Nachhaltigkeitsanforderungen für Strom aus Erneuerbaren Energien

Berlin

Nachhaltigkeitsanforderungen für Strom aus Erneuerbaren Energien

So schnell wie möglich Zertifizierungssysteme aufbauen

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete heute die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, die Nachhaltigkeitsanforderungen für flüssige Biomasse wie Rapsöl, Palmöl oder Sojaöl festlegt, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Der Nachweis über die nachhaltige Herstellung muss zukünftig mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, übergangsweise auch mit Hilfe von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern, erbracht werden.Mit dieser Verordnung setzen wir den Maßstab für die weitere Diskussion über eine nachhaltige Bioenergienutzung. Denn nur nachhaltig erzeugte und energieeffizient genutzte Biomasse kann einen überzeugenden Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz und zu einer stärkeren Versorgungssicherheit leisten. Zudem haben wir sichergestellt, dass die Anforderungen für Anlagenbetreiber, die Pflanzenöl zur Stromerzeugung einsetzen, auch praktisch umsetzbar sind. Der Entwurf bietet Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber und setzt die europäischen Vorgaben 1:1 um. Durch angemessene Übergangsbestimmungen wird zudem der Bitte der Europäischen Kommission entsprochen, solche Regelungen zu finden, die temporäre Marktverwerfungen verhindern. Der heute beschlossene Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erkennt gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom 10. Juni 2009 an, dass die Landwirtschaft sich bezüglich der bereits eingelagerten Biomasse zur energetischen Verwendung und der Biomasse der Ernte 2009 nicht auf die neuen Nachhaltigkeitsstandards einstellen konnte. Somit darf die Ernte 2009, die noch auf dem Feld steht, als Pflanzenöl verwendet werden, da sie ausgesät wurde, als die Bedingungen der Nachhaltigkeitsverordnung noch nicht bekannt waren. Jetzt geht es darum, so schnell wie möglich Zertifizierungssysteme für den Nachweis und die Kontrolle der Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion aufzubauen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin

Nachhaltigkeitsanforderungen für Strom aus Erneuerbaren Energien

So schnell wie möglich Zertifizierungssysteme aufbauen

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete heute die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, die Nachhaltigkeitsanforderungen für flüssige Biomasse wie Rapsöl, Palmöl oder Sojaöl festlegt, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Der Nachweis über die nachhaltige Herstellung muss zukünftig mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, übergangsweise auch mit Hilfe von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern, erbracht werden.Mit dieser Verordnung setzen wir den Maßstab für die weitere Diskussion über eine nachhaltige Bioenergienutzung. Denn nur nachhaltig erzeugte und energieeffizient genutzte Biomasse kann einen überzeugenden Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz und zu einer stärkeren Versorgungssicherheit leisten. Zudem haben wir sichergestellt, dass die Anforderungen für Anlagenbetreiber, die Pflanzenöl zur Stromerzeugung einsetzen, auch praktisch umsetzbar sind. Der Entwurf bietet Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber und setzt die europäischen Vorgaben 1:1 um. Durch angemessene Übergangsbestimmungen wird zudem der Bitte der Europäischen Kommission entsprochen, solche Regelungen zu finden, die temporäre Marktverwerfungen verhindern. Der heute beschlossene Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen erkennt gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom 10. Juni 2009 an, dass die Landwirtschaft sich bezüglich der bereits eingelagerten Biomasse zur energetischen Verwendung und der Biomasse der Ernte 2009 nicht auf die neuen Nachhaltigkeitsstandards einstellen konnte. Somit darf die Ernte 2009, die noch auf dem Feld steht, als Pflanzenöl verwendet werden, da sie ausgesät wurde, als die Bedingungen der Nachhaltigkeitsverordnung noch nicht bekannt waren. Jetzt geht es darum, so schnell wie möglich Zertifizierungssysteme für den Nachweis und die Kontrolle der Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion aufzubauen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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