des Reaktordruckbehälters, der den Reaktorkern mit den Brennelementen umschloss, der zugehörigen Reaktoreinbauten und des so genannten biologischen Schildes (strahlenfeste Stahlbetonwand zur Abschirmung des Reaktordruckbehälters). Parallel hierzu wird der Antrag für die 4. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung fertig gestellt und eingereicht.
Im Laufe des vierten und letzten Abbauschritts sollen Restsysteme wie beispielsweise der Reaktorgebäudekran, die Kanalisation und lufttechnische Anlagen abgebaut werden.
Nach dieser Phase endet die atomrechtliche Überwachung. Sofern keine Nachnutzung in Erwägung gezogen wird, kann dann der konventionelle Abriss beginnen, der etwa im Jahr 2020 abgeschlossen wäre.
Beim Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim wird eine Gesamtabbaumasse von ca. 275.000 Tonnen anfallen, größtenteils Gebäude und Gebäudestrukturen. Nur ca. ein Prozent hiervon sind radioaktive Abfälle. Diese werden nach ihrer Behandlung konditioniert, also zur Endlagerung präpariert. Bis zu ihrem Abtransport in ein Endlager werden sie dann vor Ort im Kraftwerk zwischengelagert.
Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim ergab, dass das Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen in der Umgebung hat.
Kernkraftwerk Obrigheim
Im Oktober 1968 speiste das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO), ein Druckwasserreaktor mit 357 Megawatt elektrischer Leistung, erstmals Energie in das öffentliche Stromnetz ein. Fast 37 Jahre lang produzierte es sicher, zuverlässig und umweltfreundlich Strom. Das Kraftwerk versorgte damit jährlich rund 850.000 Haushalte. Während der Betriebsphase von Oktober 1968 bis zur Einstellung des Leistungsbetriebs im Mai 2005 erzeugte es über 90 Milliarden Kilowattstunden Strom. Damit ersparte das KWO der Umwelt im Vergleich zu einem modernen Kohlekraftwerk rund 88 Millionen Tonnen CO2.
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
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Kernkraftwerk Obrigheim: Stilllegung und Abbau beginnen
Sicherheit hat auch bei Stilllegung und Abbau oberste Priorität
Karlsruhe. Die Arbeiten zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim Kraftwerks können beginnen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat dem Betreiber, der EnBW Kernkraft GmbH, die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt. Der Genehmigungsantrag war am 21. Dezember 2004 eingereicht worden.
„Vor uns liegt eine große ingenieurstechnische Aufgabe“, erklärt Michael Wenk, Vorsitzender der EnBW Kernkraft GmbH und Technischer Geschäftsführer des Kernkraftwerks Obrigheim. „Die Mitarbeiter werden diese Aufgabe mit großem kerntechnischem Know-how, standortspezifischen Kenntnissen und viel Motivation und Verantwortungsbewusstsein angehen. Dabei werden sie von erfahrenen Abbau-Spezialisten unterstützt. Wie schon während des Leistungsbetriebs hat Sicherheit auch bei der Stilllegung und dem Abbau des KWO oberste Priorität.“
Im Mai 2005 hat die EnBW den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Obrigheim nach 37 Betriebsjahren gemäß der Kernenergievereinbarung eingestellt.
Seither wurden in der so genannten Nachbetriebsphase die Stilllegung und der Abbau vorbereitet. „Alle Aufgaben, die wir uns für die Nachbetriebsphase gestellt hatten, konnten wir zu einem erfolgreichen Abschluss bringen“, betont Michael Wenk. „Dazu gehören das Überführen der zuletzt bei der Stromproduktion eingesetzten Brennelemente in das externe Nasslager, die Freischaltung nicht mehr benötigter Systeme, die Anpassung des Wartungs- und Prüfprogramms der Anlage, die Inventarisierung, die Beschaffung von Brennelement-Behältern sowie die Vorbereitung und Durchführung der Dekontamination zentraler Systeme und Komponenten im Kontrollbereich.“, so Wenk weiter. Darüber hinaus wurde das Verfahren zur 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durchgeführt.
Mit der nun erteilten 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung kann der erste Abbauschritt beginnen, er wird etwa zwei Jahren dauern. Die Genehmigung gestattet insbesondere die Außerbetriebnahme und den Abbau von definierten nicht-nukleare Anlagenteilen im Maschinenhaus. Hierzu zählen die Turbinen und der Generator, Pumpen, Wärmetauscher, Armaturen, Leitungen sowie Behälter. In den nächsten drei Monaten werden vorbereitend dazu zunächst die elektrischen und leittechnischen Systeme im Maschinenhaus außer Betrieb genommen.
Der Abbau des Maschinenhauses oder anderer Gebäude ist im Umfang der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nicht enthalten. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgenutzt oder abgerissen.
Zeitgleich zu den ersten Abbauarbeiten werden die Antragsunterlagen zur Erteilung einer 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung zur Prüfung eingereicht. „Die Erfahrungen aus dem ersten Abbauschritt wollen wir für die nächsten Schritte, die dann vor allem den Kontrollbereich betreffen, nutzen“, erklärt KWO-Kraftwerksleiter Holger Schmidt. „Hierzu gehören neben den technischen Aspekten auch die weitere Verbesserung organisatorischer Regelungen und der Logistik des Reststoffflusses.“
Im zweiten Abbauschritt erfolgt dann der Abbau von kontaminierten Anlagenteilen im Kontrollbereich, dem Herzstück der Anlage. Hierzu gehören die beiden Dampferzeuger, also die Komponenten, in denen das Speisewasser in Wasserdampf umgewandelt wurde, der die Turbine des Kraftwerks antrieb, der Druckhalter, dessen Funktion es war, den Druck und das Wasservolumen im Reaktorkühlkreislauf zu regulieren sowie die beiden Hauptkühlmittelpumpen und die Hauptkühlmittelleitung. Insgesamt wird der zweite Abbauschritt voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen. Parallel dazu werden die Antragsunterlagen für eine 3. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erarbeitet und eingereicht.
Der dritte Abbauschritt wird nach dem jetzigen Stand der Planung drei Jahre dauern und umfasst den Abbau von aktivierten Anlagenteilen im Kontrollbereich. Geplant ist der Abbau des Reaktordruckbehälters, der den Reaktorkern mit den Brennelementen umschloss, der zugehörigen Reaktoreinbauten und des so genannten biologischen Schildes (strahlenfeste Stahlbetonwand zur Abschirmung des Reaktordruckbehälters). Parallel hierzu wird der Antrag für die 4. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung fertig gestellt und eingereicht.
Im Laufe des vierten und letzten Abbauschritts sollen Restsysteme wie beispielsweise der Reaktorgebäudekran, die Kanalisation und lufttechnische Anlagen abgebaut werden.
Nach dieser Phase endet die atomrechtliche Überwachung. Sofern keine Nachnutzung in Erwägung gezogen wird, kann dann der konventionelle Abriss beginnen, der etwa im Jahr 2020 abgeschlossen wäre.
Beim Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim wird eine Gesamtabbaumasse von ca. 275.000 Tonnen anfallen, größtenteils Gebäude und Gebäudestrukturen. Nur ca. ein Prozent hiervon sind radioaktive Abfälle. Diese werden nach ihrer Behandlung konditioniert, also zur Endlagerung präpariert. Bis zu ihrem Abtransport in ein Endlager werden sie dann vor Ort im Kraftwerk zwischengelagert.
Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Obrigheim ergab, dass das Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen in der Umgebung hat.
Kernkraftwerk Obrigheim
Im Oktober 1968 speiste das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO), ein Druckwasserreaktor mit 357 Megawatt elektrischer Leistung, erstmals Energie in das öffentliche Stromnetz ein. Fast 37 Jahre lang produzierte es sicher, zuverlässig und umweltfreundlich Strom. Das Kraftwerk versorgte damit jährlich rund 850.000 Haushalte. Während der Betriebsphase von Oktober 1968 bis zur Einstellung des Leistungsbetriebs im Mai 2005 erzeugte es über 90 Milliarden Kilowattstunden Strom. Damit ersparte das KWO der Umwelt im Vergleich zu einem modernen Kohlekraftwerk rund 88 Millionen Tonnen CO2.
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