Oeko-Tex® Neuerungen 2010 endgültig in Kraft getreten

Zürich

Oeko-Tex® Neuerungen 2010 endgültig in Kraft getreten

Erweiterung der Prüfkriterien – Verbindliche Firmenbesuche – Neue Labelvorlagen

Zürich (hm) Am 1. April sind die von der Oeko-Tex® Gemeinschaft beschlossenen Neuerungen bezüglich der Schadstoffprüfungen nach Oeko-Tex® Standard 100 wirksam geworden. Die wichtigste strukturelle Veränderung neben der üblichen jährlichen Anpassung der Prüfkriterien und Grenzwerte sind die für alle Zertifikatsinhaber verbindlichen Firmenbesuche, die künftig einen grundlegenden Bestandteil jeder Oeko-Tex® Produktzertifizierung bilden. Grafisch leicht modernisiert und für den Druck von Hang-Tags, Verpackungen und sonstigen Werbematerialien optimiert wurden darüber hinaus die Oeko-Tex® Labelvorlagen, die für Unternehmen mit Oeko-Tex® Zertifikat auch künftig kostenfrei über die Oeko-Tex® Mitgliedsinstitute erhältlich sind.

Bei den Laborprüfungen werden ab sofort bei jedem Zertifizierungsvorgang folgende Neuregelungen angewendet:

Synthetische Fasern, Garne, Kunststoffteile etc. werden in allen vier Oeko- Tex® Produktklassen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüft. Für die 16 festgelegten Substanzen gilt in der Summe ein Grenzwert von 10 mg/kg bzw. für Benzo[a]pyren ein Grenzwert von 1 mg/kg. ?? Die Verwendung des Weichmachers Diiso-butylphthalat (DIBP) ist zusätzlich zu den bereits reglementierten Phthalaten ausgeschlossen. ?? Dioctylzinn (DOT) wurde in die Liste der verbotenen zinnorganischen Verbindungen aufgenommen; Grenzwert für Produktklasse I (Baby- und Kleinkinderartikel): 1,0 mg/kg; Grenzwert für die Produktklassen II ? IV: 2,0 mg/kg.

Besonderes Augenmerk bei der Neufassung ihrer Prüfkriterien legten die Oeko-Tex® Verantwortlichen auch dieses Jahr auf die Einbeziehung der aktuellen ECHAKandidatenliste mit den sog. SVHC-Stoffen (besonders besorgniserregende Substanzen). Entsprechend wurde die Verwendung von DIBP reglementiert. Die Oeko- Tex® Gemeinschaft beobachtet auch weiterhin die Aktivitäten der ECHA und prüft bei Veröffentlichung neuer Kandidatenstoffe deren Relevanz für die Textil- und Bekleidungsindustrie bzw. Ihre Aufnahme in den Oeko-Tex® Kriterienkatalog. Mit der Maßnahme, Firmenbesuche bei den Zertifikatsinhabern in einem dreijährigen Zyklus verbindlich einzuführen, möchte Oeko-Tex® alle beteiligten Unternehmen gezielt bei der Umsetzung der Schadstoffvorgaben in der betrieblichen Qualitätssicherung unterstützen. Konkret dienen die Firmenbesuche beispielsweise dazu, die technischen Bedingungen der Zertifizierung mit den Antragstellern zu besprechen und falls notwendig zu verbessern, die Auswahl der Artikelgruppen im Hinblick auf den Kosten-Nutzen-Aufwand für die Unternehmen so optimal wie möglich zu gestalten oder die Firmen bezüglich der Vorgaben und Möglichkeiten bei der werblichen Nutzung des Oeko-Tex® Labels zu unterstützen.

Bei Neuzertifizierungen finden die Firmenbesuche zeitnah vor oder kurz nach der Zertifikatsausstellung statt. Langjährige Oeko-Tex® Lizenznehmer werden bis spätestens 2013 erstmals von den Experten der Oeko-Tex® Mitgliedsinstitute besucht. Als umweltfreundliche Betriebsstätten gemäß Oeko-Tex® Standard 1000 zertifizierte Unternehmen sind aufgrund der hier durchgeführten Konformitäts-Audits von der Neuregelung ausgenommen.

Für die Produktkennzeichnung und andere Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten stehen den Zertifikatsinhabern ab sofort modernisierte Oeko-Tex® Labelvorlagen zur Verfügung. Diese wurden so überarbeitet und vereinfacht, dass künftig auch verkleinerte Abbildungen des Prüfzeichens ohne Qualitätsverluste gedruckt werden können. Benötigte Labelvorlagen können wie gewohnt bei der Oeko-Tex® Zertifizierungsstelle und den Mitgliedsinstituten kostenfrei angefordert werden. Die bisher verwendeten Oeko-Tex® Label bleiben selbstverständlich weiterhin gültig, allerdings empfiehlt die Oeko-Tex® Gemeinschaft ihren Lizenznehmern bei der Herstellung neuer Hang-Tags, Verpackungen, Kataloge usw. nur noch die neuen Labelvorlagen zu verwenden.

Das neue Oeko-Tex® Standard 100 Label ermöglicht auch bei stark verkleinerten Abbildungen beim Druck von Hang-Tags, Verpackungen oder sonstigen Werbematerialien eine gute Lesbarkeit. Grafisch ebenfalls modernisiert wurde zudem auch das Oeko-Tex® Zertifikatspapier. Die Funktion des Zertifikats als rechtsverbindlicher Nachweis einer erfolgreichen Schadstoffprüfung nach Oeko-Tex® Standard 100 bleibt davon aber selbstverständlich unberührt.

Zur Intensivierung der Firmenkontakte und gezielten Optimierung der betrieblichen Qualitätssicherung im Zusammenhang mit den Oeko-Tex® Schadstoffprüfungen führt die Oeko-Tex® Gemeinschaft ab sofort verbindlich für alle Zertifikatsinhaber Firmenbesuche durch.

OEKO-TEX® Gemeinschaft
Sekretariat
Gotthardstrasse 61
8027 Zürich
SCHWEIZ
Telefon: +41 44 206 42 35
E-Mail: info@oeko-tex.com
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Zürich

Oeko-Tex® Neuerungen 2010 endgültig in Kraft getreten

Erweiterung der Prüfkriterien – Verbindliche Firmenbesuche – Neue Labelvorlagen

Zürich (hm) Am 1. April sind die von der Oeko-Tex® Gemeinschaft beschlossenen Neuerungen bezüglich der Schadstoffprüfungen nach Oeko-Tex® Standard 100 wirksam geworden. Die wichtigste strukturelle Veränderung neben der üblichen jährlichen Anpassung der Prüfkriterien und Grenzwerte sind die für alle Zertifikatsinhaber verbindlichen Firmenbesuche, die künftig einen grundlegenden Bestandteil jeder Oeko-Tex® Produktzertifizierung bilden. Grafisch leicht modernisiert und für den Druck von Hang-Tags, Verpackungen und sonstigen Werbematerialien optimiert wurden darüber hinaus die Oeko-Tex® Labelvorlagen, die für Unternehmen mit Oeko-Tex® Zertifikat auch künftig kostenfrei über die Oeko-Tex® Mitgliedsinstitute erhältlich sind.

Bei den Laborprüfungen werden ab sofort bei jedem Zertifizierungsvorgang folgende Neuregelungen angewendet:

Synthetische Fasern, Garne, Kunststoffteile etc. werden in allen vier Oeko- Tex® Produktklassen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüft. Für die 16 festgelegten Substanzen gilt in der Summe ein Grenzwert von 10 mg/kg bzw. für Benzo[a]pyren ein Grenzwert von 1 mg/kg. ?? Die Verwendung des Weichmachers Diiso-butylphthalat (DIBP) ist zusätzlich zu den bereits reglementierten Phthalaten ausgeschlossen. ?? Dioctylzinn (DOT) wurde in die Liste der verbotenen zinnorganischen Verbindungen aufgenommen; Grenzwert für Produktklasse I (Baby- und Kleinkinderartikel): 1,0 mg/kg; Grenzwert für die Produktklassen II ? IV: 2,0 mg/kg.

Besonderes Augenmerk bei der Neufassung ihrer Prüfkriterien legten die Oeko-Tex® Verantwortlichen auch dieses Jahr auf die Einbeziehung der aktuellen ECHAKandidatenliste mit den sog. SVHC-Stoffen (besonders besorgniserregende Substanzen). Entsprechend wurde die Verwendung von DIBP reglementiert. Die Oeko- Tex® Gemeinschaft beobachtet auch weiterhin die Aktivitäten der ECHA und prüft bei Veröffentlichung neuer Kandidatenstoffe deren Relevanz für die Textil- und Bekleidungsindustrie bzw. Ihre Aufnahme in den Oeko-Tex® Kriterienkatalog. Mit der Maßnahme, Firmenbesuche bei den Zertifikatsinhabern in einem dreijährigen Zyklus verbindlich einzuführen, möchte Oeko-Tex® alle beteiligten Unternehmen gezielt bei der Umsetzung der Schadstoffvorgaben in der betrieblichen Qualitätssicherung unterstützen. Konkret dienen die Firmenbesuche beispielsweise dazu, die technischen Bedingungen der Zertifizierung mit den Antragstellern zu besprechen und falls notwendig zu verbessern, die Auswahl der Artikelgruppen im Hinblick auf den Kosten-Nutzen-Aufwand für die Unternehmen so optimal wie möglich zu gestalten oder die Firmen bezüglich der Vorgaben und Möglichkeiten bei der werblichen Nutzung des Oeko-Tex® Labels zu unterstützen.

Bei Neuzertifizierungen finden die Firmenbesuche zeitnah vor oder kurz nach der Zertifikatsausstellung statt. Langjährige Oeko-Tex® Lizenznehmer werden bis spätestens 2013 erstmals von den Experten der Oeko-Tex® Mitgliedsinstitute besucht. Als umweltfreundliche Betriebsstätten gemäß Oeko-Tex® Standard 1000 zertifizierte Unternehmen sind aufgrund der hier durchgeführten Konformitäts-Audits von der Neuregelung ausgenommen.

Für die Produktkennzeichnung und andere Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten stehen den Zertifikatsinhabern ab sofort modernisierte Oeko-Tex® Labelvorlagen zur Verfügung. Diese wurden so überarbeitet und vereinfacht, dass künftig auch verkleinerte Abbildungen des Prüfzeichens ohne Qualitätsverluste gedruckt werden können. Benötigte Labelvorlagen können wie gewohnt bei der Oeko-Tex® Zertifizierungsstelle und den Mitgliedsinstituten kostenfrei angefordert werden. Die bisher verwendeten Oeko-Tex® Label bleiben selbstverständlich weiterhin gültig, allerdings empfiehlt die Oeko-Tex® Gemeinschaft ihren Lizenznehmern bei der Herstellung neuer Hang-Tags, Verpackungen, Kataloge usw. nur noch die neuen Labelvorlagen zu verwenden.

Das neue Oeko-Tex® Standard 100 Label ermöglicht auch bei stark verkleinerten Abbildungen beim Druck von Hang-Tags, Verpackungen oder sonstigen Werbematerialien eine gute Lesbarkeit. Grafisch ebenfalls modernisiert wurde zudem auch das Oeko-Tex® Zertifikatspapier. Die Funktion des Zertifikats als rechtsverbindlicher Nachweis einer erfolgreichen Schadstoffprüfung nach Oeko-Tex® Standard 100 bleibt davon aber selbstverständlich unberührt.

Zur Intensivierung der Firmenkontakte und gezielten Optimierung der betrieblichen Qualitätssicherung im Zusammenhang mit den Oeko-Tex® Schadstoffprüfungen führt die Oeko-Tex® Gemeinschaft ab sofort verbindlich für alle Zertifikatsinhaber Firmenbesuche durch.

OEKO-TEX® Gemeinschaft
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Telefon: +41 44 206 42 35
E-Mail: info@oeko-tex.com
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