KOPP: Unionsvorschlag zur Laufzeitverlängerung ist wettbewerbsfeindlich

Berlin

KOPP: Unionsvorschlag zur Laufzeitverlängerung ist wettbewerbsfeindlich
BERLIN. Zum Vorschlag der Unionsfraktion, die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke an die verbilligte Abgabe der ersten 500 Kilowattstunden Strom zu koppeln, erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gudrun KOPP:
Der Unionsvorschlag einer Kopplung von Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke an die verbilligte Abgabe von Strom ist gefährlicher ordnungspolitischer Unsinn. Auf wettbewerblichen Märkten hat staatliche Preisgestaltung nichts verloren.
Unstrittig ist, dass Laufzeitverlängerungen aus Gründen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit und der Preisgünstigkeit dringend geboten sind. Der Zwang jedoch, eine bestimmte Menge von Strom unter Marktpreis anzubieten, führt lediglich zu neuen Marktzutrittsschranken für neue Wettbewerber, die in der Regel noch dazu über gar keine Kernkraftwerke verfügen.
Wirksamer ist es, die Verbraucher direkt durch eine Senkung der steuerlichen Zusatzlasten auf den Strompreisen zu entlasten. Als Kompensation für eine Laufzeitverlängerung könnten die Kernkraftbetreiber sich verpflichten, sich verstärkt im Bereich der Energieforschung zu engagieren oder auch zur Belebung des Wettbewerbs Kraftwerksscheiben an neue Anbieter abzugeben.

Berlin

KOPP: Unionsvorschlag zur Laufzeitverlängerung ist wettbewerbsfeindlich
BERLIN. Zum Vorschlag der Unionsfraktion, die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke an die verbilligte Abgabe der ersten 500 Kilowattstunden Strom zu koppeln, erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gudrun KOPP:
Der Unionsvorschlag einer Kopplung von Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke an die verbilligte Abgabe von Strom ist gefährlicher ordnungspolitischer Unsinn. Auf wettbewerblichen Märkten hat staatliche Preisgestaltung nichts verloren.
Unstrittig ist, dass Laufzeitverlängerungen aus Gründen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit und der Preisgünstigkeit dringend geboten sind. Der Zwang jedoch, eine bestimmte Menge von Strom unter Marktpreis anzubieten, führt lediglich zu neuen Marktzutrittsschranken für neue Wettbewerber, die in der Regel noch dazu über gar keine Kernkraftwerke verfügen.
Wirksamer ist es, die Verbraucher direkt durch eine Senkung der steuerlichen Zusatzlasten auf den Strompreisen zu entlasten. Als Kompensation für eine Laufzeitverlängerung könnten die Kernkraftbetreiber sich verpflichten, sich verstärkt im Bereich der Energieforschung zu engagieren oder auch zur Belebung des Wettbewerbs Kraftwerksscheiben an neue Anbieter abzugeben.