Oelpreisbindung bei Gas darf nicht nur bei steigenden Preisen gelten

Berlin

Oelpreisbindung bei Gas darf nicht nur bei steigenden Preisen gelten

Anlaesslich der heutigen Sitzung des Bundeswirtschaftsministers mit den wichtigsten Vertretern der Erdgasbranche erklaert der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann:

Wer die Gaspreise mit Verweis auf gestiegene Oelpreise anhebt, muss auch den umgekehrten Weg sinkender Gaspreise mitgehen, sobald die Oelpreise wieder fallen. In diesem Sinne begruessen wir ausdruecklich das fuer heute anberaumte Gespraech von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos mit den wichtigsten Vertretern der Gasbranche ueber die zu erwartende Gaspreisentwicklung.

Im ersten Halbjahr 2008 haben wir einen beispiellosen Anstieg des Rohoelpreises auf rund 147 US-Dollar pro Barrel im Juli erlebt. Wegen der meist sechsmonatigen Zeitverzoegerung schlaegt dieser Anstieg derzeit voll auf die Gaspreise durch. Seit Juli sind die Rohoelpreise jedoch wieder um mehr als 50 Prozent auf derzeit rund 60 US-Dollar pro Barrel gesunken. Die ersten fuenf von rund 750 regionalen Gasversorgern haben auf diesen seit mehreren Monaten sinkenden Oelpreis in den vergangenen Tagen mit der Ankuendigung von sinkenden Gaspreisen fuer Endkunden reagiert. Das ist ausdruecklich zu begruessen.

Vor dem Hintergrund der nun beginnenden Heizperiode fordert die SPD-Bundestagsfraktion alle Gasversorger auf, sinkende Einkaufspreise fuer Erdgas unverzueglich und in voller Hoehe an die Endkunden weiterzureichen. Das Bundeskartellamt hat auf der Grundlage des im vergangenen Jahr novellierten Wettbewerbsrechts bereits erste Verfahren gegen Gasversorger wegen missbraeuchlich ueberhoehter Preise gefuehrt. Weitere rund 20 Verfahren sind derzeit anhaengig. Wir haben das Bundeskartellamt in die Lage versetzt, das gleiche Instrumentarium auch bei der Ueberpruefung von zu zoegerlich sinkenden Gaspreisen anzuwenden. Darueber hinaus waeren die Gasversorger gut beraten, ihren Kunden wegen der starken Kostenbelastung in der anstehenden Heizperiode weiter entgegenzukommen, beispielsweise durch schnellere oder staerkere Preissenkungen als es formal erforderlich waere.

Die Endkunden koennen auf das Verhalten der Versorger erheblichen Einfluss nehmen, wenn sie die ihnen mittlerweile verstaerkt zur Verfuegung stehenden Moeglichkeiten zum Wechsel des Gasversorgers oder wenigstens zum Tarifwechsel beim lokalen Gasversorger aktiv nutzen. Im vergangenen Jahr haben bereits 1,3 Millionen Stromkunden den Tarif oder Versorger gewechselt – aber nur ein Prozent der Gaskunden. Die „Abstimmung mit den Fuessen“ ist die beste Moeglichkeit der Kunden, ihre Unzufriedenheit mit dem Gasversorger auszudruecken. Wer keine Moeglichkeit hat, auf Internet-Vergleichrechner wie verivox.de oder toptarif.de zurueckzugreifen, dem empfehle ich die Energieberatung der Verbraucherzentralen, die es in jeder groesseren Stadt gibt.

© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Oelpreisbindung bei Gas darf nicht nur bei steigenden Preisen gelten

Anlaesslich der heutigen Sitzung des Bundeswirtschaftsministers mit den wichtigsten Vertretern der Erdgasbranche erklaert der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann:

Wer die Gaspreise mit Verweis auf gestiegene Oelpreise anhebt, muss auch den umgekehrten Weg sinkender Gaspreise mitgehen, sobald die Oelpreise wieder fallen. In diesem Sinne begruessen wir ausdruecklich das fuer heute anberaumte Gespraech von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos mit den wichtigsten Vertretern der Gasbranche ueber die zu erwartende Gaspreisentwicklung.

Im ersten Halbjahr 2008 haben wir einen beispiellosen Anstieg des Rohoelpreises auf rund 147 US-Dollar pro Barrel im Juli erlebt. Wegen der meist sechsmonatigen Zeitverzoegerung schlaegt dieser Anstieg derzeit voll auf die Gaspreise durch. Seit Juli sind die Rohoelpreise jedoch wieder um mehr als 50 Prozent auf derzeit rund 60 US-Dollar pro Barrel gesunken. Die ersten fuenf von rund 750 regionalen Gasversorgern haben auf diesen seit mehreren Monaten sinkenden Oelpreis in den vergangenen Tagen mit der Ankuendigung von sinkenden Gaspreisen fuer Endkunden reagiert. Das ist ausdruecklich zu begruessen.

Vor dem Hintergrund der nun beginnenden Heizperiode fordert die SPD-Bundestagsfraktion alle Gasversorger auf, sinkende Einkaufspreise fuer Erdgas unverzueglich und in voller Hoehe an die Endkunden weiterzureichen. Das Bundeskartellamt hat auf der Grundlage des im vergangenen Jahr novellierten Wettbewerbsrechts bereits erste Verfahren gegen Gasversorger wegen missbraeuchlich ueberhoehter Preise gefuehrt. Weitere rund 20 Verfahren sind derzeit anhaengig. Wir haben das Bundeskartellamt in die Lage versetzt, das gleiche Instrumentarium auch bei der Ueberpruefung von zu zoegerlich sinkenden Gaspreisen anzuwenden. Darueber hinaus waeren die Gasversorger gut beraten, ihren Kunden wegen der starken Kostenbelastung in der anstehenden Heizperiode weiter entgegenzukommen, beispielsweise durch schnellere oder staerkere Preissenkungen als es formal erforderlich waere.

Die Endkunden koennen auf das Verhalten der Versorger erheblichen Einfluss nehmen, wenn sie die ihnen mittlerweile verstaerkt zur Verfuegung stehenden Moeglichkeiten zum Wechsel des Gasversorgers oder wenigstens zum Tarifwechsel beim lokalen Gasversorger aktiv nutzen. Im vergangenen Jahr haben bereits 1,3 Millionen Stromkunden den Tarif oder Versorger gewechselt – aber nur ein Prozent der Gaskunden. Die „Abstimmung mit den Fuessen“ ist die beste Moeglichkeit der Kunden, ihre Unzufriedenheit mit dem Gasversorger auszudruecken. Wer keine Moeglichkeit hat, auf Internet-Vergleichrechner wie verivox.de oder toptarif.de zurueckzugreifen, dem empfehle ich die Energieberatung der Verbraucherzentralen, die es in jeder groesseren Stadt gibt.

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