Ministerrat stimmt Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes für Rheinland-Pfalz zu

Mainz

Ministerrat stimmt Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes für Rheinland-Pfalz zu

Der Ministerrat hat heute den Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG) beschlossen. Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hatte den Entwurf vorgelegt.
„Mit dem neuen Landesgesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auch einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den kommunalen Behörden vorhandenen Informationen, die das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch betreffen, erhalten. Die Verbraucher informieren sich bevor sie einkaufen. Diese Information wird ihnen jetzt leichter gemacht. „Das Gesetz ist Teil einer modernen Verbraucherpolitik, die auf das hohe Interesse der Menschen an Lebensmitteln sowie anderen Produkten wie Spielzeug, Textilien oder Kosmetika reagiert“, so Verbraucherschutzministerin Margit Conrad.

Der vorliegende Gesetzesentwurf des Landes setzt das Bundesgesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz: VIG) vom 5. November 2007 um. Das Bundesgesetz ist in weiten Teilen am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.

Ein Informationsanspruch nach dem VIG besteht gegenüber den Kommunen nur, wenn diesen zuvor die Aufgaben durch Landesrecht übertragen wurden; dazu dient das Landesgesetz. Es begründet Informationsansprüche für Verbraucherinnen und Verbrauchern auch gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbänden, bei denen verbraucherrelevante Daten vorliegen. Verbraucherinformationsrechte auf Landes- und Kommunalebene werden damit verbessert. Daneben regelt der Entwurf des Landesgesetzes die Gebühren, die auf Landes- und Kommunalebene erhoben werden. Im Übrigen finden die bundesrechtlichen Regelungen des VIG in vollem Umfang Anwendung.

Die Kommunalen Spitzenverbände wurden beim Entwurf des Landesgesetzes beteiligt. Nach der Zustimmung des Ministerrates wird der Entwurf dem Landtag zugeleitet.

Auch vor Inkrafttreten des Landesgesetzes profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vom Bundesgesetz, da diese für die zuständigen Landesbehörden unmittelbar wirksam ist. Verbraucher können nach VIG seit 1. Mai Informationen zu Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs wie Spielzeug im Anwendungsbereich des LFGB, Textilien, Kosmetika erfragen. Anfragen an die Kommunen werden noch über das Verbraucherschutzministerium beantwortet. Bei entstehenden Kosten wird bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes das Allgemeine Gebührenverzeichnis herangezogen.

Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de

Mainz

Ministerrat stimmt Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes für Rheinland-Pfalz zu

Der Ministerrat hat heute den Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG) beschlossen. Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hatte den Entwurf vorgelegt.
„Mit dem neuen Landesgesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auch einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den kommunalen Behörden vorhandenen Informationen, die das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch betreffen, erhalten. Die Verbraucher informieren sich bevor sie einkaufen. Diese Information wird ihnen jetzt leichter gemacht. „Das Gesetz ist Teil einer modernen Verbraucherpolitik, die auf das hohe Interesse der Menschen an Lebensmitteln sowie anderen Produkten wie Spielzeug, Textilien oder Kosmetika reagiert“, so Verbraucherschutzministerin Margit Conrad.

Der vorliegende Gesetzesentwurf des Landes setzt das Bundesgesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz: VIG) vom 5. November 2007 um. Das Bundesgesetz ist in weiten Teilen am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.

Ein Informationsanspruch nach dem VIG besteht gegenüber den Kommunen nur, wenn diesen zuvor die Aufgaben durch Landesrecht übertragen wurden; dazu dient das Landesgesetz. Es begründet Informationsansprüche für Verbraucherinnen und Verbrauchern auch gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbänden, bei denen verbraucherrelevante Daten vorliegen. Verbraucherinformationsrechte auf Landes- und Kommunalebene werden damit verbessert. Daneben regelt der Entwurf des Landesgesetzes die Gebühren, die auf Landes- und Kommunalebene erhoben werden. Im Übrigen finden die bundesrechtlichen Regelungen des VIG in vollem Umfang Anwendung.

Die Kommunalen Spitzenverbände wurden beim Entwurf des Landesgesetzes beteiligt. Nach der Zustimmung des Ministerrates wird der Entwurf dem Landtag zugeleitet.

Auch vor Inkrafttreten des Landesgesetzes profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vom Bundesgesetz, da diese für die zuständigen Landesbehörden unmittelbar wirksam ist. Verbraucher können nach VIG seit 1. Mai Informationen zu Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs wie Spielzeug im Anwendungsbereich des LFGB, Textilien, Kosmetika erfragen. Anfragen an die Kommunen werden noch über das Verbraucherschutzministerium beantwortet. Bei entstehenden Kosten wird bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes das Allgemeine Gebührenverzeichnis herangezogen.

Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de