Mindestlohn

Köln

Mindestlohn

Als Umverteilungsinstrument ungeeignet

Der Bundestag will am Donnerstag die Ausweitung der Mindestlöhne auf fünf weitere Branchen beschließen. Der Staat kann zwar Lohnuntergrenzen setzen, aber keinem Arbeitgeber befehlen, zu diesen Löhnen Mitarbeiter zu beschäftigen. Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze, ohne die erhoffte sozialpolitische Wirkung zu entfalten.

Nach den Plänen von Union und SPD umfasst das sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz künftig fünf weitere Wirtschaftszweige: die Entsorgungsbranche, Pflegedienste, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbauspezialdienste und industrielle Großwäschereien. Mit einer Zustimmung des Bundestags wäre die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Bundesarbeitsminister Olaf Scholz per Verordnung einen von den Tarifpartnern vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann.

Eine solche staatliche Lohnvorgabe würde allerdings Stellen in den unteren Lohnbereichen gefährden. Wenn Beschäftigte mehr kosten, als sie erwirtschaften, gehen Arbeitsplätze verloren. Auf höhere Lohnkosten reagieren Unternehmen in der Regel mit verstärkter Rationalisierung: Sie ersetzen Arbeitskräfte durch Maschinen und verlagern Produktionsstätten ins günstigere Ausland – ein gewichtiger Nachteil des Mindestlohns angesichts seiner zweifelhaften sozialpolitischen Vorteile. Um eine Grundsicherung bereitzustellen, ist er nämlich nicht erforderlich. Mit dem Arbeitslosengeld II besteht bereits ein Instrument mit dieser Funktion. Ein Mindestlohn würde zudem vielen Menschen zugute kommen, die gar nicht bedürftig sind. Viele Geringverdiener sind Zweitverdiener oder Jugendliche, die bei ihren Eltern wohnen.

“Wer die Mindestlöhne jetzt einfach durchzieht, stellt Verteilungsfragen in den Vordergrund – in Zeiten, in denen es erst recht um die Beschäftigungswirkung politischer Entscheidungen gehen müsste”, warnt IW-Direktor Michael Hüther. Mindestlöhne belasten gerade Arbeitsplätze von Geringqualifizierten: Betroffen seien also jene Stellen, die in Rezessionszeiten ohnehin am leichtesten gestrichen würden: “Hier droht ausgerechnet im Schatten der Konjunkturkrise das an Reformen kaputt gemacht zu werden, was ganz wesentlich die bisher so positive Beschäftigungsentwicklung ermöglicht hat.”

Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Internetredaktion:
Johannes Christ
Telefon: 0221 4981-547
christ@iwkoeln.de

Köln

Mindestlohn

Als Umverteilungsinstrument ungeeignet

Der Bundestag will am Donnerstag die Ausweitung der Mindestlöhne auf fünf weitere Branchen beschließen. Der Staat kann zwar Lohnuntergrenzen setzen, aber keinem Arbeitgeber befehlen, zu diesen Löhnen Mitarbeiter zu beschäftigen. Mindestlöhne gefährden Arbeitsplätze, ohne die erhoffte sozialpolitische Wirkung zu entfalten.

Nach den Plänen von Union und SPD umfasst das sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz künftig fünf weitere Wirtschaftszweige: die Entsorgungsbranche, Pflegedienste, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbauspezialdienste und industrielle Großwäschereien. Mit einer Zustimmung des Bundestags wäre die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Bundesarbeitsminister Olaf Scholz per Verordnung einen von den Tarifpartnern vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären kann.

Eine solche staatliche Lohnvorgabe würde allerdings Stellen in den unteren Lohnbereichen gefährden. Wenn Beschäftigte mehr kosten, als sie erwirtschaften, gehen Arbeitsplätze verloren. Auf höhere Lohnkosten reagieren Unternehmen in der Regel mit verstärkter Rationalisierung: Sie ersetzen Arbeitskräfte durch Maschinen und verlagern Produktionsstätten ins günstigere Ausland – ein gewichtiger Nachteil des Mindestlohns angesichts seiner zweifelhaften sozialpolitischen Vorteile. Um eine Grundsicherung bereitzustellen, ist er nämlich nicht erforderlich. Mit dem Arbeitslosengeld II besteht bereits ein Instrument mit dieser Funktion. Ein Mindestlohn würde zudem vielen Menschen zugute kommen, die gar nicht bedürftig sind. Viele Geringverdiener sind Zweitverdiener oder Jugendliche, die bei ihren Eltern wohnen.

“Wer die Mindestlöhne jetzt einfach durchzieht, stellt Verteilungsfragen in den Vordergrund – in Zeiten, in denen es erst recht um die Beschäftigungswirkung politischer Entscheidungen gehen müsste”, warnt IW-Direktor Michael Hüther. Mindestlöhne belasten gerade Arbeitsplätze von Geringqualifizierten: Betroffen seien also jene Stellen, die in Rezessionszeiten ohnehin am leichtesten gestrichen würden: “Hier droht ausgerechnet im Schatten der Konjunkturkrise das an Reformen kaputt gemacht zu werden, was ganz wesentlich die bisher so positive Beschäftigungsentwicklung ermöglicht hat.”

Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Internetredaktion:
Johannes Christ
Telefon: 0221 4981-547
christ@iwkoeln.de