Photovoltaik-Gesamtkonzept geht in richtige Richtung

Berlin

Photovoltaik-Gesamtkonzept geht in richtige Richtung

Überförderung vermeiden und Innovationen anreizen

Anlässlich der heute bekanntgewordenen Absicht des BMU, die Förderung für die Photovoltaik einmalig zum 1. April 2010 um 15 Prozent zu kürzen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Das vom BMU vorgeschlagene Gesamtkonzept, bestehend aus einer einmaligen Kürzung der Förderung für die Photovoltaik zum 1. April 2010 um 15 Prozent, aus einer zusätzlichen Absenkung um weitere 10 Prozent für Solar-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sowie aus einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch geht in die richtige Richtung. Im Gesetzgebungsverfahren ist zu prüfen, ob die Vorschläge des BMU ausreichen, um eine Überförderung zu vermeiden und gleichzeitig Innovationen anzureizen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet bleiben.

Überförderungen müssen zurückgeführt werden. Die Preise für Photovoltaikanlagen sind seit 2005 um etwa 40 Prozent gesunken, während die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen nur um 17 Prozent zurückgingen. Diese üppige Förderung führte zu Margen, die den Zubau außer Kontrolle geraten ließ. Allein 2009 wird ein Zubau von ca. 3.000 MW erwartet. Die EEG-Umlage, die von allen Stromverbrauchern bezahlt werden muss, wird auf ca. 8,2 Mrd. Euro ansteigen. Ließe man die bisherigen Vergütungssätze unverändert, würde dies den deutschen Verbraucher in den nächsten 25 Jahren mit 77 Mrd. Euro zusätzlich belasten.

Der hohe Finanzierungsanteil der Photovoltaik steht in keinem Verhältnis zu dem geringen Anteil des Solarstroms an der EE-Stromerzeugung. Er lag im Jahr 2008 bei lediglich 4,4 Prozent. Zur gesamten Stromerzeugung trägt die Photovoltaik sogar nur zu rund einem Prozent bei. Die Photovoltaik wird trotz der beabsichtigten Rückführung der Überförderung weiterhin eine wichtige Zukunftsbranche in Deutschland bleiben.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll keine Dauersubventionen schaffen, sondern Technologie und Innovation fördern. Deshalb müssen insbesondere Anreize zum Eigenverbrauch geschaffen werden. Dies setzt unter anderem intelligente und dezentrale Speichermöglichkeiten voraus. Auch durch Freiflächenanlagen lassen sich zukunftsträchtige Dienstleistungs- und Technologieprojekte verwirklichen. Dies ist ein weltweiter Trend. Die zukünftige Förderung sollte daher ökologische Fehlentwicklungen wie den vorwiegenden Bau auf Ackerflächen beseitigen. Die Realisierung von Freiflächenanlagen insgesamt darf nicht infrage gestellt werden.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de397250″ width=”1″ height=”1″>

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Photovoltaik-Gesamtkonzept geht in richtige Richtung

Überförderung vermeiden und Innovationen anreizen

Anlässlich der heute bekanntgewordenen Absicht des BMU, die Förderung für die Photovoltaik einmalig zum 1. April 2010 um 15 Prozent zu kürzen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Das vom BMU vorgeschlagene Gesamtkonzept, bestehend aus einer einmaligen Kürzung der Förderung für die Photovoltaik zum 1. April 2010 um 15 Prozent, aus einer zusätzlichen Absenkung um weitere 10 Prozent für Solar-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sowie aus einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch geht in die richtige Richtung. Im Gesetzgebungsverfahren ist zu prüfen, ob die Vorschläge des BMU ausreichen, um eine Überförderung zu vermeiden und gleichzeitig Innovationen anzureizen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet bleiben.

Überförderungen müssen zurückgeführt werden. Die Preise für Photovoltaikanlagen sind seit 2005 um etwa 40 Prozent gesunken, während die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen nur um 17 Prozent zurückgingen. Diese üppige Förderung führte zu Margen, die den Zubau außer Kontrolle geraten ließ. Allein 2009 wird ein Zubau von ca. 3.000 MW erwartet. Die EEG-Umlage, die von allen Stromverbrauchern bezahlt werden muss, wird auf ca. 8,2 Mrd. Euro ansteigen. Ließe man die bisherigen Vergütungssätze unverändert, würde dies den deutschen Verbraucher in den nächsten 25 Jahren mit 77 Mrd. Euro zusätzlich belasten.

Der hohe Finanzierungsanteil der Photovoltaik steht in keinem Verhältnis zu dem geringen Anteil des Solarstroms an der EE-Stromerzeugung. Er lag im Jahr 2008 bei lediglich 4,4 Prozent. Zur gesamten Stromerzeugung trägt die Photovoltaik sogar nur zu rund einem Prozent bei. Die Photovoltaik wird trotz der beabsichtigten Rückführung der Überförderung weiterhin eine wichtige Zukunftsbranche in Deutschland bleiben.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll keine Dauersubventionen schaffen, sondern Technologie und Innovation fördern. Deshalb müssen insbesondere Anreize zum Eigenverbrauch geschaffen werden. Dies setzt unter anderem intelligente und dezentrale Speichermöglichkeiten voraus. Auch durch Freiflächenanlagen lassen sich zukunftsträchtige Dienstleistungs- und Technologieprojekte verwirklichen. Dies ist ein weltweiter Trend. Die zukünftige Förderung sollte daher ökologische Fehlentwicklungen wie den vorwiegenden Bau auf Ackerflächen beseitigen. Die Realisierung von Freiflächenanlagen insgesamt darf nicht infrage gestellt werden.

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